Abfindung bewerten
Wir prüfen, ob die angebotene Abfindung zur Verhandlungsposition und zum Kündigungsrisiko passt.
Ein Aufhebungsvertrag beendet Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich und ist nach der Unterschrift nur schwer rückgängig zu machen. Unterschreiben Sie deshalb nicht unter Druck. Wir prüfen vorab, ob Abfindung, Sperrzeitrisiko, Freistellung, Zeugnis, Resturlaub und Beendigungsdatum wirklich zu Ihrer Situation passen.
Ein guter Aufhebungsvertrag regelt nicht nur die Abfindung. Entscheidend sind auch Arbeitslosengeld, Zeugnis, Freistellung, Urlaub, Bonus und die strategische Ausgangslage.
Wir prüfen, ob die angebotene Abfindung zur Verhandlungsposition und zum Kündigungsrisiko passt.
Wir achten auf Formulierungen, Beendigungsdatum und Kündigungsandrohung, damit keine unnötigen Nachteile entstehen.
Zeugnisnote, Schlussformel und Tätigkeitsbeschreibung sollten verbindlich und vorteilhaft geregelt werden.
Freistellung, Resturlaub, Bonus, Dienstwagen, Rückgaben und Verschwiegenheit müssen zusammenpassen.
Ein Aufhebungsvertrag ist nicht nur ein Papier. Er beendet das Arbeitsverhältnis auf gemeinsame Übereinkunft und kann erhebliche Folgen für Arbeitslosengeld, Abfindung, betriebliche Altersvorsorge, Resturlaub und Zeugnis haben. Sie müssen einen solchen Vertrag nicht unterschreiben, auch nicht, wenn der Arbeitgeber Druck macht oder kurze Fristen setzt.
Unsere Kanzlei prüft, ob der Vertrag fair ist und ob sich Nachverhandlungen lohnen. Dabei geht es nicht nur um die Höhe der Abfindung. Häufig sind Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Urlaubsabgeltung, Überstunden, Bonuszahlungen, Dienstwagen, Rückgabe von Arbeitsmitteln und das qualifizierte Arbeitszeugnis wirtschaftlich genauso wichtig.
Baier Depner Rechtsanwälte ist seit 2010 auf Arbeitsrecht und Verkehrsrecht fokussiert. Wir beraten Sie strategisch, ob der Aufhebungsvertrag, eine Kündigungsschutzklage oder eine andere Lösung die bessere Option ist.
Ein Aufhebungsvertrag kann sinnvoll sein, wenn er gut verhandelt ist. Ohne Prüfung können aber Nachteile entstehen, die später kaum noch korrigiert werden können.
Wir prüfen den Vertrag schnell, transparent und mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen.
Sie übermitteln den Entwurf des Aufhebungsvertrags und schildern kurz die Ausgangslage.
Wir klären, ob akuter Handlungsbedarf besteht und welche Risiken sofort sichtbar sind.
Wir prüfen Abfindung, Sperrzeit, Freistellung, Zeugnis, Resturlaub, Bonus und Verzichtsklauseln.
Wenn Nachverhandlung sinnvoll ist, vertreten wir Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber.
Gerade scheinbar kleine Formulierungen entscheiden darüber, ob der Vertrag später wirklich trägt.
Das Datum muss zu Kündigungsfrist, Arbeitslosengeld und wirtschaftlicher Planung passen.
Höhe, Fälligkeit, Steueraspekte und Anrechnung müssen eindeutig geregelt sein.
Widerruflich oder unwiderruflich, Urlaub, Überstunden und Vergütung sollten sauber festgelegt sein.
Note, Formulierung, Schlussformel und Ausstellungszeitpunkt sollten verbindlich vereinbart werden.
Offene Ansprüche dürfen nicht durch pauschale Klauseln ungewollt verloren gehen.
Allgemeine Verzichtsklauseln können Ansprüche abschneiden und müssen genau geprüft werden.
Der Unterschied liegt im Detail: Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis selbst. Ein Abwicklungsvertrag regelt dagegen in der Regel nur die Folgen einer bereits ausgesprochenen Kündigung. Für Sperrzeit, Abfindung und taktisches Vorgehen kann diese Unterscheidung entscheidend sein.
Wenn Sie nicht unterschreiben möchten, bleibt das Arbeitsverhältnis zunächst bestehen. Dann muss der Arbeitgeber entscheiden, ob er kündigt. Genau hier kann Ihre Verhandlungsposition liegen. Wir prüfen für Sie, ob der angebotene Vertrag besser ist als eine mögliche Kündigungsschutzklage oder ob Nachverhandlungen sinnvoll sind.
Auch wenn Sie selbst um einen Aufhebungsvertrag bitten möchten, sollte das vorbereitet werden. Wer selbst die Beendigung anstößt, riskiert ohne saubere Gestaltung Nachteile beim Arbeitslosengeld und eine schwächere Verhandlungsposition.
Die wichtigsten Antworten zu Unterschrift, Sperrzeit, Abfindung, Widerruf und Rechtsschutz.
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