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Unterschreiten des Sicherheitsabstandes

Schnell ist es passiert und man hat den vorgegebenen Sicherheitsabstand unterschritten und es wird einem ein Abstandsverstoß vorgeworfen. Wir sind geübt hier eine gute Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Unsere Spezialisierung

Wir haben uns auf zwei Rechtsgebiete spezialisiert. Wir bearbeiten ausschließlich Fälle im Arbeitsrecht und im Verkehrsrecht. Mit 5 Rechtsanwälten haben wir in diesen zwei Gebieten stets den richtigen Ansprechpartner für Ihr ganz persönliches Anliegen an der Hand. Wir helfen Ihnen gerne.

Sie haben den Abstand zum Vordermann unterschritten? Gerne helfen wir bei Ihrer Verteidigung.

Nachfolgend finden Sie zunächst die entsprechenden Bußgeldbestände nach dem Bußgeldkatalog

Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h.

Tatbestand
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als
Euro Punkte Monat(e) Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes 75 1
4/10 des halben Tachowertes 100 1
3/10 des halben Tachowertes 160 1
2/10 des halben Tachowertes 240 1
1/10 des halben Tachowertes 320 1

Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h.

Tatbestand
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als
Euro Punkte Monat(e) Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes  75 1
4/10 des halben Tachowertes 100 1
3/10 des halben Tachowertes 160 2 1
2/10 des halben Tachowertes 240 2 2
1/10 des halben Tachowertes 320 2 3

Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h.

Tatbestand
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als
Euro Punkte Monat(e) Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes 100 1
4/10 des halben Tachowertes 180 1
3/10 des halben Tachowertes 240 2 1
2/10 des halben Tachowertes 320 2 2
1/10 des halben Tachowertes 400 2 3

 

Grundsätzlich gilt auch hier das gesagte zu den entsprechenden Bußgeldverfahren was Sie unter der Seite zu schnell gefahren oder Rotlichtverstöße nachlesen können. Gerne stehen wir Ihnen hier jederzeit bei der Verteidigung zur Seite und beraten Sie hier umfassend.

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