1. Halten Sie an und sichern Sie die Unfallstelle
Sie sind nach dem Gesetzt verpflichtet zunächst an der Unfallstelle zu bleiben, da Sie sich sonst gemäß § 142 StGB des unerlaubte Entfernens vom Unfallort strafbar machen könnten. Daher sollten Sie bei jedem Verkehrsunfall zunächst anhalten und Kontakt mit dem Unfallgegener aufnehmen.
Sollte der Unfallgegener nicht zu erreichen sein, z.B. bei einem Parkrempler, rufen Sie die Polizei und lasssen Sie den Unfall von der Polizei aufnehmen. Das Hinterlassen von Personalien hinter dem Scheibenwischer ist nicht ausreichend.
Die Unfallstelle sollte gesichert werden, so dass Sie und mögliche Verletzte nicht durch weitere Fahrzeuge gefährdet werden können. Hierfür schalten Sie am besten sofort die Warnblinkanlage an. Nutzen Sie Ihre Warnweste, wenn vorhanden und ziehen Sie diese an. So können Sie nachfolgende Verkehrsteilnehmer deutlich besser erkennen. Nun stellen Sie das Warndreieck in einem ausreichenden Abstand von der Unfallstelle auf. Bei der Aufstellung des Warndreiecks sollte auf einen ausreichenden Abstand zur Unfallstelle geachtet werden.
Der ausreichende Abstand sollte nach der Geschwindigkeit des fahrenden Verkehrs und den örtlichen Begebenheiten individuell bestimmt werden.
Empfohlen wird ein Abstand von 150 – 400 Metern auf Autobahnen,
Bei schnellem Verkehr ca. 100 – 150 Metern,
und in der Stadt von ca. 50 -60 Meter vor der Unfallstelle.
2. Ggfl. Erste Hilfe leisten und Notruf wählen
Verschaffen Sie sich möglichst schnell einen Überblick. Gibt es Verletzte? Wieviel Verletzte gibt es? Wer ist am schwersten verletzt? Wer brauchst am schnellsten Hilfe? Leisten Sie dann am Besten sofort Erste Hilfe und rufen Sie direkt den Notruf bzw. fordern Sie weitere Personen zur Unterstützung auf.
4. Tauschen Sie die Personalien aus und nehmen Sie den Unfall möglichst detailliert auf
Sobald die Unfallstellle gesichert ist und die Personalien ausgetauscht wurden, nehmen Sie den Verkehrsunfall auf. Hierzu können Sie unseren Unfallaufnahmebogen nutzen. Download Unfalllaufnahmebogen der Kanzlei Baier Depner Rechtsanwälte.
5. Ggfls. Polizei zur Beweissicherung rufen
Sollte die Beweislage unsicher sein, oder sollten Sie sich unsicher bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen sein, rufen Sie im Zweifelsfall die Polizei hinzu, die für Sie den Verkehrsunfall aufnehmen kann. So kann später ein Verkehrsanwalt durch die Einsicht in die entsprechenden polizeilichen Ermittlungsakten den Hergang genau rekonstruieren und Ihre Ansprüche geltend machen.
6. Keine pauschalen Schuldanerkenntnisse
Ganz wichtig: Geben Sie vor Ort niemals ein Schuldanerkenntnis ab. Ein entsprechendes Schuldanerkenntnis kann im Nachgang zu erheblichen Problemen führen.
7. Schadensmeldung bei der Versicherung über spezialisierten Verkehrsanwalt
Nutzen Sie schon vor einer Schadensmeldung bei der Versicherung die Kenntnisse eines spezialisierten Verkehrsanwalts. Dieser ist geübt im Schreiben etwaiger Schadensmeldungen. Ebenfalls rät dieser Ihnen auch zu den nächsten Schritten. Gerne stehe wir IHnen hierfür zur Verfügung. Download Unfalllaufnahmebogen der Kanzlei Baier Depner Rechtsanwälte
Wichtig ist hierbei auch zu wissen, dass die gegnerische Versicherung die Kosten für unsere Beauftragung als Schadenspositon übernehmen muss, wenn Sie nicht Schuld am Unfall sind.