Lohn und Gehalt nicht gezahlt

Das Wichtigste zuerst

Wenn Lohn, Gehalt, Überstunden, Zuschläge oder Boni nicht gezahlt werden, zählt schnelles Handeln. Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten kurze Ausschlussfristen. Wer zu lange wartet, kann Ansprüche verlieren, obwohl sie inhaltlich berechtigt wären.

Lohn & Gehalt Karlsruhe

Wir prüfen und sichern Ihre Zahlungsansprüche

Ob ausstehender Monatslohn, Überstunden, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonus oder Zuschläge: Wir klären, welche Ansprüche bestehen und wie sie schnell geltend gemacht werden.

Lohn einfordern

Wir machen offene Gehaltszahlungen außergerichtlich und bei Bedarf vor dem Arbeitsgericht geltend.

Überstunden prüfen

Wir prüfen Dokumentation, Anordnung, Duldung und pauschale Abgeltungsklauseln.

Boni & Sonderzahlungen

Wir prüfen Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Gehalt, Prämien, Tantiemen und Zielvereinbarungen.

Fristen sichern

Wir prüfen Ausschlussfristen und sorgen dafür, dass Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht werden.

Anwalt für Lohn und Gehalt in Karlsruhe

Wenn der Arbeitgeber nicht oder nicht vollständig zahlt

Der Arbeitgeber muss die vereinbarte Arbeitsvergütung zahlen. Die Höhe ergibt sich meist aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der üblichen Vergütung. Neben dem Grundgehalt können auch Zuschläge, Zulagen, Provisionen, Tantiemen, Prämien, Zielvereinbarungen, Sachbezüge oder ein Dienstwagen Teil der Vergütung sein.

Häufig entstehen Streitigkeiten, weil der Arbeitgeber Lohnbestandteile zurückhält, Überstunden nicht vergütet oder Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Boni streicht. Gerade Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte sind rechtlich oft angreifbar, wenn sie unklar formuliert sind oder nicht wirksam ausgeübt werden.

Besonders wichtig sind Ausschlussfristen. In vielen Arbeitsverträgen und Tarifverträgen müssen Zahlungsansprüche innerhalb weniger Monate schriftlich geltend gemacht werden. Teilweise muss zusätzlich innerhalb kurzer Zeit Klage erhoben werden. Wir prüfen, welche Fristen gelten und wie Ihre Ansprüche gesichert werden.

Ansprüche nicht verlieren

Typische Probleme bei Lohn und Gehalt

Zahlungsansprüche sind oft klarer als der Arbeitgeber behauptet. Trotzdem gehen sie verloren, wenn sie nicht richtig dokumentiert und rechtzeitig geltend gemacht werden.

  • Offener Lohn: Monatsgehalt, Restlohn oder Abrechnungsdifferenzen werden nicht gezahlt.
  • Überstunden: Pauschale Klauseln sind häufig unwirksam, Dokumentation bleibt aber entscheidend.
  • Sonderzahlungen: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni oder Prämien werden gestrichen.
  • Annahmeverzug: Der Arbeitgeber weist keine Arbeit zu, Lohn kann trotzdem geschuldet sein.
  • Ausschlussfristen: Ansprüche können deutlich früher verfallen als nach der gesetzlichen Verjährung.
Unsere Leistungen

Wobei wir bei Zahlungsansprüchen helfen

Wir prüfen Anspruchsgrundlage, Höhe, Fristen, Nachweise und die beste Strategie zur Durchsetzung.

Lohnrückstände

Wir fordern ausstehenden Lohn, Gehalt, Restlohn und offene Abrechnungsbeträge ein.

Überstundenvergütung

Wir prüfen, ob Überstunden angeordnet, geduldet oder gebilligt wurden und wie sie nachweisbar sind.

Zuschläge und Zulagen

Wir klären Nacht-, Sonn-, Feiertags-, Schicht- und sonstige Zuschläge.

Sonderzahlungen

Wir prüfen Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Monatsgehalt, Boni, Prämien und Tantiemen.

Annahmeverzug

Wenn der Arbeitgeber keine Arbeit zuweist, prüfen wir Vergütungsansprüche nach § 615 BGB.

Klage vor Arbeitsgericht

Wenn keine Zahlung erfolgt, setzen wir Ansprüche gerichtsfest und fristgerecht durch.

Vergütung ohne Arbeit

Wann Lohn auch ohne Arbeitsleistung geschuldet sein kann

In bestimmten Fällen besteht ein Vergütungsanspruch, obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wurde. Dazu gehören insbesondere Annahmeverzug des Arbeitgebers, gesetzliche Feiertage, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und kurzfristige persönliche Verhinderung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei Arbeitsausfall trägt grundsätzlich der Arbeitgeber das Betriebsrisiko. Auch eine Verrechnung mit Arbeitszeitkonten ist nicht beliebig zulässig. Bei Krankheit besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen. Bei Feiertagen ist entscheidend, ob ohne den Feiertag an diesem Tag gearbeitet worden wäre.

Ablauf

In vier Schritten zu Ihrem Lohnanspruch

Wir prüfen schnell, welche Ansprüche bestehen, welche Fristen laufen und wie Zahlung am effektivsten durchgesetzt wird.

1. Anfrage senden

Sie schildern kurz, welche Zahlung fehlt und seit wann der Arbeitgeber nicht zahlt.

2. Ersteinschätzung

Wir prüfen Anspruch, Ausschlussfristen, Nachweise und das sinnvollste Vorgehen.

3. Unterlagen prüfen

Wir prüfen Arbeitsvertrag, Abrechnungen, Stundenaufzeichnungen und Schriftverkehr.

4. Zahlung durchsetzen

Wir machen Ansprüche außergerichtlich geltend oder klagen sie beim Arbeitsgericht ein.

FAQ

Häufige Fragen zu Lohn und Gehalt

Die wichtigsten Antworten zu ausstehendem Lohn, Ausschlussfristen, Überstunden, Boni und Klage.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt?
Sichern Sie Abrechnungen, Arbeitszeiten und Schriftverkehr. Lohnansprüche sollten schnell schriftlich geltend gemacht werden, weil Ausschlussfristen oft nur wenige Monate betragen.
Was sind Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag?
Ausschlussfristen sind kurze Fristen, innerhalb derer Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Werden sie versäumt, können Lohn, Überstunden oder Boni trotz bestehendem Anspruch verfallen.
Müssen Überstunden bezahlt werden?
Überstunden sind grundsätzlich zu vergüten, wenn sie angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden und eine Vergütung zu erwarten ist. Pauschale Abgeltungsklauseln sind häufig unwirksam.
Darf der Arbeitgeber Weihnachtsgeld oder Boni streichen?
Das hängt von Vertrag, betrieblicher Übung und Vorbehalten ab. Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte sind oft angreifbar, insbesondere wenn sie unklar formuliert sind.
Habe ich Anspruch auf eine Lohnabrechnung?
Ja. Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine nachvollziehbare Abrechnung, wenn Arbeitsentgelt gezahlt wird oder sich die Abrechnung ändert.
Bekomme ich Geld, wenn der Arbeitgeber keine Arbeit zuweist?
Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko. Wenn er keine Arbeit zuweist, kann Annahmeverzug vorliegen und Vergütung nach § 615 BGB geschuldet sein.
Bekomme ich Lohnfortzahlung an Feiertagen?
Ja, wenn die Arbeit allein wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt und Sie ohne Feiertag gearbeitet hätten, besteht grundsätzlich Anspruch auf Feiertagsvergütung.
Wie lange bekomme ich Entgeltfortzahlung bei Krankheit?
Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit besteht grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen bestanden hat.
Kann ich Lohn vor dem Arbeitsgericht einklagen?
Ja. Wenn der Arbeitgeber trotz Aufforderung nicht zahlt, können Zahlungsansprüche vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht werden.
Vertreten Sie auch außerhalb von Karlsruhe?
Ja. Baier Depner Rechtsanwälte beraten und vertreten Mandanten im Arbeitsrecht in Karlsruhe und bundesweit. Viele Schritte können digital, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Standort Karlsruhe

Kanzlei für Lohn und Gehalt im Arbeitsrecht

Unsere Kanzlei finden Sie im Herzen von Karlsruhe, in der Amalienstraße 19, Ecke Karlstraße, direkt hinter der Postgalerie am Stephanplatz.

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  • Amalienstraße 19, 76133 KarlsruheDirekt bei Postgalerie, Stephanplatz und Karlstraße.
  • Parkhäuser in der NäheLudwigsplatz und Postgalerie sind nur wenige Meter entfernt.
  • Vor Ort oder digitalViele Zahlungsansprüche können vollständig telefonisch oder per E-Mail geprüft werden.
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