Urlaubsanspruch
Wir berechnen Mindesturlaub, Teilurlaub, Mehrurlaub und Ansprüche bei Teilzeit oder unregelmäßiger Arbeit.
Urlaub, Krankheit und Lohnfortzahlung führen in der Praxis häufig zu Streit: Wie viel Resturlaub besteht noch, verfällt Urlaub automatisch, was gilt bei Krankheit im Urlaub und wann muss Resturlaub ausgezahlt werden? Wir prüfen Ihre Ansprüche und klären, welche Schritte sinnvoll sind.
Ob Urlaubsabgeltung nach Kündigung, Krankheit im Urlaub, Entgeltfortzahlung oder BEM: Wir ordnen Ihren Fall arbeitsrechtlich ein.
Wir berechnen Mindesturlaub, Teilurlaub, Mehrurlaub und Ansprüche bei Teilzeit oder unregelmäßiger Arbeit.
Wir prüfen, ob Resturlaub noch besteht und ob er bei Beendigung auszuzahlen ist.
Krankheitstage im Urlaub können erhalten bleiben, wenn sie richtig nachgewiesen und gemeldet werden.
Wir klären Entgeltfortzahlung, Krankengeld, BEM und Risiken bei krankheitsbedingter Kündigung.
Jedem Arbeitnehmer steht Erholungsurlaub zu, unabhängig davon, ob er in Vollzeit, Teilzeit, Ausbildung oder geringfügiger Beschäftigung arbeitet. Während des Urlaubs besteht grundsätzlich Anspruch auf Urlaubsentgelt. Streit entsteht häufig dann, wenn Urlaub verweigert wird, Resturlaub angeblich verfallen sein soll oder das Arbeitsverhältnis endet.
Auch bei Krankheit bestehen klare Rechte und Pflichten. Die Arbeitsunfähigkeit muss unverzüglich gemeldet werden. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit besteht grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Danach können Krankengeld, Krankentagegeld oder andere Leistungen relevant werden.
Besonders sensibel sind lange Krankheitszeiten und BEM-Verfahren. Ein betriebliches Eingliederungsmanagement soll helfen, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden. In der Praxis wird es aber teils fehlerhaft durchgeführt oder zur Vorbereitung einer krankheitsbedingten Kündigung genutzt. Wir prüfen, ob Ihre Rechte gewahrt wurden.
Viele Ansprüche gehen nicht wegen fehlender Berechtigung verloren, sondern weil Fristen, Nachweise oder formale Anforderungen nicht beachtet werden.
Das Bundesurlaubsgesetz geht von 24 Werktagen Mindesturlaub bei einer 6-Tage-Woche aus. Bei einer üblichen 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen. Bei Teilzeit oder anderen Arbeitszeitmodellen wird der Anspruch entsprechend umgerechnet.
| Arbeitstage pro Woche | Mindesturlaub | Erholungsdauer |
|---|---|---|
| 6 Tage | 24 Urlaubstage | 4 Wochen |
| 5 Tage | 20 Urlaubstage | 4 Wochen |
| 4 Tage | 16 Urlaubstage | 4 Wochen |
| 3 Tage | 12 Urlaubstage | 4 Wochen |
| 2 Tage | 8 Urlaubstage | 4 Wochen |
| 1 Tag | 4 Urlaubstage | 4 Wochen |
Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder besondere gesetzliche Regelungen können zusätzliche Urlaubstage vorsehen, etwa bei Schwerbehinderung. Entscheidend ist immer die konkrete Vertrags- und Arbeitssituation.
Wir prüfen Ansprüche, setzen Zahlungen durch und beraten strategisch bei krankheitsbedingten Konflikten.
Wir prüfen gesetzlichen Mindesturlaub, Mehrurlaub, Teilurlaub und Resturlaub bei Beendigung.
Wenn Urlaub wegen Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, setzen wir Zahlungsansprüche durch.
Wir klären, ob der Arbeitgeber ordnungsgemäß auf den Verfall hingewiesen hat.
Wir prüfen Entgeltfortzahlung, Einbehaltungen und Streit um Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Wir beraten vor und während des betrieblichen Eingliederungsmanagements.
Bei krankheitsbedingter Kündigung prüfen wir Prognose, BEM, Interessenabwägung und Klagefrist.
Wir prüfen Ihren Fall digital, transparent und mit klarer Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
Sie schildern kurz, ob es um Urlaub, Krankheit, Lohnfortzahlung oder BEM geht.
Wir ordnen Ihren Anspruch, mögliche Fristen und Erfolgsaussichten kostenfrei ein.
Wir prüfen Arbeitsvertrag, Abrechnung, Krankmeldung, Urlaubsübersicht und Schriftverkehr.
Wir verhandeln mit dem Arbeitgeber oder setzen Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
Die wichtigsten Antworten zu Mindesturlaub, Resturlaub, Krankheit im Urlaub, Lohnfortzahlung und BEM.
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