Verkehrsstrafrecht – Ihr Anker in turbulenten Zeiten
Sind Sie in eine Verkehrsstraftat verwickelt? Verkehrssituationen sind oft komplex und schnell kann man sich unerwartet im Fokus der Justiz wiederfinden. Ob Sie nun des Vorwurfs bezichtigt werden, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben, wegen Nötigung oder Trunkenheit am Steuer, oder aufgrund anderer Vergehen im Straßenverkehr – wir sind Ihr Ansprechpartner.
Häufige Vorwürfe im Verkehrsstrafrecht:
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
- Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
- Trunkenheit hinter dem Steuer (§ 316 StGB)
- Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB)
- Gefährlicher Eingriff in den Verkehr (§ 315b StGB)
- Fahrlässige Verletzung (§ 229 StGB) oder gar Tötung (§ 222 StGB)
- Missbrauch von Versicherungsleistungen (§ 265 StGB)
- Fahren ohne die nötige Erlaubnis (§ 21 StVG) … und viele andere.
Unser Versprechen an Sie: Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite und verteidigt Ihre Rechte. Der erste Schritt in solch einer Situation? Ruhe bewahren und keine überhasteten Aussagen treffen. Denken Sie immer daran: Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern.
Bevor Sie sprechen, konsultieren Sie uns. Das Gespräch mit einem spezialisierten Verkehrsanwalt ist essenziell, bevor Sie gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft Aussagen treffen. Wir bieten Ihnen an, Akteneinsicht zu nehmen und gemeinsam die optimale Verteidigungsstrategie auszuarbeiten. Oft können wir so bereits im Vorfeld Vorwürfe klären oder sogar entkräften.
Fazit: Navigieren Sie sicher durch das Verkehrsstrafrecht. Mit unserer Expertise an Ihrer Seite steuern Sie bestmöglich durch den juristischen Prozess. Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich von uns beraten und verteidigen.