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Bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen können enorme Nachteile entstehen. Deshalb unterschreiben Sie nie einen Aufhebungsvertrag ohne vorherige fachliche Prüfung. Weiter ist bei Erhalt einer Kündigung Eile geboten. Hier muss innerhalb von 3 Wochen eine Klage eingereicht werden. Lassen Sie sich gleich beraten.
Haben Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten? Das sollten Sie wissen! Ein Aufhebungsvertrag ist nicht nur ein Papier. Er beendet das Arbeitsverhältnis auf gemeinsame Übereinkunft. Aber muss man ihn unterschreiben? Nein! Unsere Kanzlei betont: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Solch ein Vertrag ist verbindlich und eine spätere Anfechtung schwierig. Insbesondere ohne anwaltliche Prüfung sollten Sie niemals unterschreiben.
Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag? Der Unterschied liegt im Detail. Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis. Ein Abwicklungsvertrag hingegen regelt lediglich die Details nach einer Kündigung. Sie brauchen Klarheit? Wir helfen Ihnen, den Durchblick zu behalten!
Risiken eines Aufhebungsvertrags Ein Aufhebungsvertrag kann Folgen haben, etwa für das Arbeitslosengeld oder Ihre betriebliche Altersvorsorge. Bei uns erfahren Sie, welche Risiken tatsächlich bestehen und wie Sie diese minimieren.
Wozu einen Anwalt bei einem Aufhebungsvertrag? Nur durch professionelle Prüfung wissen Sie genau, ob Ihr Vertrag fair ist. Sei es die Abfindung, Resturlaub oder das Arbeitszeugnis – wir helfen Ihnen, das Beste herauszuholen und Risiken zu vermeiden!
Was, wenn ich nicht unterschreiben möchte? Ein Aufhebungsvertrag bedarf beider Seiten Zustimmung. Unsere Kanzlei prüft für Sie, ob ein Vertrag oder eine Kündigung die bessere Option ist. Und sollte Nachverhandlungsbedarf bestehen, stehen wir Ihnen zur Seite.
Selbst um einen Aufhebungsvertrag bitten? Ja, das können Sie. Aber Vorsicht: Ohne anwaltliche Beratung riskieren Sie, wichtige Aspekte zu übersehen. Wir helfen Ihnen, alles richtig zu machen!
Rechtsschutzversicherung deckt nicht? Wir finden Lösungen! Sollte Ihre Rechtsschutzversicherung Bedenken haben, sind wir Ihr Partner. Mit juristischen Mitteln, wie Stichentscheid oder Schiedsgutachten, setzen wir uns für Ihre Rechte ein.
Fazit: Bei Aufhebungsverträgen ist Expertise gefragt. Unsere Kanzlei ist für Sie da! Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer Expertise.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an unter 0721-48389328