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Das Arbeitszeugnis verstehen nur Personen, die dem Zeugniscode mächtig sind. Wir verstehen den entsprechenden Zeugniscode und können Sie deshalb sehr gut über entsprechende Formulierungen beraten. Nutzen Sie unser Wissen, wir helfen Ihnen gerne.
Ein aussagekräftiges und wohlwollendes Arbeitszeugnis ist oft der Schlüssel zu Ihrem beruflichen Erfolg. Wir sind Ihre Experten, wenn es um alle Fragen rund um das Thema Arbeitszeugnis geht. Ob Sie Ihr Arbeitszeugnis verstehen möchten, Unterstützung bei Abänderungswünschen benötigen oder eine fundierte Einschätzung suchen – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Auch Arbeitgeber profitieren von unserer Beratung, beispielsweise bei der Erstellung rechtssicherer und fairer Arbeitszeugnisse.
Unsere Leistungen im Überblick:
Ein fehlerhaftes oder unvollständiges Arbeitszeugnis kann Ihre berufliche Zukunft gefährden. Wir sind Ihre Experten, wenn es um die umfassende Prüfung und Optimierung von Arbeitszeugnissen geht. Mit unserer Unterstützung erhalten Sie ein detailliertes Gutachten, das alle Fragen rund um Ihr Zeugnis klärt, Schwachstellen aufdeckt und konkrete Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt – schriftlich und rechtlich fundiert.
Entscheiden Sie sich für unsere Expertenprüfung, erstellen wir ein detailliertes schriftliches Gutachten, das Ihnen folgende Vorteile bietet:
Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen. In der Regel übernehmen diese die Kosten für die Zeugnisprüfung vollständig, abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Unser Service umfasst:
Viele Arbeitszeugnisse enthalten Fehler, unklare Formulierungen oder lassen wichtige Leistungen unerwähnt. Ein professionelles Gutachten stellt sicher, dass:
Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Arbeitsrecht und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Arbeitszeugnis zu Ihrem beruflichen Erfolg beiträgt. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – kompetent, zuverlässig und individuell.
Ein wohlwollendes und korrektes Arbeitszeugnis ist Ihr gutes Recht – und für Ihre berufliche Zukunft entscheidend. Ob nach einer Kündigung, im laufenden Arbeitsverhältnis oder bei einem Arbeitgeberwechsel: Wir helfen Ihnen, Ihr Arbeitszeugnis rechtssicher anzufordern und stellen sicher, dass Sie ein Zeugnis erhalten, das Ihrer Leistung gerecht wird.
➡ Mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihr Anspruch auf ein Zeugnis vollständig erfüllt wird.
Die Kosten für die Anforderung eines Arbeitszeugnisses werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Unser Service umfasst:
Ein korrekt ausgestelltes Arbeitszeugnis ist nicht nur Ihr gutes Recht, sondern oft entscheidend für Ihre Karriere. Doch viele Arbeitgeber reagieren nicht oder stellen unzureichende Zeugnisse aus. Mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass:
Egal ob Endzeugnis oder Zwischenzeugnis – wir helfen Ihnen, Ihr Zeugnis rechtssicher und professionell einzufordern. Kontaktieren Sie uns jetzt für Ihre kostenfreie Ersteinschätzung und sichern Sie sich ein Zeugnis, das Ihre beruflichen Chancen fördert.
Ein gut formuliertes und rechtlich einwandfreies Arbeitszeugnis ist entscheidend – sowohl für Arbeitnehmer, die sich optimal präsentieren möchten, als auch für Arbeitgeber, die ein Zeugnis ausstellen müssen, das rechtliche Vorgaben erfüllt und gleichzeitig wohlwollend formuliert ist. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung individueller, professioneller Arbeitszeugnisse, die rechtlich sicher und auf die jeweilige Situation zugeschnitten sind.
Möchten Sie ein Arbeitszeugnis, das Ihre Leistungen und Qualifikationen optimal darstellt? Wir erstellen Ihr Zeugnis – individuell, professionell und passgenau:
➡ Lassen Sie sich nicht mit einem unzureichenden oder fehlerhaften Zeugnis abspeisen. Vertrauen Sie unserer Expertise!
Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung, Arbeitszeugnisse korrekt und wohlwollend auszustellen. Wir helfen Ihnen, professionelle Zeugnisse zu erstellen, die rechtlich sicher und zugleich individuell auf den Mitarbeiter abgestimmt sind:
➡ Wir helfen Ihnen, rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und Ihr Zeugnis korrekt und rechtzeitig zu erstellen.
Wir bieten Ihnen eine unverbindliche und kostenfreie 5-minütige Ersteinschätzung an. Ob Sie als Arbeitgeber Unterstützung bei der Erstellung benötigen oder als Arbeitnehmer ein professionelles Zeugnis wünschen – wir klären gemeinsam Ihre Fragen und besprechen die nächsten Schritte.
Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – wir erstellen Arbeitszeugnisse, die Ihre Ansprüche erfüllen und rechtssicher sind. Kontaktieren Sie uns für Ihre kostenfreie Ersteinschätzung und profitieren Sie von unserer Expertise im Arbeitsrecht.
Ihr Arbeitszeugnis entspricht nicht Ihren Erwartungen? Es fehlen wichtige Leistungen, oder Formulierungen wirken unklar oder sogar negativ? Wir helfen Ihnen, Ihr Arbeitszeugnis professionell zu optimieren. Als Experten für Arbeitsrecht sorgen wir dafür, dass Ihr Zeugnis Ihre Stärken klar hervorhebt, rechtlich einwandfrei ist und Ihre Karriere bestmöglich unterstützt.
Nicht sicher, ob Ihr Arbeitszeugnis verbessert werden muss? Wir bieten Ihnen eine kostenfreie 5-minütige Ersteinschätzung. In einem kurzen Gespräch analysieren wir die grundlegende Qualität Ihres Zeugnisses und klären, ob und wie Verbesserungen möglich und sinnvoll sind.
Ein unzureichendes oder fehlerhaftes Arbeitszeugnis kann Ihre beruflichen Chancen erheblich beeinträchtigen. Häufige Probleme, die wir für Sie lösen:
➡ Mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihr Zeugnis Ihre beruflichen Leistungen korrekt und wohlwollend widerspiegelt.
Die Kosten für die Optimierung eines Arbeitszeugnisses werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen, abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Unser Service umfasst:
Ein gutes Arbeitszeugnis ist entscheidend für Ihre Karriere. Kontaktieren Sie uns jetzt für Ihre kostenfreie Ersteinschätzung, und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Zeugnis Ihre Stärken optimal widerspiegelt.
Arbeitszeugnisse sind oft ein entscheidender Faktor bei der Auswahl neuer Mitarbeiter. Doch nicht immer ist klar, wie die Inhalte eines Zeugnisses tatsächlich zu bewerten sind. Wir helfen Ihnen, Arbeitszeugnisse von Bewerbern professionell einzuschätzen – objektiv, rechtlich fundiert und mit einem klaren Blick auf die relevanten Qualifikationen und Potenziale.
Viele Arbeitszeugnisse enthalten versteckte Botschaften, unklare Formulierungen oder rechtlich problematische Aussagen, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind. Mit einer professionellen Prüfung erhalten Sie:
Wir bieten Ihnen eine unverbindliche und kostenfreie 5-minütige Ersteinschätzung, um den Umfang der Zeugnisanalyse zu klären und die nächsten Schritte zu besprechen.
Lassen Sie sich bei der Bewertung von Arbeitszeugnissen unterstützen und treffen Sie fundierte Entscheidungen bei der Bewerberauswahl. Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihre Vorteile zu nutzen – für sichere, präzise und rechtssichere Personalentscheidungen.
Arbeitszeugnisse sind oft komplex und werfen viele Fragen auf – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Ob es um spezielle rechtliche Fragestellungen, strategische Überlegungen oder individuelle Anliegen geht: Wir stehen Ihnen mit unserer umfassenden Expertise zur Seite. Egal, welches Problem Sie im Zusammenhang mit Arbeitszeugnissen haben – wir finden die passende Lösung.
Unsere Beratung deckt alle Themen rund um Arbeitszeugnisse ab, z. B.:
➡ Mit unserer Unterstützung erhalten Sie Klarheit und die richtigen Strategien, um Ihre Interessen durchzusetzen.
Nicht sicher, ob Ihre Frage zu einem Arbeitszeugnis passt? Kein Problem – wir bieten Ihnen eine kostenfreie 5-minütige Ersteinschätzung, um Ihre Situation zu analysieren und die nächsten Schritte zu besprechen. Oder nutzen Sie gleich die umfassende Expertenprüfung.
Ob Sie Unterstützung bei einem speziellen Anliegen benötigen oder allgemeine Fragen haben: Wir sind für Sie da. Kontaktieren Sie uns jetzt und profitieren Sie von einer individuellen und kompetenten Beratung – für alle Themen rund um Arbeitszeugnisse.
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir Ihre Experten in der Prüfung und Optimierung von Arbeitszeugnissen. Unsere tägliche Praxis im Bereich des Zeugnisrechts gibt uns tiefergehende Einblicke in die rechtlichen, sprachlichen und strategischen Feinheiten von Arbeitszeugnissen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine professionelle, rechtssichere und komfortable Beratung zu bieten – vollständig digital, effizient und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen und Herausforderungen rund um Arbeitszeugnisse. Unser Fokus liegt auf den zentralen Bereichen des Zeugnisrechts, darunter:
Ob bei der Prüfung, Optimierung oder Erstellung von Arbeitszeugnissen – Sie profitieren von unserer tiefgreifenden Erfahrung und unserem fundierten Wissen im Arbeitsrecht. Wir setzen uns für Ihre Interessen ein und begleiten Sie zuverlässig durch jeden Schritt des Zeugnisrechts.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenfreie Ersteinschätzung und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Arbeitszeugnis Ihre beruflichen Ziele optimal unterstützt.
Wir möchten, dass die Prüfung und Optimierung Ihres Arbeitszeugnisses für Sie so einfach wie möglich ist. Dafür bieten wir Ihnen die Möglichkeit, alle Schritte digital abzuwickeln – schnell, effizient und ohne unnötigen Aufwand.
Ablauf der kostenfreien Ersteinschätzung:
Nach unserer Kontaktaufnahme besprechen wir Ihr Anliegen kostenfrei in einem ca. 5 minütigen Gespräch. Dabei erörtern wir gemeinsam die besten Lösungsmöglichkeiten für Ihren Fall:
Kostentransparenz: Im Erstgespräch klären wir, welche Kosten anfallen und ob eine Rechtsschutzversicherung die Deckung übernimmt. Wir informieren Sie stets transparent über alle anfallenden Kosten.
Rechtsschutzversicherung: Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und kümmern uns um die Kostenübernahme. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten – bis auf eine mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung.
keine Rechtsschutzversicherung: Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, oder die Versicherung wieder erwarten die Kosten ablehnen, so berechnen wir ihnen lediglich eine Erstberatungsgebühr in Höhe von 190 € zzgl. MwSt.
Nach Ihrer kostenfreien Ersteinschätzung oder wenn Sie gleich die kostenpflichtige umfassende Expertenberatung nutzen wollen, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit detaillierten Anweisungen für die nächsten Schritte. Um den Prozess für Sie so bequem wie möglich zu gestalten, bieten wir eine vollständig digitale Abwicklung an.
Ihre Vorteile bei der Mandatierung:
Nachdem Sie die fallrelevanten Fragen beantwortet und die Unterlagen eingereicht haben, beginnen wir sofort mit der umfassenden Beratung oder der außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Vertretung. Mit unserer modernen, digitalen Arbeitsweise können wir Ihren Fall effizient und zielgerichtet bearbeiten, ohne dass Sie unnötig Zeit verlieren.
Bei Zeugnisprüfungen erhalten Sie von uns immer eine umfassende schriftliche Prüfung des Arbeitszeugnis (Gutachten), bei dem wir alle Punkte des Arbeitszeugnis beleuchten und auf etwaigen Zeugnissprache und Feinheiten oder Ungenauigkeiten eingehen, immer auch mit Punkten, und Tipps, wie Sie das Zeugnis verbessern könnten und was dies nach Schulnoten bedeutet.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam für Ihr Recht kämpfen – einfach, digital und professionell.
Wie wir die Beratung bei Baier Depner Rechtsanwälte durchführen – Professionell, Transparent und in Ihrer Kontrolle
Bei Baier Depner Rechtsanwälte führen wir jede Beratung mit höchster Professionalität durch. Wir halten Sie kontinuierlich über alle wichtigen Fortschritte informiert und bieten Ihnen volle Kontrolle über den Fall. Egal, ob Sie E-Mail, WhatsApp oder einen anderen Kommunikationsweg bevorzugen – wir passen uns an Ihre Bedürfnisse an.
Bei der Expertenprüfung des Arbeitszeugnis erstellen wir Ihnen eine umfassende Prüfung des Arbeitszeugnisses. Hier erklären wir die entsprechenden Zeugnispunkte und zeigen Ihnen entsprechende Zeugnissprache auf, und wie Ihre Bewertung in Ihrem Arbeitszeugnis anzusetzen ist. Die Prüfung erfolgt zum Festpreis. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten in der Regel bis auf eine Selbstbeteiligung. Um die Deckungszusage kümmern wir uns ebenfalls.
Ihre Vorteile in der Beratung:
Mit Baier Depner Rechtsanwälte sind Sie nicht nur informiert, sondern auch bestens beraten – für ein optimales Ergebnis in Ihrem Fall.
Sie möchten ein gutes Arbeitszeugnis geltend machen? Sie haben ein Arbeitszeugnis erhalten und möchten die entsprechenden Formulierungen überprüfen lassen?
Wir sind darin geübt Zeugnissprache zu erkennen und zu analysieren sowie die entsprechenden Verbesserungen bei Ihrem Arbeitgeber einzufordern. Ein Arbeitszeugnis ist in der Arbeitswelt die Eintrittskarte zu einen guten Arbeitsplatz. Daher ist es immens wichtig für Ihre Karriere, dass Sie gute Arbeitszeugnisse vorweisen können.
Jedem Arbeitnehmer steht ein Recht auf ein Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsvertrages zu. Dieses Recht ergibt sich aus §630 BGB in Verbindung mit § 109 Gewerbeordnung (GewO).
Ebenfalls steht einem Arbeitnehmer das Recht auf ein Zwischenzeugnis während eines laufenden Arbeitsverhältnisses zu. Dies jedoch nur dann, wenn hierfür wichtige Gründe vorliegen. Ein solcher wichtiger Grund ist z.B. die Vorbereitung einer Bewerbung auf eine neue Stelle oder ein Wechsel des Vorgesetzten. Jedoch sind auch viele andere Konstellationen denkbar.
Bei Arbeitszeugnissen wird grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Zeugnistypen unterschieden. Zum einen gibt es das einfache Arbeitszeugnis zum anderen das qualifizierte Arbeitszeugnis.
Das einfache Arbeitszeugnis gibt lediglich Auskunft über Art und Dauer der Beschäftigung. Diese Angaben sind in der Regel: Angaben zur Person, Ein- und Austrittsdatum, Stellenbezeichnung bzw. ausgeübte Funktion, Schwerpunkt der Tätigkeit, Verantwortungsbereich, Versetzungen, Beförderungen, Vertretungsbefugnisse, Angaben zur Firma.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist ein ausführliches Arbeitszeugnis, in welchem Ihr Können und ihre Fähigkeiten beschrieben und bewertet werden. Wichtig bei einem solchen Arbeitszeugnis ist, dass dieses Zeugnis wohlwollend verfasst werden muss, so dass es den Arbeitnehmer nicht in seiner weiteren beruflichen Laufbahn behindert. Aufgrund dessen hat sich eine verklausulierte Zeugnissprache herausgebildet, welche von einem Laien meist nur noch schwer zu verstehen und zu durchschauen ist. Wichtig ist gehört sowohl die Form, als auch und auch der Inhalt eines Zeugnisses.
Das Arbeitszeugnis muss schriftlich erteilt werden. Es muss auch maschinell verfasst werden, ebenfalls ist es auch in deutscher Sprache zu erstellen. In Ausnahmefällen kann auch eine andere Sprache gestattet sein, wenn z.B. das Arbeitsverhältnis durch eine andere Sprache geprägt war.
Zur Form der Arbeitszeugnisse gibt es mittlerweile eine große Anzahl von verschiedener Rechtsprechung. So hat man neben dem ordnungsgemäßen Inhalt, auch den Anspruch auf eine ordnungsgemäße Form. So muss das Arbeitszeugnis auf dem Briefkopf des Arbeitgebers verfasst sein. Ebenfalls hat der Arbeitgeber entsprechende Rechtschreibfehler zu korrigieren. Zudem darf das Zeugnis nicht verknittert oder sonst einen negativen Anschein haben. Auch muss das Arbeitszeugnis von der „richtigen“ Person unterschrieben werden. Es ist somit nicht zulässig, dass das Arbeitszeugnis von einer in der Rangposition niedrigeren Person in der Firma unterschrieben wird.
a. Adresse des Arbeitnehmers
Die Adresse des Arbeitnehmers darf nur mit Genehmigung des Arbeitnehmers mit in das Zeugnis aufgenommen werden. Dies deshalb, da aus der Adresse möglicherweise negative Rückschlüsse auf den Arbeitnehmer gezogen werden können (schlechte Wohngegend etc.).
b. Geburtsort des Arbeitnehmers
Der Geburtsort des Arbeitnehmers darf nur mit dessen Genehmigung mit aufgenommen werden. Aus dem Geburtsort des Arbeitnehmers können sich Rückschlüsse auf die Nationalität ziehen lassen. Somit kann sich durch die Nennung des Geburtsortes eine Diskriminierung des Arbeitnehmers aufgrund seiner Herkunft bzw. seiner Nationalität ergeben.
c. Geburtsdatum
Mit Hinblick auf die Altersdiskriminierung sollte in einem Arbeitszeugnis auch nicht mehr das Geburtsdatum des Arbeitnehmers aufgenommen werden.
d. Ausstelldatum
Ebenfalls ist bei einem Zeugnis auch ein wichtiges Indiz das Ausstelldatum des Zeugnisses. Aus einem ungewöhnlichen Datum kann ein künftiger Arbeitgeber ablesen, ob es Streit um das Zeugnis gegeben haben könnte. Ebenfalls kann er auch ablesen, ob das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß oder außerordentlich beendigt wurde. Ist das Arbeitszeugnis innerhalb eines Monats – d.h mit untermonatigen Datum – ausgestellt worden, so ist dies ein starkes Indiz dafür dass das Arbeitsverhältnis nicht ordnungsgemäß beendet wurde. Liegt eine lange Zeit zwischen dem Ausstellen des Arbeitszeugnisses und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist dies ein Indiz, dass es Streit um das Arbeitszeugnis gegeben hat. Aus diesem Grund ist nicht das Ausstellungsdatum des Zeugnisses anzugeben, sondern das Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses.
c. Zeugnissprache
a. Grundsatz der Note in einem Arbeitszeugnis
In Bezug auf die Zeugnissprache gibt es eine große Anzahl von Rechtsprechung.
Grundsätzlich hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf ein befriedigendes Zeugnis mit der Schulnote 3 hat.
b. Abweichen von der Grundsatznote
Die Partei, welche von dieser Grundsatznote abweichen möchte, hat diese Abweichung zu beweisen. Dies bedeutet, wenn der Arbeitnehmer ein gutes oder sehr gutes Arbeitszeugnis verlangen möchte, hat dieser zu beweisen, dass dieser “gut” bzw. “sehr gute“ gearbeitet hat.
Möchte der Arbeitgeber von der durchschnittlichen Bewertung auf ein „ausreichend“ abweichen, so hat der Arbeitgeber zu beweisen, dass der Arbeitnehmer schlechtere Arbeit als der Durchschnitt geleistet hat.
Da für beide Seiten dieser Nachweis nur sehr schwer zu erbringen ist, ist im Einzelfall zu entscheiden ob sich eine gerichtliche Geltendmachung lohnt. Hier raten wir dringend, sich von einem auf Zeugnissprache spezialisierten Rechtsanwalt sich beraten zu lassen. Gerne stehen wir Ihnen hier zur Verfügung.
c. Zeugnissprache
Nachfolgend möchten wir Ihnen ein paar Beispiele für die Zeugnissprache geben und welche Schulnote damit verbunden wird. Diese Liste ist nicht abschließend und jedes Zeugnis muss im Einzelfall überprüft werden. Hierbei spielt häufig auch die Stelle der Formulierung eine große Rolle.
Die Gesamtbewertung stellt eine Bewertung der gesamten Arbeitsleistung dar. Diese findet sich meist am Schluss eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
Schulnote | Beschreibung |
1 | Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt Alternativen:stets außerordentlich zufrieden, in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden stellend, voll und ganz zufrieden, Spitzenleistung |
2 | Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt Alternativen:Zu unserer vollsten Zufriedenheit, voll und ganz zufrieden |
3 | Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt Alternativen:Zu unserer vollen Zufriedenheit, stets zufriedenstelend |
4 | Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt |
5 | Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt Alternativen:Im Großen und Ganzen zufriedenstellend |
6 | Er (Sie) bemühte sich die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben zufriedenstellend zu erledigen Alternativen:Er war bemüht, die ihm gestellten Aufgaben zu erfüllen, zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht. |
Weitere Punkte einer Leistungsbeurteilung
In einem qualifizierten Arbeitszeugnis sollten noch folgende weitere Leistungsbeurteilungen enthalten sein. Fachwissen, Auffassungsgabe und Problemlösungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative, Belastbarkeit, Denk- und Urteilsvermögen, Zuverlässigkeit, Fachkönnen und Fortbildungen. Diese entsprechenden Punkte überprüfen wir gerne bei einer Zeugnisüberprüfung.
Die Verhaltensbewertung soll das Verhalten gegenüber dem Vorgesetzten, den Arbeitskollegen und anderen Personen, mit welchen der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses Kontakt hatte beschreiben. Hierbei kommt es insbesondere auch auf die Reihenfolge an, in der diese Gruppe genannt werden. Eine Abweichung von der Reihenfolge “Vorgesetzter, Mitarbeiter und weitere Personen” stellt eine Codierung für ein problematisches Verhältnis mit einer dieser Gruppen dar. Probleme mit dem Chef werden z.B. mit einem Satz wie folgt aufgezeigt: “Das Verhalten gegenüber Kollegen, Mitarbeiter und Vorgesetzten war stets vorbildlich.” Daher sind entsprechende Formulierungen genau zu überprüfen.
Schulnote | Beschreibung |
1 | war stets vorbildlich / war stets einwandfrei |
2 | war vorbildlich |
3 | war stets einwandfrei / korrekt |
4 | war ohne Tadel |
5 | gab zu keiner Klage Anlass |
6 | über (Name des Arbeitnehmers) ist uns Nachteiliges nicht bekannt geworden |
Gegen ein zu schlechtes Arbeitszeugnis können Sie Klage beim Arbeitsgericht einlegen. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich. Sie als Arbeitnehmer müssten nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beweisen, dass Sie ein Zeugnis mit der Bewertung “sehr gut” oder “gut” verdient haben.
Möchte der Arbeitgeber ein schlechteres Zeugnis als “befriedigend” ausstellen, müsste dieser beweisen, dass Sie eine schlechtere Leistung als „befriedigend“ während Ihrer Arbeitszeit geleistet haben. Beide Beweise sind relativ schwierig zu führen. Dennoch lohnt sich oft eine Zeugnisklage. Wir haben sehr gute Erfahrung mit der Durchsetzung von verschiedenen Zeugnisansprüchen gemacht. Dies liegt meist daran, dass der Arbeitgeber eine Zeit und Kostenintensive Klage meist scheut, und sich daher im Vergleichswege auf ein deutlich besseres Zeugnis verständigt.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen persönlichen Besprechungstermin in unseren Kanzleiräumen. Diese finden Sie im Herzen von Karlsruhe, in der Amalienstraße 19, Ecke Karlstraße. Direkt hinter der Postgalerie am Stephanplatz. Parkmöglichkeiten finden Sie z.B. in den wenige Meter entfernten Parkhäusern am Ludwigsplatz oder der Postgalerie.
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