Unfallschaden verschwiegen
Unfallschäden muss der Verkäufer ungefragt nennen, auch reparierte. Rücktritt, Anfechtung oder merkantiler Minderwert.
Zum Thema
Unfall verschwiegen, Tacho gedreht, falsche Zusagen: Wir holen Ihr Geld zurück. Gilt für Pkw, Wohnmobil, Motorrad und Transporter.
Täuschung ist kein normaler Mangelfall. Wer beim Kauf belogen wurde, hat stärkere Rechte als bei einem gewöhnlichen Defekt: Anfechtung, Rücktritt und Schadensersatz stehen offen. Ausschlüsse wie „gekauft wie gesehen“ helfen dem Verkäufer dann nicht.
Tippen Sie an, was auf Ihren Fall zutrifft. Die Ampel zeigt, wie gut Ihre Ausgangslage ist, und was jetzt zu tun ist.
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Die Einschätzung ersetzt keine Prüfung Ihrer Unterlagen.
Jeder Fall hat seine eigenen Regeln, Beweise und Fristen. Wählen Sie das Thema, das zu Ihnen passt.
Unfallschäden muss der Verkäufer ungefragt nennen, auch reparierte. Rücktritt, Anfechtung oder merkantiler Minderwert.
Zum ThemaDer Händler haftet für die falsche Laufleistung auch dann, wenn er nicht selbst gedreht hat. So beweisen Sie den echten Kilometerstand.
Zum ThemaDie Täuschungsfälle, die es nur beim Wohnmobil gibt: erloschene Dichtigkeitsgarantie, Mietmobil, Zuladung, Baujahr des Aufbaus.
Zum ThemaDer teuerste Wohnmobil-Streit: Feuchtemessung, Dichtigkeitsprotokolle, Kenntnis des Händlers und Ihre Rechte.
Zum ThemaLücken im Serviceheft, gefälschte Stempel, überfälliger Zahnriemen: Rücktritt oder die Kosten der nachzuholenden Wartung.
Zum Thema„Aus erster Hand“ mit mehreren Haltern, verschwiegener Mietwagen, Taxi oder Fahrschule: Was der Verkäufer sagen musste.
Zum ThemaWasserschaden, Hagel, Motor, Getriebe, Austauschmotor, offene Rückrufe: Verschleiß ist kein Mangel, ein bekannter Defekt schon.
Zum ThemaEU-Reimport ohne Hinweis, falsches Baujahr, „fabrikneu“ nach langer Standzeit: Ihr Anspruch auf den Minderwert.
Zum ThemaSoH-Angabe, Batteriezertifikat, verschwiegener Tausch oder Mietbatterie: Ihre Rechte beim gebrauchten E-Auto.
Zum ThemaDie Klausel erfasst nur, was bei der Besichtigung erkennbar war. Beim Händler ist sie gegenüber Verbrauchern ohnehin unwirksam.
Zum ThemaMehrere Inserate, Übergabe auf dem Händlerplatz, „im Kundenauftrag“: Der Ausschluss gilt nicht, der Händler haftet voll.
Zum ThemaWas im Inserat stand, ist geschuldet. Ein Vordruck mit Kleingedrucktem ändert das gegenüber Verbrauchern nicht.
Zum Thema„Bastlerfahrzeug“, „nur für Export“, „an Gewerbe“: Etiketten zählen nicht, wenn ein fahrbereites Auto zum Marktpreis verkauft wurde.
Zum ThemaZwei Wege, ein Ziel, aber unterschiedliche Fristen und Folgen. Der Vergleich, bevor Sie dem Verkäufer schreiben.
Zum ThemaKaufpreis plus Zinsen, minus Nutzungsentschädigung, plus Ihre Kosten. Der Rechenweg mit Beispiel und Rechner.
Zum ThemaArglist, Beweismittel, Gutachten, selbständiges Beweisverfahren: So wird aus dem Verdacht ein Anspruch.
Zum ThemaVerbundener Vertrag: Ihre Einwendungen gelten auch gegenüber der Bank. Und warum Sie die Raten nicht einfach stoppen sollten.
Zum ThemaDer Ausschluss gilt grundsätzlich, drei Türen bleiben offen: Arglist, vereinbarte Beschaffenheit, Garantie.
Zum ThemaZinsen auf den Kaufpreis: wann der Verkäufer sie schuldet, wann nicht, und wie viel. Mit Rechner für Kapitalnutzung, Arglist- und Verzugszinsen.
Zum ThemaWelcher Weg der richtige ist, entscheidet sich an Ihrem Ziel, an den Beweisen und an den Fristen. Die Erklärung gegenüber dem Verkäufer ist bindend, deshalb erst prüfen, dann schreiben.
Bei arglistiger Täuschung können Sie den Vertrag innerhalb eines Jahres ab Entdeckung anfechten. Er gilt dann als von Anfang an nichtig, Sie geben das Fahrzeug zurück und erhalten den Kaufpreis.
Sie geben das Fahrzeug zurück, bekommen den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung und können Ihre Kosten als Schadensersatz verlangen. Der Vertrag bleibt Grundlage Ihrer Ansprüche.
Sie behalten das Fahrzeug und verlangen den Betrag, um den es weniger wert ist, dazu die Kosten der Nachbesserung. Oft der pragmatische Weg, wenn das Auto ansonsten in Ordnung ist.
Der Standardfall: Unfall, Tacho, Wartung, Vorbesitzer, Vertragstricks. Alle Themen oben gelten unmittelbar.
Hohe Kaufpreise, teure Aufbauten. Eigene Fälle: Feuchtigkeit, Dichtigkeitsgarantie, Mietvergangenheit, Gewicht. Zur Wohnmobil-Seite
Sturzschaden statt Unfall, leicht tauschbare Instrumente, Umbauten ohne Eintragung. Bei kleinen Streitwerten ist die Minderung oft der bessere Weg. Rechte beim Motorradkauf
Beim Kauf für das Unternehmen gelten teilweise strengere Pflichten für den Käufer, etwa die zügige Rüge. Zum LKW-Kauf
Wir prüfen zuerst, ob die Täuschung nachweisbar ist und welcher Weg für Sie wirtschaftlich der beste ist. Dann übernehmen wir den Schriftverkehr mit Verkäufer, Bank und Versicherung.
Sie schildern Kauf, Verkäufer, das Entdeckte und was im Vertrag oder Inserat stand. Online in wenigen Minuten oder telefonisch.
Wir bewerten Zusage, Kenntnis des Verkäufers, Fristen und Erfolgsaussichten, kostenfrei und unverbindlich.
Gutachten, Vorbesitzer, Inserate, Werkstatthistorie. Wir koordinieren die Beweissicherung, bevor jemand am Fahrzeug arbeitet.
Anfechtung, Rücktritt oder Minderwert: Wir erklären das Richtige und setzen es durch, notfalls vor Gericht.
Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir prüfen kurzfristig und kostenfrei, welcher Weg Ihnen Ihr Geld zurückbringt.