Verkehrsstraftaten
Sie sind Beschuldigter einer Verkehrsstraftat.
Meistens geht es im Verkehrsstrafrecht um einen Vorwurf der folgende Delikte:
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
Nötigung (§ 240 StGB)
Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB)
Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB)
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)
Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
etc …
Wir vertreten und verteidigen Sie bei diesen Straftaten.
Wichtig bevor Sie hier eine Aussage gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft machen ist Ihnen stets die Beratung eines Verkehrsanwaltes zu raten. Beachten Sie, dass Sie das Recht haben die Aussage zu verweigern. Nutzen Sie dieses Recht und kontaktieren Sie zunächst uns.
Wir können in einem solchen Verfahren zunächst Akteneinsicht anfordern und danach die beste Verteidigungsstrategie mit Ihnen besprechen. Auf diese Art und Weise können wir eine Vielzahl der Vorwürfe entkräften.