Kündigung erhalten: Frist prüfen, Abfindung sichern

Das Wichtigste zuerst

Nach einer Kündigung zählt die Zeit: Für eine Kündigungsschutzklage bleiben in der Regel nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Viele Kündigungen enthalten Fehler bei Form, Frist, Kündigungsgrund, Sonderkündigungsschutz oder Sozialauswahl. Unsere Experten für Arbeitsrecht prüfen schnell, ob sich ein Vorgehen lohnt und welche Strategie wirtschaftlich sinnvoll ist.

Kündigungsschutz Karlsruhe

Wir prüfen, ob Ihre Kündigung angreifbar ist

Von der ersten Einschätzung bis zur Kündigungsschutzklage: Wir ordnen Ihre Situation rechtlich ein und entwickeln eine klare Verhandlungsstrategie.

Kündigung prüfen

Wir prüfen Schriftform, Zugang, Kündigungsfrist, Kündigungsgrund, Anhörung und Sonderkündigungsschutz.

Abfindung verhandeln

Wir bewerten den Verhandlungsspielraum und verhandeln eine faire Beendigungslösung.

Kündigungsschutzklage

Wenn eine Klage sinnvoll ist, reichen wir sie fristgerecht ein und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht.

Sperrzeit vermeiden

Wir achten darauf, dass Abfindung, Aufhebungsvertrag und Kommunikation mit der Agentur für Arbeit zusammenpassen.

Anwalt bei Kündigung in Karlsruhe

Ihr Anwalt bei Kündigung in Karlsruhe

Eine Kündigung kann Ihre berufliche und finanzielle Zukunft erheblich beeinflussen. Genau deshalb sollte schnell geprüft werden, ob die Kündigung rechtmäßig ist und ob eine Kündigungsschutzklage, eine Abfindungsverhandlung oder eine außergerichtliche Lösung der richtige Weg ist.

Baier Depner Rechtsanwälte ist seit 2010 auf Arbeitsrecht und Verkehrsrecht fokussiert. Bei Kündigungen prüfen wir insbesondere, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde, ob die Kündigung schriftlich und korrekt zugestellt wurde, ob ein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt und ob besonderer Kündigungsschutz greift, etwa bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit oder Betriebsratsmitgliedschaft.

Bei betriebsbedingten Kündigungen kontrollieren wir außerdem, ob die Sozialauswahl sauber durchgeführt wurde und ob eine Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre. Wenn eine gerichtliche Durchsetzung sinnvoll ist, vertreten wir Sie im Kündigungsschutzprozess mit dem Ziel, Ihren Arbeitsplatz zu sichern oder eine angemessene Abfindung zu erreichen.

Spezialisiert. Schnell. Strategisch.

Warum Sie bei Kündigung nicht abwarten sollten

Der Erfolg bei einer Kündigungsschutzklage hängt maßgeblich von der richtigen Strategie und schnellem Handeln ab. Arbeitgeber machen in der Praxis immer wieder Fehler, die eine Kündigung angreifbar machen können.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung: Sie erhalten schnell Klarheit, ob eine Klage oder Abfindungsverhandlung sinnvoll ist.
  • Digitale Bearbeitung: Unterlagen können unkompliziert online, per E-Mail oder WhatsApp eingereicht werden.
  • Rechtsschutzversicherung: Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, kümmern wir uns um die Deckungsanfrage.
  • Verhandlung der Abfindung: Wir bewerten Prozessrisiken und nutzen diese gezielt in der Verhandlung.
Ablauf

In vier Schritten zu einer klaren Entscheidung

Wir möchten, dass die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte bei einer Kündigung einfach, digital und transparent abläuft.

1. Anfrage senden

Sie schildern kurz Ihre Kündigungssituation und laden vorhandene Unterlagen hoch.

2. Ersteinschätzung

Wir besprechen Ihr Anliegen kostenfrei telefonisch und geben eine erste rechtliche Einschätzung.

3. Unterlagen prüfen

Bei Bedarf prüfen wir Kündigung, Arbeitsvertrag, Betriebszugehörigkeit, Rechtsschutz und weitere Unterlagen detailliert.

4. Rechte durchsetzen

Wir übernehmen die Verhandlung, reichen Kündigungsschutzklage ein oder setzen eine faire Beendigungslösung durch.

Typische Fälle

Welche Kündigungen wir prüfen

Jede Kündigungsart hat eigene Voraussetzungen. Wir prüfen, welche Angriffspunkte in Ihrem konkreten Fall bestehen.

Betriebsbedingte Kündigung

Entscheidend sind Beschäftigungsbedarf, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten und korrekte Sozialauswahl.

Verhaltensbedingte Kündigung

Hier prüfen wir Pflichtverletzung, Abmahnung, Verhältnismäßigkeit und Interessenabwägung.

Personenbedingte Kündigung

Bei Krankheit oder fehlender Eignung müssen Prognose, betriebliche Belastung und Interessenabwägung stimmen.

Fristlose Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei besonders schwerwiegenden Gründen möglich.

Änderungskündigung

Sie können annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen und die Änderung gerichtlich prüfen lassen.

Probezeit und Kleinbetrieb

Auch ohne vollen Kündigungsschutz können Kündigungen wegen Diskriminierung, Willkür oder Sonderkündigungsschutz unwirksam sein.

Fristen und Wirksamkeit

Welche Fristen gelten nach einer Kündigung?

Die wichtigste Frist ist die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage. Zusätzlich muss geprüft werden, ob die Kündigungsfrist selbst richtig berechnet wurde. Maßgeblich sind Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und gesetzliche Fristen.

BetriebszugehörigkeitGesetzliche Kündigungsfrist
Weniger als 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
Mehr als 2 Jahre1 Monat zum Monatsende
Mehr als 5 Jahre2 Monate zum Monatsende
Mehr als 8 Jahre3 Monate zum Monatsende
Mehr als 10 Jahre4 Monate zum Monatsende
Mehr als 12 Jahre5 Monate zum Monatsende
Mehr als 15 Jahre6 Monate zum Monatsende
Mehr als 20 Jahre7 Monate zum Monatsende

Achtung: In Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen können abweichende Regelungen enthalten sein. Außerdem ist eine Kündigung nicht schon deshalb wirksam, weil die Frist richtig berechnet wurde.

Wann ist eine Kündigung häufig unwirksam?

  • Die Kündigung wurde nicht schriftlich mit Originalunterschrift erklärt.
  • Der Kündigungsgrund ist nicht ausreichend oder nicht beweisbar.
  • Der Betriebsrat wurde nicht oder nicht ordnungsgemäß angehört.
  • Besonderer Kündigungsschutz wurde übersehen.
  • Bei betriebsbedingter Kündigung ist die Sozialauswahl fehlerhaft.
FAQ

Häufige Fragen zur Kündigung

Die wichtigsten Antworten zu Kündigungsschutzklage, Abfindung, Frist und Sperrzeit.

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?
Nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Innerhalb dieser Frist muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingehen. Danach gilt die Kündigung regelmäßig als wirksam, selbst wenn sie Fehler enthält.
Was passiert, wenn ich die 3-Wochen-Frist verpasse?
Dann kann die Kündigung meistens nicht mehr erfolgreich angegriffen werden. Nur in engen Ausnahmefällen kommt eine nachträgliche Klagezulassung in Betracht.
Habe ich automatisch Anspruch auf eine Abfindung?
Nein. Einen automatischen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis werden Abfindungen aber häufig im Kündigungsschutzverfahren oder außergerichtlich verhandelt.
Wie hoch kann meine Abfindung sein?
Als grobe Orientierung wird häufig ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr genannt. Entscheidend sind aber Verhandlungsposition, Prozessrisiko, Kündigungsgrund, Betriebszugehörigkeit und wirtschaftliche Interessen des Arbeitgebers.
Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich besonders, wenn Kündigungsgrund, Sozialauswahl, Frist, Form oder Sonderkündigungsschutz zweifelhaft sind. Ziel kann der Erhalt des Arbeitsplatzes oder eine wirtschaftlich sinnvolle Abfindungslösung sein.
Ist eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp wirksam?
Nein. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen. E-Mail, WhatsApp, SMS oder Fax reichen nicht aus.
Kann ich während Krankheit gekündigt werden?
Ja, eine Kündigung während Krankheit ist möglich. Sie ist aber nicht automatisch wirksam. Bei krankheitsbedingten Kündigungen müssen Gesundheitsprognose, betriebliche Beeinträchtigung und Interessenabwägung geprüft werden.
Was gilt bei Kündigung in der Probezeit?
In der Probezeit gilt häufig eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Das Kündigungsschutzgesetz greift meist erst nach sechs Monaten. Trotzdem können Probezeitkündigungen unwirksam sein, etwa bei Diskriminierung, Willkür oder Sonderkündigungsschutz.
Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?
Bei einer betriebsbedingten Kündigung beruft sich der Arbeitgeber auf unternehmerische Gründe wie Umstrukturierung, Stellenabbau oder Betriebsschließung. Häufig sind Beschäftigungsbedarf, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten und Sozialauswahl entscheidend.
Muss ich mich nach der Kündigung sofort arbeitslos melden?
Ja. Sie müssen sich grundsätzlich spätestens drei Tage nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts arbeitsuchend melden. Das gilt unabhängig davon, ob Sie gegen die Kündigung vorgehen.
Was kostet mich die Prüfung meiner Kündigung?
Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Mit Rechtsschutzversicherung kümmern wir uns um die Deckungsanfrage. Ohne Rechtsschutzversicherung klären wir Kosten transparent vor dem nächsten Schritt.
Vertreten Sie auch außerhalb von Karlsruhe?
Ja. Baier Depner Rechtsanwälte beraten und vertreten Mandanten im Arbeitsrecht in Karlsruhe und bundesweit. Viele Schritte können digital, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Standort Karlsruhe

Kanzlei für Kündigungsschutz in Karlsruhe

Unsere Kanzlei finden Sie im Herzen von Karlsruhe, in der Amalienstraße 19, Ecke Karlstraße, direkt hinter der Postgalerie am Stephanplatz.

Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht in Karlsruhe, bundesweit tätig.

  • Amalienstraße 19, 76133 KarlsruheDirekt bei Postgalerie, Stephanplatz und Karlstraße.
  • Parkhäuser in der NäheLudwigsplatz und Postgalerie sind nur wenige Meter entfernt.
  • Vor Ort oder digitalViele Kündigungsfälle können vollständig telefonisch oder per E-Mail bearbeitet werden.
Kontakt aufnehmen

Kündigung erhalten? Jetzt Frist sichern.

Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir antworten kurzfristig und geben eine kostenfreie Ersteinschätzung.