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Kostenfreie Ersteinschätzung

Ihre Experten bei arbeitsrechtlichen Kündigungen

Wie können wir Ihnen helfen?

Wichtigste Informationen

Bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen können enorme Nachteile entstehen. Deshalb unterschreiben Sie nie einen Aufhebungsvertrag ohne vorherige fachliche Prüfung. Weiter ist bei Erhalt einer Kündigung Eile geboten. Hier muss innerhalb von 3 Wochen eine Klage eingereicht werden. Lassen Sie sich gleich beraten.

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Kündigung ihres Arbeitsplatz – Lassen Sie uns Ihnen helfen!

Eine Kündigung kann ein einschneidendes Ereignis sein, aber oft gibt es rechtliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Viele Arbeitgeber machen Fehler bei der Kündigung, die diese unwirksam machen könnten. Unsere spezialisierten Arbeitsrechtsexperten überprüfen Ihre Situation umgehend und beraten Sie zielgerichtet zu Ihren Handlungsoptionen.

Unsere Leistungen im Überblick:

Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Kündigung

Nicht jede Kündigung ist wirksam – wir prüfen schnell und unkompliziert, ob es sich lohnt, gegen Ihre Kündigung vorzugehen. Sie erhalten telefonisch eine erste rechtliche Einschätzung Ihrer Situation, sodass Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Ihr Vorteil:

  • Schnelle, kostenlose Ersteinschätzung durch einen Experten am Telefon.
  • Klarheit über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
  • Erste Handlungsempfehlungen, ob eine Klage oder eine Abfindungsverhandlung sinnvoll ist.
  • Dauer ca. 5-10 Minuten telefonisch

Wie können wir Ihnen helfen?

Umfassende Prüfung der Kündigung auf Wirksamkeit

Viele Kündigungen enthalten Fehler, die sie unwirksam machen können. Wir nehmen Ihre Kündigung genau unter die Lupe und prüfen, ob Sie sich erfolgreich dagegen wehren können.

Wir analysieren für Sie:

  • Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?
  • Ist die Kündigung schriftlich erfolgt und korrekt zugestellt worden?
  • Liegt ein ausreichender Kündigungsgrund vor?
  • Greift ein besonderer Kündigungsschutz? (Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit etc.)
  • Wurde die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen korrekt durchgeführt?
  • Vorbereitung der Klage, dass Sie hier die notwendigen Informationen haben

Diese Prüfung erfolgt nicht im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung. Sobald Sie uns Ihre Unterlagen übermitteln, analysieren wir diese gründlich und geben Ihnen eine klare Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Über mögliche Kosten informieren wir Sie transparent in der telefonischen Ersteinschätzung. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten (abzüglich einer möglichen Selbstbeteiligung).

Wie können wir Ihnen helfen?

Beratung zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld

Nach einer Kündigung kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen, wenn der Eindruck entsteht, dass Sie die Kündigung selbst mitverschuldet haben. Wir beraten Sie, wie Sie eine Sperrzeit vermeiden und Ihr Arbeitslosengeld ohne Verzögerung erhalten.

Ihr Vorteil:

  • Vermeidung von finanziellen Nachteilen durch Sperrzeiten.
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit der Agentur für Arbeit.
  • Prüfung, ob eine Kündigung möglicherweise als „betriebsbedingt“ gewertet werden kann, um eine Sperre zu umgehen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Vertretung im Kündigungsschutzprozess

Falls Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten, vertreten wir Sie professionell im Kündigungsschutzprozess. Ziel ist es, Ihren Arbeitsplatz zu sichern oder eine angemessene Abfindung auszuhandeln.

Unsere Leistungen:

  • Einreichung der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht.
  • Vertretung vor Gericht und Verhandlung mit dem Arbeitgeber.
  • Durchsetzung Ihres Rechts auf Weiterbeschäftigung oder einer Abfindung.

Ihr Vorteil:

  • Hohe Erfolgschancen, wenn die Kündigung fehlerhaft ist.
  • Vermeidung eines finanziellen Verlusts durch unrechtmäßige Kündigung.
  • Klare Strategie für Ihre berufliche Zukunft.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wenn gewünscht Verhandlung einer Abfindung oder Beendigungslösung

Nicht jeder möchte gegen eine Kündigung klagen – manchmal ist es sinnvoller, eine Abfindung oder eine faire Beendigungslösung zu verhandeln. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie das Maximum aus der Situation herausholen.

Wir helfen Ihnen:

  • Eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen.
  • Eine faire Beendigungslösung mit guten Konditionen auszuhandeln.
  • Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch eine geschickte Formulierung der Vereinbarung zu vermeiden.

Ihr Vorteil:

  • Finanzielle Absicherung nach der Kündigung.
  • Vermeidung unnötiger rechtlicher Auseinandersetzungen.
  • Strategische Beratung, ob ein Urteil oder eine Abfindung die bessere Wahl ist.

Wie können wir Ihnen helfen?

Beratung zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und Anrechnung von Zahlungen des Arbeitgebers

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass bestimmte Zahlungen des Arbeitgebers auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden können oder dass eine falsch formulierte Abfindungsvereinbarung zu einer Sperrzeit führen kann. Wir klären Sie auf und helfen Ihnen, finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Wir beraten Sie zu:

  • Sperrzeiten und Anrechnungen von Abfindungen auf das Arbeitslosengeld.
  • Möglichkeiten, eine Abfindung steuerlich optimal zu gestalten.
  • Strategien zur Vermeidung finanzieller Einbußen.

Ihr Vorteil:

  • Volle Transparenz über Ihre finanzielle Situation nach der Kündigung.
  • Sicherstellung, dass Sie Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld optimal nutzen.
  • Vermeidung unerwarteter Nachteile durch falsche Formulierungen im Aufhebungsvertrag oder Abfindungsvereinbarung.

Wie können wir Ihnen helfen?

Lassen Sie sich von unseren Experten beraten! Jede Kündigung ist individuell – nutzen Sie unsere Erfahrung und setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Sie! Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Wie können wir Ihnen helfen?

Kündigungsschutz ist unser Schwerpunkt!

Eine Kündigung kann Ihre berufliche und finanzielle Zukunft erheblich beeinflussen. Doch nicht jede Kündigung ist rechtmäßig – und genau hier setzen wir an. Als auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Arbeitnehmer vor unrechtmäßigen Kündigungen zu schützen und die bestmögliche Lösung für Sie zu erzielen.

Unsere Strategie – Ihr Vorteil:

  • Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder Verhandlung einer Abfindung: Wir prüfen Ihre Kündigung sorgfältig und setzen uns gezielt für Ihre Interessen ein. Ob Sie Ihren Job behalten oder eine finanzielle Entschädigung erhalten möchten – wir finden den besten Weg für Sie.
  • Hunderte erfolgreich durchgesetzte Kündigungsschutzklagen: Unsere Erfahrung zeigt, dass sich eine Klage in vielen Fällen lohnt. Arbeitgeber machen oft Fehler, die eine Kündigung unwirksam machen können.
  • Taktische Verhandlungen für maximale Abfindungen: Arbeitgeber wollen häufig langwierige Prozesse vermeiden. Dieses Wissen nutzen wir gezielt, um für Sie eine möglichst hohe Abfindung oder eine vorteilhafte Beendigungslösung zu erreichen.
  • Erfahrung mit Unternehmen jeder Größe: Ob Sie in einem kleinen Betrieb oder einem großen Konzern beschäftigt sind – wir kennen die Strategien der Arbeitgeber und setzen unser Fachwissen gezielt für Sie ein.

Wir kämpfen für Ihr Recht – kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie Ihre Kündigung professionell prüfen!

Einfach in 3 Schritten zu Ihrem Recht

Wir möchten, dass die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte bei einer Kündigung für Sie so einfach wie möglich durchführbar ist. Dafür bieten wir Ihnen die Möglichkeit, alle Schritte digital abzuwickeln – schnell, effizient und ohne unnötigen Aufwand.

  • 1. Kostenfreie Ersteinschätzung
  • 2. Einreichung der Unterlagen
  • 3. Durchführung der Expertenberatung oder Durchsetzung Ihrer Ansprüche

1. Kostenfreie Ersteinschätzung

Ablauf der kostenfreien Ersteinschätzung:

Nach unserer Kontaktaufnahme besprechen wir Ihr Anliegen kostenfrei in einem ca. 5 – 10 minütigen Gespräch. Dabei erörtern wir gemeinsam die besten Lösungsmöglichkeiten für Ihren Fall:

  • Selbstständige Lösung: Wir geben Ihnen Hinweise, wie Sie den Fall eigenständig lösen können.
  • Umfassende Prüfung: Bei komplexeren Fällen empfehlen wir eine detaillierte Prüfung Ihrer Unterlagen für eine umfassende rechtliche Einschätzung.
  • Mandatierung: Falls nötig, übernehmen wir die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte.

Kostentransparenz: Im Erstgespräch klären wir, welche Kosten anfallen und ob eine Rechtsschutzversicherung die Deckung übernimmt. Wir informieren Sie stets transparent über alle anfallenden Kosten.

Rechtsschutzversicherung: Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und kümmern uns um die Kostenübernahme. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten – bis auf eine mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung.

keine Rechtsschutzversicherung: Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, oder die Versicherung wieder erwarten die Kosten ablehnen, so berechnen wir ihnen lediglich eine Erstberatungsgebühr  in Höhe von 190 € zzgl. MwSt.

Wie können wir Ihnen helfen?

2. Einreichung der Unterlagen

Nach Ihrer kostenfreien Ersteinschätzung oder wenn Sie gleich die kostenpflichtige umfassende Expertenberatung nutzen wollen, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit detaillierten Anweisungen für die nächsten Schritte. Um den Prozess für Sie so bequem wie möglich zu gestalten, bieten wir eine vollständig digitale Abwicklung an.

Ihre Vorteile bei der Mandatierung:

  • Beauftragung per Klick: Über den in der E-Mail enthaltenen Beauftragungslink können Sie uns bequem und sicher beauftragen.
  • Papierlose Einreichung: Reichen Sie alle notwendigen Unterlagen ganz einfach per WhatsApp oder über unser Online-Formular ein. Kein Papierkram, alles digital.
  • Online-Vollmacht: Etwaige Vollmachten können Sie direkt online unterzeichnen – schnell und unkompliziert.

Nachdem Sie die fallrelevanten Fragen beantwortet und die Unterlagen eingereicht haben, beginnen wir sofort mit der umfassenden Beratung oder der außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Vertretung. Mit unserer modernen, digitalen Arbeitsweise können wir Ihren Fall effizient und zielgerichtet bearbeiten, ohne dass Sie unnötig Zeit verlieren.

Bei Kündigungen ist es hierbei wichtig schnell zu sein, da nur 3 Wochen zeit besteht, nach einer Kündigung Kündigungsschutzklage zu erheben.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam für Ihr Recht kämpfen – einfach, digital und professionell.

Wie können wir Ihnen helfen?

3. Durchführung der Expertenberatung oder Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Wie wir die Beratung bei Baier Depner Rechtsanwälte durchführen – Professionell, Transparent und in Ihrer Kontrolle

Bei Baier Depner Rechtsanwälte führen wir jede Beratung mit höchster Professionalität durch. Wir halten Sie kontinuierlich über alle wichtigen Fortschritte informiert und bieten Ihnen volle Kontrolle über den Fall. Egal, ob Sie E-Mail, WhatsApp oder einen anderen Kommunikationsweg bevorzugen – wir passen uns an Ihre Bedürfnisse an.

Bei der Expertenprüfung des Arbeitszeugnis erstellen wir Ihnen eine umfassende Prüfung des Arbeitszeugnisses. Hier erklären wir die entsprechenden Zeugnispunkte und zeigen Ihnen entsprechende Zeugnissprache auf, und wie Ihre Bewertung in Ihrem Arbeitszeugnis anzusetzen ist. Die Prüfung erfolgt zum Festpreis. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten in der Regel bis auf eine Selbstbeteiligung. Um die Deckungszusage kümmern wir uns ebenfalls.

Ihre Vorteile in der Beratung:

  • Professionelle Beratung: In jedem Schritt stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um die bestmöglichen Entscheidungen für Ihren Fall zu treffen.
  • Kontinuierliche Updates: Regelmäßige Informationen über den aktuellen Stand geben Ihnen Sicherheit und Transparenz.
  • Flexibilität in der Kommunikation: Sie bestimmen, wie wir Sie informieren – per E-Mail, WhatsApp oder einem anderen Medium.
  • Volle Kontrolle: Sie behalten stets die Übersicht und haben die Entscheidungsgewalt über die nächsten Schritte.

Mit Baier Depner Rechtsanwälte sind Sie nicht nur informiert, sondern auch bestens beraten – für ein optimales Ergebnis in Ihrem Fall.

Wie können wir Ihnen helfen?

Warum Sie uns als Experten bei Kündigungen brauchen

Der Erfolg bei einer Kündigungsschutzklage hängt maßgeblich von der richtigen Strategie und schnellem Handeln ab. Unser spezialisiertes Team aus erfahrenen Arbeitsrechtlern steht Ihnen mit Fachwissen und Verhandlungsgeschick zur Seite.

Darum sollten Sie schnell handeln:

  • Nur 3 Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage! Danach haben Sie keine Möglichkeit mehr, sich gegen die Kündigung zu wehren. Wir helfen Ihnen, diese Frist einzuhalten und Ihre Ansprüche durchzusetzen.
  • Fehlerhafte Kündigungen sind keine Seltenheit! Viele Arbeitgeber halten sich nicht an gesetzliche Vorgaben oder übersehen Schutzregelungen. Wir prüfen, ob Ihre Kündigung unwirksam ist und setzen Ihre Rechte durch.
  • Maximale Abfindung durch professionelle Verhandlung: Die Höhe einer Abfindung ist oft Verhandlungssache. Wir wissen, wie Arbeitgeber ticken und holen für Sie das Beste heraus.
  • Arbeitsrecht ist unsere Spezialisierung: Wir sind keine Allround-Kanzlei, sondern Experten im Arbeitsrecht. Profitieren Sie von unserer gezielten Expertise im Kündigungsschutz.

Jede Kündigung ist anders – und jede erfordert eine maßgeschneiderte Strategie. Lassen Sie sich nicht mit weniger abspeisen, als Ihnen zusteht. Lassen Sie uns gemeinsam für Ihr Recht kämpfen!

Wichtige Informationen zu Kündigung

Eine Kündigung wirft viele Fragen auf: Ist sie überhaupt wirksam? Welche Fristen gelten? Welche Rechte haben Sie? Damit Sie bestens informiert sind, haben wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Kündigung für Sie zusammengestellt.

Welche Kündigungsarten gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Kündigungen, die je nach Situation unterschiedliche Voraussetzungen haben:

  • Betriebsbedingte Kündigung: Der Arbeitgeber begründet die Kündigung mit wirtschaftlichen Notwendigkeiten (z. B. Stellenabbau, Umstrukturierung, Betriebsschließung).
  • Verhaltensbedingte Kündigung: Diese erfolgt, wenn ein Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt (z. B. wiederholtes Zuspätkommen, Arbeitsverweigerung, Diebstahl).
  • Personenbedingte Kündigung: Hierbei sind Gründe in der Person des Arbeitnehmers ausschlaggebend (z. B. langfristige Krankheit, fehlende Qualifikation).
  • Fristlose Kündigung: Eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – nur möglich bei besonders schwerwiegenden Pflichtverstößen.
  • Änderungskündigung: Der Arbeitgeber kündigt den bestehenden Arbeitsvertrag, bietet aber gleichzeitig einen neuen Vertrag mit geänderten Bedingungen an.
  • Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer: Arbeitnehmer können selbst kündigen, müssen jedoch die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einhalten.

Welche Kündigungsfristen gelten?

Die gesetzliche Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit:

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist
Weniger als 2 Jahre 4 Wochen zum Monatsende oder 15. des Monats
Mehr als 2 Jahre 1 Monat zum Monatsende
Mehr als 5 Jahre 2 Monate zum Monatsende
Mehr als 8 Jahre 3 Monate zum Monatsende
Mehr als 10 Jahre 4 Monate zum Monatsende
Mehr als 12 Jahre 5 Monate zum Monatsende
Mehr als 15 Jahre 6 Monate zum Monatsende
Mehr als 20 Jahre 7 Monate zum Monatsende

Achtung: In Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen können abweichende Fristen geregelt sein!

Was ist die 3-Wochen-Frist bei Kündigungen?

Falls Sie sich gegen eine Kündigung wehren möchten, haben Sie dafür nur 3 Wochen Zeit! Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung. Danach kann eine Kündigungsschutzklage in der Regel nicht mehr erhoben werden.

Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein, darunter:

  • Formfehler (z. B. Kündigung nicht schriftlich oder ohne Unterschrift des Arbeitgebers).
  • Fehlende Kündigungsgründe in Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern.
  • Verstoß gegen den Sonderkündigungsschutz (z. B. bei Schwangeren, Schwerbehinderten oder Betriebsratsmitgliedern).
  • Fehlerhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen.

Kündigung während der Probezeit – Habe ich Kündigungsschutz?

Während der Probezeit gelten oft kürzere Kündigungsfristen (meist 2 Wochen). Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit, jedoch kann auch in der Probezeit eine Kündigung unwirksam sein, wenn sie diskriminierend oder willkürlich erfolgt.

Kündigung im Kleinbetrieb – Habe ich Kündigungsschutz?

In Betrieben mit weniger als 10 Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Dennoch kann eine Kündigung unwirksam sein, wenn sie gegen Treu und Glauben verstößt oder aus sachfremden Gründen erfolgt.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

in gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in bestimmten Fällen, z. B.:

  • Wenn die Kündigung eine betriebsbedingte Kündigung ist und der Arbeitgeber in der Kündigung ausdrücklich eine Abfindung anbietet (§ 1a KSchG).
  • Wenn im Kündigungsschutzprozess ein Vergleich geschlossen wird.
  • Wenn eine Abfindung im Arbeitsvertrag oder Sozialplan geregelt ist.

Höhere Abfindungen sind oft Verhandlungssache – wir setzen uns für Sie ein!

Was ist eine Änderungskündigung und muss ich sie akzeptieren?

Bei einer Änderungskündigung bietet der Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag mit geänderten Bedingungen an. Sie haben drei Optionen:

  1. Annahme der neuen Bedingungen.
  2. Ablehnung und Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen.
  3. Unter Vorbehalt annehmen und gleichzeitig klagen – so sichern Sie Ihren Arbeitsplatz und lassen das Arbeitsgericht über die Wirksamkeit der Änderungen entscheiden.

Kann ich während einer Krankheit gekündigt werden?

Ja, eine Kündigung trotz Krankheit ist möglich, jedoch nicht immer wirksam. Eine krankheitsbedingte Kündigung kann unter folgenden Voraussetzungen rechtmäßig sein:

  • Negative Gesundheitsprognose: Es ist abzusehen, dass Sie weiterhin häufig oder langfristig ausfallen werden.
  • Betriebliche Beeinträchtigung: Ihr Fehlen führt zu erheblichen Störungen des Betriebsablaufs.
  • Interessenabwägung: Die Belastung des Arbeitgebers überwiegt Ihr Interesse am Erhalt des Arbeitsplatzes.

Droht mir eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach einer Kündigung?

Ja, eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen kann verhängt werden, wenn Sie selbst kündigen oder sich verhaltensbedingt kündigen lassen. Keine Sperrzeit gibt es bei:

  • Betriebsbedingter Kündigung.
  • Nachweis, dass die Kündigung unvermeidbar war (z. B. Mobbing, nicht gezahlter Lohn).

Welche Ansprüche stehen mir nach einer Kündigung zu?

Nach einer Kündigung haben Sie in der Regel Anspruch auf:

  • Lohnfortzahlung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses.
  • Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Urlaub.
  • Zeugnisausstellung (einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis).
  • Abfindung (wenn ausgehandelt oder gesetzlich vorgesehen).

Muss ich eine Kündigung unterschreiben?

Nein! Eine Kündigung ist auch ohne Ihre Unterschrift wirksam. Vorsicht ist geboten bei:

  • Aufhebungsverträgen, da Sie mit Ihrer Unterschrift oft auf Kündigungsschutz verzichten.
  • Empfangsbestätigungen, wenn unklar ist, was genau bestätigt wird.

Nein! Eine Kündigung ist auch ohne Ihre Unterschrift wirksam. Vorsicht ist geboten bei:

  • Aufhebungsverträgen, da Sie mit Ihrer Unterschrift oft auf Kündigungsschutz verzichten.
  • Empfangsbestätigungen, wenn unklar ist, was genau bestätigt wird.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir sitzen im Herzen von Karlsruhe

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen persönlichen Besprechungstermin in unseren Kanzleiräumen. Diese finden Sie im Herzen von Karlsruhe, in der Amalienstraße 19, Ecke Karlstraße. Direkt hinter der Postgalerie am Stephanplatz. Parkmöglichkeiten finden Sie z.B. in den wenige Meter entfernten Parkhäusern am Ludwigsplatz oder der Postgalerie.

In vielen Fällen kann eine Bearbeitung Ihres Anliegens – sofern Sie dies wünschen – auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Ihre Berater

Rechtsanwalt Andreas Baier

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Rechtsanwältin Hannah Maureen Edelmann

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an unter 0721-48389328

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