Nachdenklicher Fahrer am Steuer seines Autos nach dem Kauf

Beim Autokauf getäuscht?

Unfall verschwiegen, Tacho gedreht, falsche Zusagen: Wir holen Ihr Geld zurück. Gilt für Pkw, Wohnmobil, Motorrad und Transporter.

Das Wichtigste zuerst

Täuschung ist kein normaler Mangelfall. Wer beim Kauf belogen wurde, hat stärkere Rechte als bei einem gewöhnlichen Defekt: Anfechtung, Rücktritt und Schadensersatz stehen offen. Ausschlüsse wie „gekauft wie gesehen“ helfen dem Verkäufer dann nicht.

Quick-Check

Sechs Fragen, eine erste Einschätzung

Tippen Sie an, was auf Ihren Fall zutrifft. Die Ampel zeigt, wie gut Ihre Ausgangslage ist, und was jetzt zu tun ist.

1. Was für ein Fahrzeug?
2. Wer hat verkauft?
3. Was war falsch oder wurde verschwiegen?
4. Wo steht die falsche Angabe?
5. Wann haben Sie es entdeckt?
6. Ist das Fahrzeug finanziert?
…

    Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Die Einschätzung ersetzt keine Prüfung Ihrer Unterlagen.

    Alle Fälle

    Was wurde Ihnen verschwiegen?

    Jeder Fall hat seine eigenen Regeln, Beweise und Fristen. Wählen Sie das Thema, das zu Ihnen passt.

    Was wurde verschwiegen?

    Unfallschaden verschwiegen

    Unfallschäden muss der Verkäufer ungefragt nennen, auch reparierte. Rücktritt, Anfechtung oder merkantiler Minderwert.

    Zum Thema

    Tacho manipuliert

    Der Händler haftet für die falsche Laufleistung auch dann, wenn er nicht selbst gedreht hat. So beweisen Sie den echten Kilometerstand.

    Zum Thema
    Wohnmobil

    Feuchtigkeit, Mietvergangenheit, Gewicht

    Die Täuschungsfälle, die es nur beim Wohnmobil gibt: erloschene Dichtigkeitsgarantie, Mietmobil, Zuladung, Baujahr des Aufbaus.

    Zum Thema
    Wohnmobil

    Wasserschaden verschwiegen

    Der teuerste Wohnmobil-Streit: Feuchtemessung, Dichtigkeitsprotokolle, Kenntnis des Händlers und Ihre Rechte.

    Zum Thema

    „Scheckheftgepflegt“ stimmt nicht

    Lücken im Serviceheft, gefälschte Stempel, überfälliger Zahnriemen: Rücktritt oder die Kosten der nachzuholenden Wartung.

    Zum Thema

    Vorbesitzer und Vornutzung

    „Aus erster Hand“ mit mehreren Haltern, verschwiegener Mietwagen, Taxi oder Fahrschule: Was der Verkäufer sagen musste.

    Zum Thema

    Verschwiegene Schäden

    Wasserschaden, Hagel, Motor, Getriebe, Austauschmotor, offene Rückrufe: Verschleiß ist kein Mangel, ein bekannter Defekt schon.

    Zum Thema

    Reimport, Baujahr, Standzeit

    EU-Reimport ohne Hinweis, falsches Baujahr, „fabrikneu“ nach langer Standzeit: Ihr Anspruch auf den Minderwert.

    Zum Thema
    E-Auto

    Batteriezustand falsch angegeben

    SoH-Angabe, Batteriezertifikat, verschwiegener Tausch oder Mietbatterie: Ihre Rechte beim gebrauchten E-Auto.

    Zum Thema

    Tricks im Vertrag

    „Gekauft wie gesehen“

    Die Klausel erfasst nur, was bei der Besichtigung erkennbar war. Beim Händler ist sie gegenüber Verbrauchern ohnehin unwirksam.

    Zum Thema

    Händler als Privatverkäufer

    Mehrere Inserate, Übergabe auf dem Händlerplatz, „im Kundenauftrag“: Der Ausschluss gilt nicht, der Händler haftet voll.

    Zum Thema

    Inserat weicht vom Vertrag ab

    Was im Inserat stand, ist geschuldet. Ein Vordruck mit Kleingedrucktem ändert das gegenüber Verbrauchern nicht.

    Zum Thema

    „Bastlerfahrzeug“ im Vertrag

    „Bastlerfahrzeug“, „nur für Export“, „an Gewerbe“: Etiketten zählen nicht, wenn ein fahrbereites Auto zum Marktpreis verkauft wurde.

    Zum Thema

    Ihr Weg zum Geld

    Anfechtung oder Rücktritt?

    Zwei Wege, ein Ziel, aber unterschiedliche Fristen und Folgen. Der Vergleich, bevor Sie dem Verkäufer schreiben.

    Zum Thema

    Was bekomme ich zurück?

    Kaufpreis plus Zinsen, minus Nutzungsentschädigung, plus Ihre Kosten. Der Rechenweg mit Beispiel und Rechner.

    Zum Thema

    Wie beweise ich die Täuschung?

    Arglist, Beweismittel, Gutachten, selbständiges Beweisverfahren: So wird aus dem Verdacht ein Anspruch.

    Zum Thema

    Finanziertes Auto zurückgeben

    Verbundener Vertrag: Ihre Einwendungen gelten auch gegenüber der Bank. Und warum Sie die Raten nicht einfach stoppen sollten.

    Zum Thema

    Beim Privatkauf getäuscht

    Der Ausschluss gilt grundsätzlich, drei Türen bleiben offen: Arglist, vereinbarte Beschaffenheit, Garantie.

    Zum Thema
    Rechner

    Kapitalnutzungsersatz

    Zinsen auf den Kaufpreis: wann der Verkäufer sie schuldet, wann nicht, und wie viel. Mit Rechner für Kapitalnutzung, Arglist- und Verzugszinsen.

    Zum Thema
    Ihre Rechte

    Die drei Wege zum Geld

    Welcher Weg der richtige ist, entscheidet sich an Ihrem Ziel, an den Beweisen und an den Fristen. Die Erklärung gegenüber dem Verkäufer ist bindend, deshalb erst prüfen, dann schreiben.

    Vertrag beseitigen

    Anfechtung

    Bei arglistiger Täuschung können Sie den Vertrag innerhalb eines Jahres ab Entdeckung anfechten. Er gilt dann als von Anfang an nichtig, Sie geben das Fahrzeug zurück und erhalten den Kaufpreis.

    Auto zurückgeben

    Rücktritt

    Sie geben das Fahrzeug zurück, bekommen den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung und können Ihre Kosten als Schadensersatz verlangen. Der Vertrag bleibt Grundlage Ihrer Ansprüche.

    Auto behalten

    Schadensersatz und Minderwert

    Sie behalten das Fahrzeug und verlangen den Betrag, um den es weniger wert ist, dazu die Kosten der Nachbesserung. Oft der pragmatische Weg, wenn das Auto ansonsten in Ordnung ist.

    Fahrzeugarten

    Pkw, Wohnmobil, Motorrad, Transporter: dieselben Regeln, andere Fälle

    Pkw

    Der Standardfall: Unfall, Tacho, Wartung, Vorbesitzer, Vertragstricks. Alle Themen oben gelten unmittelbar.

    Wohnmobil

    Hohe Kaufpreise, teure Aufbauten. Eigene Fälle: Feuchtigkeit, Dichtigkeitsgarantie, Mietvergangenheit, Gewicht. Zur Wohnmobil-Seite

    Motorrad

    Sturzschaden statt Unfall, leicht tauschbare Instrumente, Umbauten ohne Eintragung. Bei kleinen Streitwerten ist die Minderung oft der bessere Weg. Rechte beim Motorradkauf

    Transporter, LKW, gewerblich

    Beim Kauf für das Unternehmen gelten teilweise strengere Pflichten für den Käufer, etwa die zügige Rüge. Zum LKW-Kauf

    Ablauf

    In vier Schritten zu Ihrem Geld

    Wir prüfen zuerst, ob die Täuschung nachweisbar ist und welcher Weg für Sie wirtschaftlich der beste ist. Dann übernehmen wir den Schriftverkehr mit Verkäufer, Bank und Versicherung.

    1. Anfrage senden

    Sie schildern Kauf, Verkäufer, das Entdeckte und was im Vertrag oder Inserat stand. Online in wenigen Minuten oder telefonisch.

    2. Ersteinschätzung

    Wir bewerten Zusage, Kenntnis des Verkäufers, Fristen und Erfolgsaussichten, kostenfrei und unverbindlich.

    3. Beweise sichern

    Gutachten, Vorbesitzer, Inserate, Werkstatthistorie. Wir koordinieren die Beweissicherung, bevor jemand am Fahrzeug arbeitet.

    4. Ansprüche durchsetzen

    Anfechtung, Rücktritt oder Minderwert: Wir erklären das Richtige und setzen es durch, notfalls vor Gericht.

    FAQ

    Häufige Fragen, wenn der Verkäufer gelogen hat

    Zahlt meine Rechtsschutzversicherung den Streit mit dem Verkäufer?
    In der Regel ja: Streit aus einem Fahrzeugkaufvertrag ist üblicherweise vom Verkehrs-Rechtsschutz oder vom Vertrags-Rechtsschutz umfasst. Wir holen die Deckungszusage für Sie ein und rechnen direkt mit der Versicherung ab. Ohne Rechtsschutz nennen wir Ihnen vorab die Kosten.
    Darf ich das Auto weiterfahren, während der Streit läuft?
    Grundsätzlich ja, solange das Fahrzeug verkehrssicher ist. Bedenken Sie aber: Jeder gefahrene Kilometer erhöht die Nutzungsentschädigung, die beim Rücktritt abgezogen wird. Und verändern Sie nichts am Fahrzeug, bevor die Beweise gesichert sind.
    Was, wenn der Händler nicht reagiert oder insolvent ist?
    Reagiert der Verkäufer nicht, setzen wir eine Frist und klagen. Bei einer Insolvenz melden wir Ihre Forderung an. Ist das Fahrzeug über den Händler finanziert, können Sie Ihre Einwendungen häufig auch gegenüber der Bank geltend machen. Deshalb sollte die Finanzierung von Anfang an mitgeprüft werden.
    Lohnt eine Strafanzeige gegen den Verkäufer?
    Eine Strafanzeige wegen Betrugs kann Druck erzeugen, und die Ermittlungsakte liefert manchmal Beweise. Ihr Geld bekommen Sie aber nur über den zivilrechtlichen Weg zurück. Wir besprechen mit Ihnen, ob und wann eine Anzeige in Ihrem Fall sinnvoll ist.
    Gilt das alles auch für Wohnmobil, Motorrad und Transporter?
    Ja. Die Regeln zur Täuschung gelten für jedes Fahrzeug. Beim Wohnmobil kommen eigene Fälle dazu, etwa verschwiegene Feuchtigkeit oder eine Mietvergangenheit. Beim Motorrad heißt der Unfall meist Sturz. Beim gewerblichen Kauf eines Transporters gelten teilweise strengere Pflichten für den Käufer.
    Was kostet die Ersteinschätzung?
    Nichts. Sie schildern uns den Fall online oder telefonisch, wir prüfen Zusage, Beweislage und Fristen und sagen Ihnen, welcher Weg sich lohnt. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten, die wir vorher nennen.

    Beim Kauf belogen? Jetzt richtig reagieren.

    Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir prüfen kurzfristig und kostenfrei, welcher Weg Ihnen Ihr Geld zurückbringt.