Wir verteidigen Sie bei folgenden Vorwürfen:
- Zu schnell gefahren
- Rotlichtverstoß
- Unterschreitung des Sicherheitsabstands
- Handy am Steuer
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Falschparken
etc.
All diese Punkte führen zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, bedeutet dies meist nicht nur ein saftiges Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg oder auch die Verhängung eines Fahrverbotes.
Häufig sind die aufgeführten Beweismittel der Behörden nicht verwertbar. Deshalb nehmen wir zunächst Einsicht in die Ermitttlungsakten und überprüfen, ob eine ordnungsgemäße Eichung der Meßanlagen vorgelegen hat und ob die ermittelnden Beamten an den entsprechenden Geräten die ordnungsgemäße Schulung vorweisen können, sowie ob der Gebrauch ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
In einer Vielzahl von Fällen können wir so eine Strafe ganz umgehen.
Kontaktieren Sie uns unverbindlich, und wir geben unsere Ersteinschätzung hierzu ab. Eine Beratung von einem Verkehrsanwalt ist bei solchen Fragen unerläßlich.