Sind Sie zu schnell gefahren?
Hier können Sie sich über den Ablauf des Bußgeldverfahrens erkundigen. Des Weiteren geben wir verschiedene Tipps und Hinweise, zum Verhalten bei Bußgeldverfahren. Darüber hinaus klären wir auch über die verschiedenen Messfehler auf.
1. Ablauf des Bußgeldverfahrens wenn sie „geblitzt“ wurden
Zunächst kommt es darauf an, ob es sich um eine mobile oder um einen fest installierte Geschwindigkeitskontrolle handelt.
a. direktes Anhalten nach der Kontrolle
Bei einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle mittels eines Laser Gerätes kann es gut sein, dass Sie direkt an Ort und Stelle von der Polizei angehalten werden und mit Ihrem Vorwurf konfrontiert werden. Hierbei ist es wichtig, dass Sie sich nicht zum Sachverhalt äußern müssen, und dass Sie einen entsprechenden Geschwindigkeitsverstoß nicht zugeben müssen.
b. Ermittlung durch die Bußgeldstelle
Bei entsprechenden fest installierten Messgeräten werden Blitzerfotos des Fahrers angefertigt. Die Bußgeldbehörde gleicht diese Bilder mit den hinterlegten Bildern des Fahrzeughalters ab.
Danach entscheidet die Führerscheinstelle, ob diese einen Zeugenbefragungsbogen oder einen Anhörungsbogen an den Halter des Fahrzeuges schickt.
c. Zeugenbefragungsbogen
Bei einem Zeugenbefragungsbogen geht die Bußgeldbehörde erstmal nicht davon aus, dass der Halter auch der Fahrer des PKW ist. Diese möchten hier entsprechende Daten durch eine Aussage des Fahrzeughalters erreichen. Dies ist z.B. der fall, wenn eine juristische Person Halter des Fahrzeugs ist. Ebenfalls ist dies auch der Fall, wenn die Bußgeldbehörde davon ausgeht, dass der Halter nicht der Fahrer des Fahrzeugs war.
Wichtig ist, dass Sie als Fahrzeughalter nicht vorschnell etwaige Informationen preisgeben. Grundsätzlich haben Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht wenn z.B. nahe Angehöriger betroffen wäre.
Bleibt dieser Zeugenbefragungsbogen unbeantwortet, versucht die Bußgeldbehörde über die an der gleichen Adresse gemeldeten Personen einen „Treffer“ zu landen. Und hier die Grunddaten abzugleichen.
Wenn dies nicht zum Ziel führt, beauftragt die Bußgeldbehörde die Polizei mit etwaigen Ermittlungen, bezüglich der Fahrereigenschaft. Die Polizei kann dann Hausbesuche beim Fahrzeughalter durchführen oder die Nachbarschaft mit dem Bild zum Fahrer befragen.
Ebenfalls ist uns auch bekannt, dass bei alten Bildern auch gerne mal mittels Facebook nach aktuelleren Bildern gesucht wird. Es lohnt sich also auch in facebook bei der Gefahr etwaigen Ermittlungen ein Foto zu verwenden, auf welchem man nicht identifizierbar ist.
d. Anhörungsbogen
Bei einem Anhörungsbogen geht die Bußgeldstelle davon aus, dass die ermittelte Person auch der Fahrer des Fahrzeuges gewesen ist. Diese gibt nun die Möglichkeit der beschuldigten Person einen entsprechenden Vorwurf auszuräumen. Wenn dieser Anhörungsbogen unbeantwortet bleibt erlässt die Bußgeldbehörde entweder direkt einen Bußgeldbescheid oder beauftragt ebenfalls nochmals die Polizei mit weiteren Ermittlungen.
c. Wichtigster Rat
Geben Sie nie vorschnell die Fahreigenschaft zu. Häufig sind Blitzerfotos sehr undeutlich und unscharf. Wie in einem Strafverfahren gilt auch in einem Bußgeldverfahren, dass man sich nicht selbst einer Tat bezichtigen muss. Eine Häufige erfolgreiche Verteidigungsstrategie kann daher sein, dass man bestreitet gefahren zu sein. Wenn dann das Blitzerfoto unscharf ist und die Person nicht 100 % identifiziert werden kann, ist der Bußgeldbescheid wieder aufzuheben. Es gilt wie im Strafverfahren „in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten“.
2. Verteidigung durch Messfehler
Bei einem Vorwurf des zu schnellen Fahrens überprüft ein im Verkehrsrecht geübter Rechtsanwalt ob die Möglichkeit verschiedener Messfehler bestehen, oder ob juristische Bedenken gegen die Messung vorliegen.
a. juristische Bedenken gegen Messverfahren
Wir arbeiten stets mit den neusten juristischen Datenbanken, so dass wir aktuellere Urteile auch von kleineren Gerichten zu verschiedenen Messverfahren stets überprüfen können. Im Moment ist das Messverfahren „Poliscanspeed“ in die Kritik geraten. Da das Messverfahren entsprechende Fehlmessungen nicht dokumentiert, kann das Messverfahren häufig nicht überprüft werden. Daher gehen mittlerweile verschiedene Gericht von der Unverwertbarkeit dieser Messergebnis in diesem Falle aus.
b. Messfehler
Es wird gesagt, dass ca. jede 2. bis 3. Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft durchgeführt wurde.
Mit einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt können Sie die entsprechenden Ermittlungsakten bei der Bußgeldbehörde einsehen. Durch die Akteneinsicht bei der Ermittlungsbehörde können wichtige Erkenntnisse gewonnen werden:
– Bestand eine ordnungsgemäße Eichung am Messgerät
– Hat der eingesetzte Beamte auch eine ordnungsgemäße Schulung an dem Messgerät durchlaufen
– Sind entsprechende Selbstteste dokumentiert
– Sprechen erhöhte Messwerte für eine Fehlmessung
– Wurde die Messung ordnungsgemäß in einem Messprotokoll dokumentiert
Des Weiteren kennen wir uns auch bei den entsprechenden Messfehlern der entsprechenden Messgeräte sehr gut aus. So haben wir Erfahrung bei Messfehlern von den folgenden Geräten. Hier möchten wir Ihnen ein paar gängige Messfehler aufzeigen:
– Verwendung einer überholten Software, wodurch Messfehler nicht ausgeschlossen werden konnten
– fehlende Fotolinie auf der Messung, welche nach der Betriebserlaubnis jedoch gefordert wird.
– Veränderte Position während der Messung
– Unzureichende Dokumentation von Seitenabständen
Multanova 6f
– Fehlenden Kalibrierungsfotos
– Fehlerhafter Aufbau bzw. Betrieb des Messgeräts
– Fehlerhafte Maximal- und Minimalhöhe im Stativbetreib
– Fehlerhaft, da das Messgerät nicht in einer Höhe mit der Straße aufgebaut wurde.
– Wird die Messreihe durch fehlerhafte Bilder belegt (Leerbilder).
– Sind weitere Fahrzeuge auf dem Messbild sichtbar, welche die Messung verfälscht haben könnten.
Provida Modular 2000
– Die Videoaufnahme könnte einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, da diese nicht nach dem Bundesverfassungsgericht „anlassbezogen“ vorgenommen wurde.
– Messfehler können bei diesem Videoverfahren durch die Veränderung des Abstandes entstehen.
– Eichfehler durch den Wechsel von Winter- auf Sommerreifen
– Fehlerhafte Bestimmung der Fahrzeughöhe
Leivtec XV3
– Es sind weitere Fahrzeuge auf entsprechenden Lichtbildern zu erkennen.
– Messwerte können falsch zugeordnet werden
– Möglichkeit von Beweisverwertungsverboten
Poliscan Speed
– Fahrzeug liegt außerhalb des zu messenden Auswertungsrahmen
– Andere Fahrzeuge kommen für die Messung in Frage
Riegl LR90-235P
– Fehlender Selbsttest
– Fehlender Displaytest
– Fehlender Test der Visiereinrichtung
– Fehlender Nulltest
Traffipax Speedophot
– Fehlende Kalibrierungsfotos
– sichtbares zweites Fahrzeug
– fehlerhafte Einrichtung derMessstelle
Traffiphot S
– Falschauslösungen
– Sensoren durch Feuchtigkeit beeinträchtigt (Risse)
– Verguss Masse weisen Risse auf
Aufgrund des vorgenannten ist es sehr sinnvoll entsprechende Messungen von einem im Verkehrsrecht geübten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Welche Strafe droht mir nach dem Bußgeldkatalog
Innerhalb geschlossener Ortschaft
Geschwindigkeit Übertretung | Bußgeld + Punkte | Fahrverbot |
bis 10 km/h | 15,- EUR | |
11-15 km/h | 25,- EUR | |
16-20 km/h | 35,- EUR | |
21-25 km/h | 80,- EUR, 1 Punkt | |
26-30 km/h | 100,- EUR, 1 Punkt | |
31-40 km/h | 160,- EUR, 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot |
41-50 km/h | 200,- EUR, 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot |
51-60 km/h | 280,- EUR, 2 Punkte | 2 Monate Fahrverbot |
61-70 km/h | 480,- EUR, 2 Punkte | 3 Monate Fahrverbot |
über 70 km/h | 680,- EUR, 2 Punkte | 3 Monate Fahrverbot |
ausserhalb geschlossener Ortschaft
Geschwindigkeit Übertretung | Bußgeld + Punkte | Fahrverbot |
bis 10 km/h | 10,- EUR | |
11-15 km/h | 20,- EUR | |
16-20 km/h | 30,- EUR | |
21-25 km/h | 70,- EUR, 1 Punkt | |
26-30 km/h | 80,- EUR, 1 Punkt | |
31-40 km/h | 120,- EUR, 1 Punkt | |
41-50 km/h | 160,- EUR, 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot |
51-60 km/h | 240,- EUR, 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot |
61-70 km/h | 440,- EUR, 2 Punkte | 2 Monate Fahrverbot |
über 70 km/h | 600,- EUR, 2 Punkte | 3 Monate Fahrverbot |
Sie sind beruflich auf den Führerschein angewiesen?
Wir können gegenüber den Behörden auf besondere Tatbestände hinweisen. Hierdurch ist es möglich ein Fahrverbot gegen Zahlung einer doppelten Geldstrafe abzuwenden. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen zulässig. Einer dieser Ausnahmefälle ist jedoch, wenn sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind.