Wie hoch ist ein Schmerzensgeld für ein Schleudertrauma?
Die Schmerzensgeldhöhe bei einem Schleudertrauma hängt von Ihren individuellen Verletzungen bzw. Schmerzen ab. Für den Fall eines Schleudertraumas haben wir dieses Schmerzensgeld grundsätzlich in drei Kategorien (leichte Verletzung, mittlere Verletzung, schwere Verletzung) unterteilt, damit Sie eine erste Einschätzung selbst vornehmen können. Häufig verhandeln wir die Höhe des Schmerzensgeldes mit den Versicherungen. Mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche durch uns erzielen Sie ein besseres Ergebnis. Ihren Zahlungsanspruch ermitteln wir grundsätzlich anhand der Schmerzensgeldtabelle.
Schmerzengeldbeispiele aus der Schmerzengeldtabelle 2013 bzw. 2014.
Leichtes Schleudertrauma | Bei einem leichten HWS mit Verbringung ins Krankenhaus, hat z.B. das OLG Hamm in einem Urteil vom 24.10.2000 einen Schmerzensgeldbetrag von 511,29 EUR zugesprochen. | 0 – 500 € |
Mittelschweres HWS | Bei einem HWS mit Brustkorbprellung und Unterarmprellung sowie psychischen Beeinträchtigungen, Erwerbsunfähigkeit für 5 Tage und weitere 4 Tage zu 80 %, hat das LG Augsburg in einem Urteil vom 02.10.2007 einen Schmerzensgeldbetrag von 1.956,00 € zugesprochen. | 500 – 2.000 € |
Schweres Schleudertrauma | Bei einem schweren HWS, hier mit “Ruptur der Ligamenta alaria im Bereich des Segments C1/C2, hat z.B. der BGH mit Urteil vom 28.01.2003 ein Schmerzensgeld von 153.387,56 € zugesprochen. | über 2.000 € |
Wie lange dauert es bis ich mein Schmerzensgeld erhalte?
Die Dauer einer Abwicklung bis zur Erlangung von Schmerzensgeld ist individuell verschieden. In der Regel können wir die Fälle außergerichtlich nach ca. 3-4 Wochen komplett abschließen. Dies ist selbstverständlich nur die finanzielle Seite. Das Ausheilen einer HWS-Distorsion wie die häufige Verletzung der Halswirbelsäule bei einem Auffahrunfall heisst, dauert meist ca. 3 – 4 Wochen.
Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, dauert die Erlangung des Schmerzensgeldes für ein Schleudertrauma meist recht lange und kann sich bis zu 1 Jahr hinziehen.
Warum einen Verkehrsanwalt beauftragen?
Wer trägt die Kosten der Abwicklung?
Ist der Unfallgegner alleine Schuld am Unfall, hat dessen Versicherung unsere Kosten zu tragen. In diesem Fall ist unser Service für Sie kostenfrei.
Stellt sich nach unserer ersten rechtlichen Prüfung des Sachverhalts heraus, dass Sie die Schuld oder eine Teilschuld am Unfall tragenen, berechnen wir Ihnen für die Prüfung der Schuldfrage maximal 69,00 € zzgl. MwSt. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, müssten Sie etwaige Gerichtskosten verauslagen. Sind sie rechtsschutzversichert, holen wir eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung für die Kosten der Rechtsverfolgung ein. Zu einem Gerichtsverfahren kommt es in der Regel jedoch nur in ca. 15 – 20 % aller Fälle.
Die Kosten für ein Attest Ihres Arzt trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung. Wir vermeiden, dass den Geschädigten etwaige Kosten zusätzlich zu den Schmerzen auferlegt werden. Etwaige Einwendungen von Versicherungen, dass bei einem Auffahrunfall Beschwerden aufgrund der geringen Km/h Zahl nicht entstehen konnten, können mit einem ärztlichen Attest entkräftet werden.
Kann ich Sie deutschlandweit beauftragen?
Wir haben uns auf die Abwicklung von Verkehrsunfällen und damit einhergehenden Verletzungen der Halswirbelsäule spezialisiert und vertreten Mandanten deutschlandweit. Per Telefon, E-Mail, Fax und Brief sind wir jederzeit für Sie erreichbar. Gerne beraten wir Sie auch persönlich in unseren Kanzleiräumen, jedoch sind unsere Arbeitsabläufe so gestaltet, dass wir aufwändige Besuche beim Anwalt für Sie vermeiden möchten.
Als juristische Partner im Verkehrsrecht regulieren wir Ihren Schaden für Sie schneller und kompetenter.