Lohn einfordern
Wir machen offene Gehaltszahlungen außergerichtlich und bei Bedarf vor dem Arbeitsgericht geltend.
Wenn Lohn, Gehalt, Überstunden, Zuschläge oder Boni nicht gezahlt werden, zählt schnelles Handeln. Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten kurze Ausschlussfristen. Wer zu lange wartet, kann Ansprüche verlieren, obwohl sie inhaltlich berechtigt wären.
Ob ausstehender Monatslohn, Überstunden, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonus oder Zuschläge: Wir klären, welche Ansprüche bestehen und wie sie schnell geltend gemacht werden.
Wir machen offene Gehaltszahlungen außergerichtlich und bei Bedarf vor dem Arbeitsgericht geltend.
Wir prüfen Dokumentation, Anordnung, Duldung und pauschale Abgeltungsklauseln.
Wir prüfen Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Gehalt, Prämien, Tantiemen und Zielvereinbarungen.
Wir prüfen Ausschlussfristen und sorgen dafür, dass Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht werden.
Der Arbeitgeber muss die vereinbarte Arbeitsvergütung zahlen. Die Höhe ergibt sich meist aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der üblichen Vergütung. Neben dem Grundgehalt können auch Zuschläge, Zulagen, Provisionen, Tantiemen, Prämien, Zielvereinbarungen, Sachbezüge oder ein Dienstwagen Teil der Vergütung sein.
Häufig entstehen Streitigkeiten, weil der Arbeitgeber Lohnbestandteile zurückhält, Überstunden nicht vergütet oder Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Boni streicht. Gerade Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte sind rechtlich oft angreifbar, wenn sie unklar formuliert sind oder nicht wirksam ausgeübt werden.
Besonders wichtig sind Ausschlussfristen. In vielen Arbeitsverträgen und Tarifverträgen müssen Zahlungsansprüche innerhalb weniger Monate schriftlich geltend gemacht werden. Teilweise muss zusätzlich innerhalb kurzer Zeit Klage erhoben werden. Wir prüfen, welche Fristen gelten und wie Ihre Ansprüche gesichert werden.
Zahlungsansprüche sind oft klarer als der Arbeitgeber behauptet. Trotzdem gehen sie verloren, wenn sie nicht richtig dokumentiert und rechtzeitig geltend gemacht werden.
Wir prüfen Anspruchsgrundlage, Höhe, Fristen, Nachweise und die beste Strategie zur Durchsetzung.
Wir fordern ausstehenden Lohn, Gehalt, Restlohn und offene Abrechnungsbeträge ein.
Wir prüfen, ob Überstunden angeordnet, geduldet oder gebilligt wurden und wie sie nachweisbar sind.
Wir klären Nacht-, Sonn-, Feiertags-, Schicht- und sonstige Zuschläge.
Wir prüfen Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Monatsgehalt, Boni, Prämien und Tantiemen.
Wenn der Arbeitgeber keine Arbeit zuweist, prüfen wir Vergütungsansprüche nach § 615 BGB.
Wenn keine Zahlung erfolgt, setzen wir Ansprüche gerichtsfest und fristgerecht durch.
In bestimmten Fällen besteht ein Vergütungsanspruch, obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wurde. Dazu gehören insbesondere Annahmeverzug des Arbeitgebers, gesetzliche Feiertage, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und kurzfristige persönliche Verhinderung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei Arbeitsausfall trägt grundsätzlich der Arbeitgeber das Betriebsrisiko. Auch eine Verrechnung mit Arbeitszeitkonten ist nicht beliebig zulässig. Bei Krankheit besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen. Bei Feiertagen ist entscheidend, ob ohne den Feiertag an diesem Tag gearbeitet worden wäre.
Wir prüfen schnell, welche Ansprüche bestehen, welche Fristen laufen und wie Zahlung am effektivsten durchgesetzt wird.
Sie schildern kurz, welche Zahlung fehlt und seit wann der Arbeitgeber nicht zahlt.
Wir prüfen Anspruch, Ausschlussfristen, Nachweise und das sinnvollste Vorgehen.
Wir prüfen Arbeitsvertrag, Abrechnungen, Stundenaufzeichnungen und Schriftverkehr.
Wir machen Ansprüche außergerichtlich geltend oder klagen sie beim Arbeitsgericht ein.
Die wichtigsten Antworten zu ausstehendem Lohn, Ausschlussfristen, Überstunden, Boni und Klage.
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