Kündigung prüfen
Wir prüfen Schriftform, Zugang, Kündigungsfrist, Kündigungsgrund, Anhörung und Sonderkündigungsschutz.
Nach einer Kündigung zählt die Zeit: Für eine Kündigungsschutzklage bleiben in der Regel nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Viele Kündigungen enthalten Fehler bei Form, Frist, Kündigungsgrund, Sonderkündigungsschutz oder Sozialauswahl. Unsere Experten für Arbeitsrecht prüfen schnell, ob sich ein Vorgehen lohnt und welche Strategie wirtschaftlich sinnvoll ist.
Von der ersten Einschätzung bis zur Kündigungsschutzklage: Wir ordnen Ihre Situation rechtlich ein und entwickeln eine klare Verhandlungsstrategie.
Wir prüfen Schriftform, Zugang, Kündigungsfrist, Kündigungsgrund, Anhörung und Sonderkündigungsschutz.
Wir bewerten den Verhandlungsspielraum und verhandeln eine faire Beendigungslösung.
Wenn eine Klage sinnvoll ist, reichen wir sie fristgerecht ein und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht.
Wir achten darauf, dass Abfindung, Aufhebungsvertrag und Kommunikation mit der Agentur für Arbeit zusammenpassen.
Eine Kündigung kann Ihre berufliche und finanzielle Zukunft erheblich beeinflussen. Genau deshalb sollte schnell geprüft werden, ob die Kündigung rechtmäßig ist und ob eine Kündigungsschutzklage, eine Abfindungsverhandlung oder eine außergerichtliche Lösung der richtige Weg ist.
Baier Depner Rechtsanwälte ist seit 2010 auf Arbeitsrecht und Verkehrsrecht fokussiert. Bei Kündigungen prüfen wir insbesondere, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde, ob die Kündigung schriftlich und korrekt zugestellt wurde, ob ein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt und ob besonderer Kündigungsschutz greift, etwa bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit oder Betriebsratsmitgliedschaft.
Bei betriebsbedingten Kündigungen kontrollieren wir außerdem, ob die Sozialauswahl sauber durchgeführt wurde und ob eine Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre. Wenn eine gerichtliche Durchsetzung sinnvoll ist, vertreten wir Sie im Kündigungsschutzprozess mit dem Ziel, Ihren Arbeitsplatz zu sichern oder eine angemessene Abfindung zu erreichen.
Der Erfolg bei einer Kündigungsschutzklage hängt maßgeblich von der richtigen Strategie und schnellem Handeln ab. Arbeitgeber machen in der Praxis immer wieder Fehler, die eine Kündigung angreifbar machen können.
Wir möchten, dass die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte bei einer Kündigung einfach, digital und transparent abläuft.
Sie schildern kurz Ihre Kündigungssituation und laden vorhandene Unterlagen hoch.
Wir besprechen Ihr Anliegen kostenfrei telefonisch und geben eine erste rechtliche Einschätzung.
Bei Bedarf prüfen wir Kündigung, Arbeitsvertrag, Betriebszugehörigkeit, Rechtsschutz und weitere Unterlagen detailliert.
Wir übernehmen die Verhandlung, reichen Kündigungsschutzklage ein oder setzen eine faire Beendigungslösung durch.
Jede Kündigungsart hat eigene Voraussetzungen. Wir prüfen, welche Angriffspunkte in Ihrem konkreten Fall bestehen.
Entscheidend sind Beschäftigungsbedarf, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten und korrekte Sozialauswahl.
Hier prüfen wir Pflichtverletzung, Abmahnung, Verhältnismäßigkeit und Interessenabwägung.
Bei Krankheit oder fehlender Eignung müssen Prognose, betriebliche Belastung und Interessenabwägung stimmen.
Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei besonders schwerwiegenden Gründen möglich.
Sie können annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen und die Änderung gerichtlich prüfen lassen.
Auch ohne vollen Kündigungsschutz können Kündigungen wegen Diskriminierung, Willkür oder Sonderkündigungsschutz unwirksam sein.
Die wichtigste Frist ist die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage. Zusätzlich muss geprüft werden, ob die Kündigungsfrist selbst richtig berechnet wurde. Maßgeblich sind Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und gesetzliche Fristen.
| Betriebszugehörigkeit | Gesetzliche Kündigungsfrist |
|---|---|
| Weniger als 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende |
| Mehr als 2 Jahre | 1 Monat zum Monatsende |
| Mehr als 5 Jahre | 2 Monate zum Monatsende |
| Mehr als 8 Jahre | 3 Monate zum Monatsende |
| Mehr als 10 Jahre | 4 Monate zum Monatsende |
| Mehr als 12 Jahre | 5 Monate zum Monatsende |
| Mehr als 15 Jahre | 6 Monate zum Monatsende |
| Mehr als 20 Jahre | 7 Monate zum Monatsende |
Achtung: In Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen können abweichende Regelungen enthalten sein. Außerdem ist eine Kündigung nicht schon deshalb wirksam, weil die Frist richtig berechnet wurde.
Die wichtigsten Antworten zu Kündigungsschutzklage, Abfindung, Frist und Sperrzeit.
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