Erste Schritte nach dem Unfall

Das Wichtigste zuerst

Baier Depner Rechtsanwälte ist Ihre Spezialkanzlei für Fragen zum Verkehrsrecht wir informieren hier gerne über die ersten Schritte nach einem Verkehrsunfall.

Unsere Spezialisierung

Wir haben uns auf zwei Rechtsgebiete spezialisiert. Wir bearbeiten ausschließlich Fälle im Arbeitsrecht und im Verkehrsrecht. Mit 5 Rechtsanwälten haben wir in diesen zwei Gebieten stets den richtigen Ansprechpartner für Ihr ganz persönliches Anliegen an der Hand. Wir helfen Ihnen gerne.

Erste Schritte nach einem Verkehrsunfall - Was sollten Sie nach einem Autounfall tun?

1. Halten Sie an und sichern Sie die Unfallstelle

Sie sind nach dem Gesetz verpflichtet zunächst an der Unfallstelle zu bleiben, da Sie sich sonst gemäß § 142 StGB des unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar machen könnten. Daher sollten Sie bei jedem Verkehrsunfall zunächst anhalten und Kontakt mit dem Unfallgegner aufnehmen. Sollte der Unfallgegner nicht zu erreichen sein, z.B. bei einem Parkrempler, rufen Sie die Polizei und lassen Sie den Unfall von der Polizei aufnehmen. Das Hinterlassen von Personalien hinter dem Scheibenwischer ist nicht ausreichend.

Die Unfallstelle sollte gesichert werden, so dass Sie und mögliche Verletzte nicht durch weitere Fahrzeuge gefährdet werden können. Hierfür schalten Sie am besten sofort die Warnblinkanlage an. Nutzen Sie Ihre Warnweste, wenn vorhanden und ziehen Sie diese an. So können Sie nachfolgende Verkehrsteilnehmer deutlich besser erkennen. Nun stellen Sie das Warndreieck in einem ausreichenden Abstand von der Unfallstelle auf. Bei der Aufstellung des Warndreiecks sollte auf einen ausreichenden Abstand zur Unfallstelle geachtet werden.

Der ausreichende Abstand sollte nach der Geschwindigkeit des fahrenden Verkehrs und den örtlichen Begebenheiten individuell bestimmt werden.

Empfohlen wird ein Abstand von 150 – 400 Metern auf Autobahnen, Bei schnellem Verkehr ca. 100 – 150 Metern, und in der Stadt von ca. 50 -60 Meter vor der Unfallstelle.

2. Ggf. Erste Hilfe leisten und Notruf wählen

Verschaffen Sie sich möglichst schnell einen Überblick. Gibt es Verletzte? Wie viele Verletzte gibt es? Wer ist am schwersten verletzt? Wer braucht am schnellsten Hilfe? Leisten Sie dann am Besten sofort Erste Hilfe und rufen Sie direkt den Notruf bzw. fordern Sie weitere Personen zur Unterstützung auf.

4. Tauschen Sie die Personalien aus und nehmen Sie den Unfall möglichst detailliert auf

Sobald die Unfallstellle gesichert ist und die Personalien ausgetauscht wurden, nehmen Sie den Verkehrsunfall auf. Hierzu können Sie unseren Unfallaufnahmebogen nutzen. Download Unfallaufnahmebogen der Kanzlei Baier Depner Rechtsanwälte.

5. Ggfls. Polizei zur Beweissicherung rufen

Sollte die Beweislage unsicher sein, oder sollten Sie sich unsicher bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen sein, rufen Sie im Zweifelsfall die Polizei hinzu, die für Sie den Verkehrsunfall aufnehmen kann. So kann später ein Verkehrsanwalt durch die Einsicht in die entsprechenden polizeilichen Ermittlungsakten den Hergang genau rekonstruieren und Ihre Ansprüche geltend machen.

6. Keine pauschalen Schuldanerkenntnisse

Ganz wichtig: Geben Sie vor Ort niemals ein Schuldanerkenntnis ab. Ein entsprechendes Schuldanerkenntnis kann im Nachgang zu erheblichen Problemen führen.

7. Schadensmeldung bei der Versicherung über spezialisierten Verkehrsanwalt

Nutzen Sie schon vor einer Schadensmeldung bei der Versicherung die Kenntnisse eines spezialisierten Verkehrsanwalts. Dieser ist geübt im Schreiben etwaiger Schadensmeldungen. Ebenfalls rät dieser Ihnen auch zu den nächsten Schritten. Gerne stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung. Download Unfallaufnahmebogen der Kanzlei Baier Depner Rechtsanwälte

Wichtig ist hierbei auch zu wissen, dass die gegnerische Versicherung die Kosten für unsere Beauftragung als Schadenspositon übernehmen muss, wenn Sie nicht Schuld am Unfall sind.

Häufige Fragen

Was muss ich unmittelbar nach einem Verkehrsunfall tun?
Anhalten, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit Warndreieck sichern — auf Autobahnen in 150–400 m Abstand. Wer sich unerlaubt entfernt, macht sich nach § 142 StGB strafbar.
Reicht ein Zettel hinter dem Scheibenwischer beim Parkrempler?
Nein. Das Hinterlassen der Personalien hinter dem Scheibenwischer ist nicht ausreichend. Ist der Unfallgegner nicht erreichbar, rufen Sie die Polizei und lassen den Unfall aufnehmen.
Wann sollte ich die Polizei und den Notruf verständigen?
Bei Verletzten sofort den Notruf wählen und Erste Hilfe leisten. Die Polizei sollte außerdem kommen, wenn der Unfallgegner nicht erreichbar ist oder der Hergang streitig werden könnte.
Was sollte ich an der Unfallstelle dokumentieren?
Tauschen Sie die Personalien aus und nehmen Sie den Unfall möglichst detailliert auf — Fotos, Skizze, Zeugen. Unser Unfallaufnahmebogen hilft dabei, nichts zu vergessen.

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