Ihre Experten beim Verkehrsunfall

Das Wichtigste zuerst

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sollten Sie Ihre Ansprüche nicht allein mit der gegnerischen Versicherung verhandeln. Wir prüfen Haftung, Gutachten, Reparatur, Nutzungsausfall, Mietwagen, Wertminderung und Schmerzensgeld. Die erforderlichen Anwaltskosten muss bei unverschuldetem Unfall regelmäßig die gegnerische Haftpflichtversicherung tragen.

Ansprüche sichern

Warum anwaltliche Unfallregulierung oft entscheidend ist.

Nach einem Unfall geht es nicht nur um die Reparaturrechnung. Häufig werden Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Schmerzensgeld oder weitere Schadenspositionen gekürzt oder gar nicht angeboten.

  • Haftung und Unfallhergang sauber klären
  • Gutachter, Reparatur und Wertminderung einordnen
  • Nutzungsausfall, Mietwagen und Kostenpauschale durchsetzen
  • Kürzungen der Versicherung prüfen und zurückweisen

Unverschuldeter Unfall?

Dann sind die erforderlichen Rechtsanwaltskosten regelmäßig Teil Ihres Schadens. Sie müssen die Regulierung nicht der gegnerischen Versicherung überlassen.

Unfall prüfen lassen

Ablauf

In vier Schritten zur sauberen Unfallregulierung.

Wir übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung und halten Sie über die wesentlichen Schritte informiert.

SCHRITT 01

Anfrage senden

Sie schildern den Unfall und laden Fotos, Gutachten oder Versicherungsschreiben hoch.

SCHRITT 02

Telefonische Ersteinschätzung

Wir ordnen den Fall ein und besprechen Haftung, Beweise, Gutachter und nächste Schritte.

SCHRITT 03

Ansprüche beziffern

Wir erfassen alle Schadenspositionen und machen sie bei der gegnerischen Versicherung geltend.

SCHRITT 04

Regulierung durchsetzen

Wir prüfen Kürzungen, verhandeln nach und setzen offene Ansprüche konsequent durch.

Unser Team

Ihr Anwaltsteam

Unsere Verkehrsrecht-Experten übernehmen die Unfallregulierung strukturiert, klar und mit Blick auf eine vollständige Schadensdurchsetzung.

FAQ

Häufige Fragen zum Verkehrsunfall.

Wer zahlt meinen Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die erforderlichen Anwaltskosten regelmäßig zum ersatzfähigen Schaden. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss diese Kosten dann grundsätzlich tragen.
Darf ich einen eigenen Gutachter beauftragen?
Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie in der Regel einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, wenn es sich nicht nur um einen Bagatellschaden handelt.
Welche Ansprüche habe ich neben der Reparatur?
Je nach Fall kommen Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Abschleppkosten, Gutachterkosten und eine Kostenpauschale in Betracht.
Soll ich das erste Angebot der Versicherung annehmen?
Nicht ungeprüft. Erste Angebote und Abrechnungsschreiben enthalten häufig Kürzungen oder lassen einzelne Schadenspositionen weg.
Vertreten Sie auch außerhalb von Karlsruhe?
Ja. Baier Depner Rechtsanwälte vertreten Unfallgeschädigte in Karlsruhe und bundesweit. Viele Unfallregulierungen lassen sich vollständig digital bearbeiten.
Rechtsanwältin Melanie Depner
Geprüft von Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M. · Fachanwältin für Verkehrsrecht
Baier Depner Rechtsanwälte, Karlsruhe

Verkehrsunfall prüfen lassen.

Laden Sie Fotos, Gutachten oder Versicherungsschreiben hoch. Wir melden uns kurzfristig zur telefonischen Ersteinschätzung.

Bei unverschuldetem Unfall zahlt regelmäßig die Gegenseite · Gutachter und Schadenpositionen prüfen · bundesweit möglich