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Kostenfreie Ersteinschätzung

Ihre Experten bei Trunkenheitsfahreten mit E-Scootern

Wie können wir Ihnen helfen?

Wichtige Info!

Wir raten unseren Mandanten keine Aussagen gegenüber der Polizei zu machen. Es ist immer besser eine umfassende Einlassung erst dann abzugeben, wenn der Sachverhalt aufgearbeitet ist und der Akteninhalt von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht gesichtet wurde. Lassen Sie sich vor einer Aussage von uns beraten.

Verkehrsstrafrecht

Alkohol am Steuer eines E-Scooters? Wir klären auf!

Ein lockerer Abend, ein E-Scooter als Fortbewegungsmittel Die Nacht war ereignisreich und Sie haben klugerweise Ihr Auto stehen lassen. Wie viele entscheiden Sie sich, den Heimweg mit einem der vielen in unseren Städten verfügbaren E-Scooter, etwa von VOI oder Tier, zu bestreiten. Doch hier lauert eine Gefahr: Die Promillegrenze von 1,1, die für Autofahrer festgelegt ist, trifft ebenso E-Scooter-Fahrer!

Wann gelten Sie als fahruntüchtig? Erreichen oder überschreiten Sie als E-Scooter-Fahrer diese 1,1 Promille, sind Sie laut Gesetz absolut – und somit unwiderleglich – fahruntüchtig. Im Gegensatz dazu dürfen Fahrradfahrer bis zu 1,6 Promille aufweisen, bevor sie als absolut fahruntüchtig gelten.

Die Promillegrenzen für E-Scooter im Überblick:

  • 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit (meist 500,- € und 1 Monat Fahrverbot), gemäß § 24a StVG.
  • 0,3-1,09 Promille bei Ausfallerscheinungen: Relative Fahruntüchtigkeit und damit strafbar nach § 316 StGB. Die Konsequenz ist oft der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe.
  • 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit. Strafbarkeit nach § 316 StGB mit wahrscheinlichem Fahrerlaubnisentzug und Geldstrafe.

Wann droht der Führerscheinentzug? Bereits ab 1,1 Promille ist in der Regel mit dem Verlust der Fahrerlaubnis zu rechnen. Ausnahmen existieren, müssen jedoch fundiert begründet sein, wie beispielsweise das Fahren eines E-Scooters zu einer verkehrsarmen Zeit auf einer isolierten Strecke. Doch Vorsicht: Solche Ausnahmen sind nicht allgemeingültig!

Ablauf nach der Kontrolle: Die Staatsanwaltschaften legen den Fokus vor allem auf den Blutalkoholwert (BAK). Überschreitet dieser den zulässigen Wert, wird in der Regel der Führerschein am selben Tag entweder beschlagnahmt oder – mit Zustimmung des Fahrers – sichergestellt. Nach Erhalt des Blutalkoholergebnisses folgt der Strafbefehl, der einem Urteil gleichkommt, jedoch ohne Gerichtsverhandlung ergeht. Gegen diesen haben Sie zwei Wochen Zeit für einen Einspruch.

Wie können wir Ihnen helfen? Es gibt Ausnahmen, aber diese sind selten und müssen gut begründet sein. Unsere versierten Anwälte beraten Sie individuell und helfen Ihnen, die bestmögliche Verteidigungsstrategie auszuarbeiten.

Was Sie jetzt beachten sollten:

  • Sperrfrist: Unsere Experten erklären Ihnen, wie die Sperrfrist berechnet wird und ob eine Verkürzung möglich ist.
  • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: Wir begleiten Sie durch diesen Prozess und sorgen dafür, dass Sie alle notwendigen Schritte beachten.
  • Zu zweit auf dem E-Scooter? Auch das kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Lassen Sie sich von uns aufklären und beraten.

In solch heiklen Situationen benötigen Sie Experten an Ihrer Seite – und genau das sind wir. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie uns gemeinsam den besten Weg für Sie finden.

Ihre Berater

Rechtsanwalt Andreas Baier

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Rechtsanwältin Melanie Depner

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Rechtsanwältin Lisa Mursa

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Rechtsanwältin Chiara Demming

Rechtsanwältin Hannah Edelmann

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an unter 0721-48389328

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