Kunde gibt Autoschlüssel und Unterlagen am Tresen eines Autohauses zurück

Was bekomme ich zurück? Die Rückabwicklung in Zahlen

Das Wichtigste zuerst

Beim Rücktritt bekommen Sie den Kaufpreis zurück, aber selten den vollen Betrag: Für die gefahrenen Kilometer zieht der Verkäufer eine Nutzungsentschädigung ab. Dafür kommen Posten dazu, an die viele Käufer nicht denken, etwa Zulassung, Reparaturen, Gutachter und Finanzierungskosten. Mit der richtigen Rechnung wissen Sie vor dem ersten Brief, um welche Summe es geht.

Sofort-Check

Drei Dinge, die jetzt zählen

1

Kilometerstand heute mit Foto festhalten

Fotografieren Sie den Tacho mit Datum. Jeder weitere Kilometer erhöht die Nutzungsentschädigung, und der Stand am Tag des Rücktritts ist die Bezugsgröße.

2

Alle Belege sammeln

Kaufvertrag, Zulassung, Kennzeichen, Werkstattrechnungen, Gutachten, Finanzierungsvertrag. Was Sie nicht belegen können, bekommen Sie nicht ersetzt.

3

Keine weiteren Investitionen ins Auto

Keine neuen Reifen, kein Zubehör, keine großen Reparaturen ohne Rücksprache. Vieles davon zahlt Ihnen niemand zurück.

Rechner

Ihre Zahl in 30 Sekunden

Vier Werte genügen für eine erste Zahl. Das ausführliche Ergebnis mit Fahrzeugklassen liefert der Nutzungsentschädigungsrechner.

Der Rechenweg

Kaufpreis plus Zinsen, minus Nutzungsentschädigung

Die Rückabwicklung folgt einem festen Muster: Sie geben das Fahrzeug zurück, der Verkäufer den Kaufpreis. Beide Seiten geben zusätzlich heraus, was sie aus der Leistung des anderen gezogen haben: Sie die gefahrenen Kilometer, der Verkäufer die Zinsen aus Ihrem Geld.

Die Nutzungsentschädigung folgt einer einfachen, von den Gerichten gebilligten Formel: Bruttokaufpreis × gefahrene Kilometer ÷ erwartete Restlaufleistung. Die Restlaufleistung ist die erwartete Gesamtlaufleistung abzüglich des Kilometerstands bei Übergabe. Beim Neuwagen ist sie die volle Gesamtlaufleistung, beim Gebrauchtwagen nur der Rest.

Zwei Größen entscheiden über die Höhe: die seit der Übergabe gefahrenen Kilometer und die Gesamtlaufleistung, die man dem Fahrzeug zutraut. Je höher die Gesamtlaufleistung, desto kleiner der Abzug. Genau hier rechnen Verkäufer gern zu ihren Gunsten.

Rechenbeispiel

So sieht die Rechnung bei einem Gebrauchtwagen aus

Sie haben einen Gebrauchtwagen für 24.000 € gekauft. Bei der Übergabe stand der Tacho auf 60.000 km, heute auf 72.000 km. Für das Fahrzeug wird eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km angenommen.

PostenRechnungWert
Kaufpreis24.000 €
Kilometerstand bei Übergabe60.000 km
Kilometerstand heute72.000 km
Gefahrene Kilometer72.000 − 60.00012.000 km
Erwartete Gesamtlaufleistung250.000 km
Erwartete Restlaufleistung250.000 − 60.000190.000 km
Nutzungsentschädigung24.000 × 12.000 ÷ 190.0001.516 €
Rückzahlung des Kaufpreises24.000 − 1.51622.484 €
Zinsen bei nachgewiesener Täuschung, ein Jahr ab Zahlung24.000 × 6,27 % (Basiszins 1,27 % + 5)1.505 €
Rückzahlung mit Zinsen22.484 + 1.50523.989 €

Sie bekommen also 22.484 € des Kaufpreises zurück, dazu Zinsen und die weiteren Posten unten. Hätte der Verkäufer mit einer Gesamtlaufleistung von nur 200.000 km gerechnet, läge der Abzug bei 2.057 €. Ein einziger Wert macht mehrere hundert Euro aus. Die Zinszeile gilt für den Fall, dass die Täuschung bewiesen ist; ohne Täuschung fällt sie kleiner aus oder ab Verzug an, siehe Kapitalnutzungsersatz.

Zusätzliche Posten

Was zum Kaufpreis dazukommt

Der Kaufpreis ist nur der größte Posten. Hat der Verkäufer den Mangel zu vertreten oder getäuscht, kommen weitere Ansprüche hinzu.

Zulassung und Kennzeichen

Zulassung, Kennzeichen und Überführung haben Sie nur wegen des Kaufs bezahlt. Sie sind als Schaden oder vergebliche Aufwendung zu ersetzen.

Reparaturen und Inspektionen

Notwendige Reparaturen und fällige Inspektionen, die das Fahrzeug erhalten haben, ersetzt der Verkäufer. Bewahren Sie jede Rechnung auf.

Gutachterkosten

Das Gutachten, das Mangel oder Täuschung belegt, war zur Durchsetzung Ihrer Rechte nötig. Die Kosten gehören zum Schaden.

Finanzierungskosten

Zinsen und Bearbeitungsgebühren der Finanzierung wären ohne den Kauf nicht angefallen. Auch sie können Sie als Schaden geltend machen.

Zinsen auf den Kaufpreis

Der Verkäufer hatte Ihr Geld, Sie hatten das Auto. So wie Sie für die Kilometer zahlen, muss er die Nutzungen aus dem Kaufpreis herausgeben. Spätestens ab Verzug kommen die gesetzlichen Verzugszinsen hinzu, bei nachgewiesener Täuschung laufen sie schon ab dem Tag Ihrer Zahlung. Bei fünfstelligen Kaufpreisen und monatelangem Streit ist das kein Nebenposten. Wann welcher Weg greift und wann Zinsen ausscheiden, steht auf der Seite Kapitalnutzungsersatz.

Anwaltskosten

Hat der Verkäufer getäuscht oder den Mangel zu vertreten, gehören auch die Kosten Ihres Anwalts zum Schaden. Gerät er mit der Rückzahlung in Verzug, trägt er die Kosten der weiteren Rechtsverfolgung ohnehin.

Kapitalnutzungsersatz: drei Wege, ein Betrag

  • Beim Rücktritt: Ein Händler gibt die Kapitalnutzungen aus dem Kaufpreis heraus, die Höhe wird geschätzt. Beim Privatverkäufer meist nichts.
  • Bei Täuschung: Fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz ab dem Tag Ihrer Zahlung, wenn die Arglist bewiesen ist.
  • Ab Mahnung oder Klage: Verzugszinsen in gleicher Höhe, von jedem Verkäufer. Für denselben Zeitraum zählt nur ein Weg.
Zug um Zug

Geld nur gegen Auto: warum der Annahmeverzug so wichtig ist

Die Rückabwicklung läuft Zug um Zug: Der Verkäufer zahlt den Kaufpreis nur gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Sie müssen das Auto anbieten, aber nicht vorab herausgeben, und schon gar nicht gegen ein bloßes Zahlungsversprechen.

Viele Verkäufer reagieren auf den Rücktritt nicht oder lehnen die Rücknahme ab. Dann bringen Sie ihn in Annahmeverzug: Sie bieten das Fahrzeug ausdrücklich zur Rückgabe an, der Verkäufer nimmt es nicht. Hat er die Rücknahme bereits verweigert, genügt ein wörtliches Angebot in einem Schreiben. Sie müssen das Fahrzeug nicht zum Händler fahren.

Der Annahmeverzug ist keine Formalie. Er verschiebt Risiko und Kosten auf den Verkäufer und ist Ihr wichtigstes Argument, wenn es später um Kilometer geht, die Sie mangels Alternative weiter fahren mussten.

Belege

Jede Position braucht einen Beleg

Der Kaufpreis steht im Vertrag. Alles andere müssen Sie belegen: Rechnungen für Zulassung, Reparaturen, Inspektionen und Gutachten, den Finanzierungsvertrag mit den bisher gezahlten Zinsen und den Kilometerstand heute mit Foto und Datum. Wer beim Rücktritt eine vollständige Aufstellung vorlegt, verhandelt aus einer besseren Position.

Die Fristen laufen parallel, und jeder gefahrene Kilometer verringert den Rückzahlungsbetrag. Schieben Sie die Rückabwicklung deshalb nicht auf.

Ihre Rechte

Rücktritt, Anfechtung oder Auto behalten: die Rechnung ist jeweils anders

Die Zahlen auf dieser Seite gelten für den Rücktritt. Bei Anfechtung und beim Behalten sieht die Rechnung anders aus. Der Weg sollte feststehen, bevor Sie dem Verkäufer schreiben, denn Rücktritt und Anfechtung sind bindend.

Auto zurückgeben

Rücktritt

Die Rechnung auf dieser Seite: Kaufpreis zurück, Nutzungsentschädigung abgezogen, Zulassung, Reparaturen, Gutachter und Finanzierung als Schadensersatz dazu. Der Vertrag bleibt Grundlage Ihrer Ansprüche.

Vertrag beseitigen

Anfechtung

Bei arglistiger Täuschung ist der Vertrag von Anfang an nichtig. Auch hier werden gefahrene Kilometer angerechnet. Vertragliche Schadensersatzansprüche entfallen jedoch, deshalb prüfen wir vorher, ob der Rücktritt wirtschaftlich besser ist.

Auto behalten

Minderung oder Schadensersatz

Sie behalten das Fahrzeug und bekommen den Minderwert oder die Reparaturkosten. Keine Nutzungsentschädigung, keine Rückgabe. Bei überschaubaren Mängeln oft der einfachere Weg.

Besonderheiten

Wohnmobil und Motorrad: dieselbe Formel, andere Zahlen

Beim Wohnmobil

Bei Reisemobilen sind die Summen hoch, und die übliche Gesamtlaufleistung ist eine andere als beim Pkw: wenig gefahren, lange gehalten. Wer mit Pkw-Werten rechnet, verschenkt Geld. Zubehör wie Markise, Solaranlage oder Fahrradträger wird zur eigenen Position.

Beim Wohnmobilkauf getäuscht Wasserschaden im Wohnmobil

Beim Motorrad

Motorräder fahren nur in der Saison und meist wenige Kilometer im Jahr. Die Nutzungsentschädigung fällt deshalb oft klein aus, selbst wenn zwischen Kauf und Rücktritt eine ganze Saison liegt. Zubehör und Umbauten werden gesondert betrachtet.

Rechte beim Motorradkauf
Ablauf

In vier Schritten zu Ihrem Geld

Wir rechnen zuerst durch, was Ihnen zusteht. Dann übernehmen wir den Schriftverkehr mit Verkäufer und Bank.

1. Anfrage senden

Sie schildern Kauf, Kilometerstände und den Mangel oder die Täuschung und laden Vertrag und Belege hoch.

2. Ersteinschätzung

Wir beziffern, was Sie zurückbekommen, und sagen Ihnen, ob Rücktritt, Anfechtung oder Behalten besser ist, kostenfrei.

3. Rücktritt und Angebot

Wir erklären den Rücktritt, stellen alle Posten auf und bieten das Fahrzeug zur Rückgabe an. Reagiert der Verkäufer nicht, ist er in Annahmeverzug.

4. Geld gegen Auto

Wir organisieren Rückgabe und Zahlung Zug um Zug, bei Finanzierung auch die Abwicklung mit der Bank. Notfalls klagen wir.

FAQ

Häufige Fragen zur Rückabwicklung

Muss ich mir gefahrene Kilometer anrechnen lassen?
Ja. Beim Rücktritt geben beide Seiten zurück, was sie erhalten haben, und leisten für gezogene Nutzungen Wertersatz. Die gefahrenen Kilometer sind Ihre Nutzung. Berechnet wird sie mit der Formel Bruttokaufpreis × gefahrene Kilometer ÷ erwartete Restlaufleistung. Streiten lässt sich über die angesetzte Gesamtlaufleistung und über Kilometer, die Sie erst nach dem Annahmeverzug des Verkäufers gefahren sind.
Welche Gesamtlaufleistung gilt?
Es gibt keine feste Vorgabe. Die Gesamtlaufleistung hängt von Fahrzeugtyp, Motor und Alter ab, und Gerichte setzen sie unterschiedlich an. Je höher der Wert, desto kleiner die Nutzungsentschädigung. Prüfen Sie deshalb jede Abrechnung des Verkäufers, bevor Sie sie akzeptieren. Der Nutzungsentschädigungsrechner zeigt, wie stark sich dieser Wert auswirkt.
Bekomme ich Zinsen?
In der Regel ja, in drei Stufen. Beim Rücktritt muss ein gewerblicher Verkäufer die Nutzungen herausgeben, die er aus dem Kaufpreis ziehen konnte. Ab Verzug oder Klage kommen die gesetzlichen Verzugszinsen hinzu, fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei nachgewiesener Täuschung laufen diese Zinsen schon ab dem Tag Ihrer Zahlung. Für denselben Zeitraum gibt es keinen doppelten Ersatz. Den Betrag zeigt der Kapitalnutzungsersatz-Rechner auf dieser Seite.
Was ist mit Zulassung, Winterreifen, Inspektion?
Zulassung und Kennzeichen werden ersetzt, ebenso notwendige Reparaturen und fällige Inspektionen, die das Fahrzeug erhalten haben. Winterreifen sind ein Grenzfall: Waren sie nötig und bleiben sie beim Fahrzeug, kommt ein Ersatz in Betracht. Sonst nehmen Sie den Satz vor der Rückgabe mit. Reine Wunschausstattung wird in der Regel nicht ersetzt.
Was, wenn ich das Auto finanziert habe?
Kaufvertrag und Darlehen bilden meist ein verbundenes Geschäft. Der Rücktritt wirkt dann auch gegenüber der Bank: Sie können ihr die Einwendungen aus dem Kaufvertrag entgegenhalten, und die Rückabwicklung läuft mit Bank und Verkäufer zusammen. Zinsen und Bearbeitungsgebühren der Finanzierung gehören zu Ihrem Schaden. Stellen Sie die Raten nicht eigenmächtig ein, sondern lassen Sie das Vorgehen vorher abstimmen.
Was, wenn der Verkäufer das Auto nicht zurücknimmt?
Dann bringen Sie ihn in Annahmeverzug: Sie bieten das Fahrzeug ausdrücklich zur Rückgabe an, er nimmt es nicht. Ein wörtliches Angebot genügt, wenn er die Rücknahme bereits abgelehnt hat. Ab dann trägt er das Risiko für Beschädigung und Verlust weitgehend selbst, muss Kosten für Aufbewahrung und Erhalt ersetzen und schuldet Verzugszinsen. Bei den weiteren Kilometern ist der Annahmeverzug Ihr stärkstes Argument. Bleibt er bei der Weigerung, klagen wir auf Zahlung Zug um Zug gegen Rückgabe.

Wissen, was Sie zurückbekommen. Bevor Sie schreiben.

Schildern Sie uns Kaufpreis, Kilometerstände und den Mangel. Wir rechnen durch, was Ihnen zusteht, kostenfrei.