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Verkehrsstrafrecht

Schnell ist man dem Vorwurf eine Verkehrsstraftat beganngen zu haben ausgesetzt.Wir sind erfahren bei der Verteidigung verschiedener Verkehrsstraftaten.

kostenlose Ersteinschätzung

Wichtige Info!

Wir raten unseren Mandanten keine Aussagen gegenüber der Polizei zu machen. Es ist immer besser eine umfassende Einlassung erst dann abzugeben, wenn der Sachverhalt aufgearbeitet ist und der Akteninhalt von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht gesichtet wurde. Lassen Sie sich vor einer Aussage von uns beraten.

Kostenlosen Erstberatung vom Rechtsanwalt anfordern.

Gerne beraten wir Sie. Füllen Sie einfach das Formular aus und wir kontaktieren Sie kurzfristig.

Beratungsgebiet:


Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstraftaten

Sie sind Beschuldigter einer Verkehrsstraftat.

Meistens geht es im Verkehrsstrafrecht um einen Vorwurf der folgende Delikte:

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
Nötigung (§ 240 StGB)
Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB)
Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB)
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)
Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
etc …

Wir vertreten und verteidigen Sie bei diesen Straftaten.

Wichtig bevor Sie hier eine Aussage gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft machen ist Ihnen stets die Beratung eines Verkehrsanwaltes zu raten. Beachten Sie, dass Sie das Recht haben die Aussage zu verweigern. Nutzen Sie dieses Recht und kontaktieren Sie zunächst uns.

Wir können in einem solchen Verfahren zunächst Akteneinsicht anfordern und danach die beste Verteidigungsstrategie mit Ihnen besprechen. Auf diese Art und Weise können wir eine Vielzahl der Vorwürfe entkräften.

Ihre Berater

Rechtsanwältin Melanie Depner

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Rechtsanwalt Andreas Baier

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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an unter 0721-48389328

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