Wir prüfen, ob die Rotphase bis oder über 1 Sekunde lag und ob die Rotzeit korrekt berechnet wurde.

Ihre Experten beim Rotlichtverstoß
Bei einem Rotlichtverstoß entscheidet oft eine Sekunde über Fahrverbot oder kein Fahrverbot. Für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gilt grundsätzlich eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung. Wir prüfen Rotphase, Haltelinie, Messung, Fahrerfoto und mögliche besondere Verkehrssituationen.
Was nach einem Rotlichtvorwurf wichtig ist.
Ob ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt, hängt vor allem von der Rotzeit ab. Zusätzlich zählen Gefährdung, Sachschaden, Fahreridentifikation und die konkrete Messsituation.
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids bleiben grundsätzlich nur 2 Wochen für den Einspruch.
Wir bewerten Bußgeld, Punkte, Fahrverbot, Probezeitfolgen und berufliche Härten.
Wann sich eine Prüfung besonders lohnt.
Ein Rotlichtverstoß sollte besonders geprüft werden, wenn ein Fahrverbot droht, die Rotphase knapp über 1 Sekunde liegen soll oder die Fahrereigenschaft nicht eindeutig ist. Häufig entscheidet erst die Akteneinsicht, ob der Vorwurf wirklich tragfähig ist.
- Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Fahrverbot droht
- Rotzeit liegt im Grenzbereich um 1 Sekunde
- Fahrerfoto oder Fahreridentifikation ist zweifelhaft
- Probezeit, Rechtsschutz oder berufliche Folgen stehen im Raum
Anhörungsbogen erhalten?
Zur Person müssen Angaben gemacht werden. Zum Tatvorwurf sollten Sie ohne Akteneinsicht in der Regel keine Angaben machen. Ein vorschnelles Einräumen der Fahrereigenschaft kann die Verteidigung erschweren.
Was bei einem Rotlichtverstoß drohen kann.
Die folgenden Werte sind Regelsätze bei gewöhnlichen Tatumständen. Im Einzelfall können Vorsatz, Gefährdung, Unfallfolgen, Voreintragungen oder gerichtliche Bewertung abweichen.
| Tatbestand | Regelbuße | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Einfacher Rotlichtverstoß | 90 EUR | 1 | - |
| Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung | 200 EUR | 2 | 1 Monat |
| Einfacher Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung | 240 EUR | 2 | 1 Monat |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß über 1 Sekunde | 200 EUR | 2 | 1 Monat |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung | 320 EUR | 2 | 1 Monat |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung | 360 EUR | 2 | 1 Monat |
Typische Verteidigungsansätze beim Rotlichtverstoß.
Ob ein Vorwurf hält, zeigt sich meist erst nach Akteneinsicht. Gerade bei knappen Rotzeiten und schlechter Fotoqualität lohnt die genaue Prüfung.
Entscheidend ist, wann die Haltelinie überfahren wurde. Messpunkt und tatsächliche Haltelinienüberfahrung können auseinanderfallen.
Zu kurze Gelbphasen, unklare Ampelzuordnung oder defekte Signalanlagen können relevant sein.
Ist die Person auf dem Foto nicht sicher identifizierbar, kann die Fahrereigenschaft angreifbar sein.
Wir prüfen Eichung, Bedienung, Testmessungen, Fotoauswertung und Dokumentation der Anlage.
Frühstart, Mitzieheffekt, Baustellenampel, Fußgängerampel oder besondere Verkehrslage können die Bewertung verändern.
Bei beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein oder besonderer Härte prüfen wir, ob das Fahrverbot angreifbar ist.
So prüfen wir Ihren Rotlichtbescheid.
Wir halten den Ablauf klar: kurze Einordnung, fristwahrender Einspruch, Akteneinsicht und gezielte Verteidigung.
Bescheid hochladen
Sie senden Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen oder Fahrerfoto digital an uns.
Telefonische Ersteinschätzung
Wir ordnen in der Regel in etwa 5 Minuten ein, was droht und ob Einspruch sinnvoll ist.
Einspruch & Akteneinsicht
Bei Beauftragung sichern wir die Frist und fordern Messakte und Unterlagen an.
Verteidigung
Wir greifen Messung, Rotzeit, Fahreridentifikation oder Fahrverbot gezielt an.
Häufige Fragen zum Rotlichtverstoß.
Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?
Was ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß?
Kann die Rotzeit falsch berechnet sein?
Was bedeutet ein Rotlichtverstoß in der Probezeit?
Kann ein Fahrverbot verhindert werden?
Rotlichtbescheid prüfen lassen.
Laden Sie Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen oder Fahrerfoto hoch. Wir melden uns kurzfristig zur telefonischen Ersteinschätzung.
