Kilometerstand heute mit Foto festhalten
Fotografieren Sie den Tacho mit Datum. Jeder weitere Kilometer erhöht die Nutzungsentschädigung, und der Stand am Tag des Rücktritts ist die Bezugsgröße.

Beim Rücktritt bekommen Sie den Kaufpreis zurück, aber selten den vollen Betrag: Für die gefahrenen Kilometer zieht der Verkäufer eine Nutzungsentschädigung ab. Dafür kommen Posten dazu, an die viele Käufer nicht denken, etwa Zulassung, Reparaturen, Gutachter und Finanzierungskosten. Mit der richtigen Rechnung wissen Sie vor dem ersten Brief, um welche Summe es geht.
Fotografieren Sie den Tacho mit Datum. Jeder weitere Kilometer erhöht die Nutzungsentschädigung, und der Stand am Tag des Rücktritts ist die Bezugsgröße.
Kaufvertrag, Zulassung, Kennzeichen, Werkstattrechnungen, Gutachten, Finanzierungsvertrag. Was Sie nicht belegen können, bekommen Sie nicht ersetzt.
Keine neuen Reifen, kein Zubehör, keine großen Reparaturen ohne Rücksprache. Vieles davon zahlt Ihnen niemand zurück.
Vier Werte genügen für eine erste Zahl. Das ausführliche Ergebnis mit Fahrzeugklassen liefert der Nutzungsentschädigungsrechner.
Die Rückabwicklung folgt einem festen Muster: Sie geben das Fahrzeug zurück, der Verkäufer den Kaufpreis. Beide Seiten geben zusätzlich heraus, was sie aus der Leistung des anderen gezogen haben: Sie die gefahrenen Kilometer, der Verkäufer die Zinsen aus Ihrem Geld.
Die Nutzungsentschädigung folgt einer einfachen, von den Gerichten gebilligten Formel: Bruttokaufpreis × gefahrene Kilometer ÷ erwartete Restlaufleistung. Die Restlaufleistung ist die erwartete Gesamtlaufleistung abzüglich des Kilometerstands bei Übergabe. Beim Neuwagen ist sie die volle Gesamtlaufleistung, beim Gebrauchtwagen nur der Rest.
Zwei Größen entscheiden über die Höhe: die seit der Übergabe gefahrenen Kilometer und die Gesamtlaufleistung, die man dem Fahrzeug zutraut. Je höher die Gesamtlaufleistung, desto kleiner der Abzug. Genau hier rechnen Verkäufer gern zu ihren Gunsten.
Sie haben einen Gebrauchtwagen für 24.000 € gekauft. Bei der Übergabe stand der Tacho auf 60.000 km, heute auf 72.000 km. Für das Fahrzeug wird eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km angenommen.
| Posten | Rechnung | Wert |
|---|---|---|
| Kaufpreis | 24.000 € | |
| Kilometerstand bei Übergabe | 60.000 km | |
| Kilometerstand heute | 72.000 km | |
| Gefahrene Kilometer | 72.000 − 60.000 | 12.000 km |
| Erwartete Gesamtlaufleistung | 250.000 km | |
| Erwartete Restlaufleistung | 250.000 − 60.000 | 190.000 km |
| Nutzungsentschädigung | 24.000 × 12.000 ÷ 190.000 | 1.516 € |
| Rückzahlung des Kaufpreises | 24.000 − 1.516 | 22.484 € |
| Zinsen bei nachgewiesener Täuschung, ein Jahr ab Zahlung | 24.000 × 6,27 % (Basiszins 1,27 % + 5) | 1.505 € |
| Rückzahlung mit Zinsen | 22.484 + 1.505 | 23.989 € |
Sie bekommen also 22.484 € des Kaufpreises zurück, dazu Zinsen und die weiteren Posten unten. Hätte der Verkäufer mit einer Gesamtlaufleistung von nur 200.000 km gerechnet, läge der Abzug bei 2.057 €. Ein einziger Wert macht mehrere hundert Euro aus. Die Zinszeile gilt für den Fall, dass die Täuschung bewiesen ist; ohne Täuschung fällt sie kleiner aus oder ab Verzug an, siehe Kapitalnutzungsersatz.
Der Kaufpreis ist nur der größte Posten. Hat der Verkäufer den Mangel zu vertreten oder getäuscht, kommen weitere Ansprüche hinzu.
Zulassung, Kennzeichen und Überführung haben Sie nur wegen des Kaufs bezahlt. Sie sind als Schaden oder vergebliche Aufwendung zu ersetzen.
Notwendige Reparaturen und fällige Inspektionen, die das Fahrzeug erhalten haben, ersetzt der Verkäufer. Bewahren Sie jede Rechnung auf.
Das Gutachten, das Mangel oder Täuschung belegt, war zur Durchsetzung Ihrer Rechte nötig. Die Kosten gehören zum Schaden.
Zinsen und Bearbeitungsgebühren der Finanzierung wären ohne den Kauf nicht angefallen. Auch sie können Sie als Schaden geltend machen.
Der Verkäufer hatte Ihr Geld, Sie hatten das Auto. So wie Sie für die Kilometer zahlen, muss er die Nutzungen aus dem Kaufpreis herausgeben. Spätestens ab Verzug kommen die gesetzlichen Verzugszinsen hinzu, bei nachgewiesener Täuschung laufen sie schon ab dem Tag Ihrer Zahlung. Bei fünfstelligen Kaufpreisen und monatelangem Streit ist das kein Nebenposten. Wann welcher Weg greift und wann Zinsen ausscheiden, steht auf der Seite Kapitalnutzungsersatz.
Hat der Verkäufer getäuscht oder den Mangel zu vertreten, gehören auch die Kosten Ihres Anwalts zum Schaden. Gerät er mit der Rückzahlung in Verzug, trägt er die Kosten der weiteren Rechtsverfolgung ohnehin.
Die Rückabwicklung läuft Zug um Zug: Der Verkäufer zahlt den Kaufpreis nur gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Sie müssen das Auto anbieten, aber nicht vorab herausgeben, und schon gar nicht gegen ein bloßes Zahlungsversprechen.
Viele Verkäufer reagieren auf den Rücktritt nicht oder lehnen die Rücknahme ab. Dann bringen Sie ihn in Annahmeverzug: Sie bieten das Fahrzeug ausdrücklich zur Rückgabe an, der Verkäufer nimmt es nicht. Hat er die Rücknahme bereits verweigert, genügt ein wörtliches Angebot in einem Schreiben. Sie müssen das Fahrzeug nicht zum Händler fahren.
Der Annahmeverzug ist keine Formalie. Er verschiebt Risiko und Kosten auf den Verkäufer und ist Ihr wichtigstes Argument, wenn es später um Kilometer geht, die Sie mangels Alternative weiter fahren mussten.
Der Kaufpreis steht im Vertrag. Alles andere müssen Sie belegen: Rechnungen für Zulassung, Reparaturen, Inspektionen und Gutachten, den Finanzierungsvertrag mit den bisher gezahlten Zinsen und den Kilometerstand heute mit Foto und Datum. Wer beim Rücktritt eine vollständige Aufstellung vorlegt, verhandelt aus einer besseren Position.
Die Fristen laufen parallel, und jeder gefahrene Kilometer verringert den Rückzahlungsbetrag. Schieben Sie die Rückabwicklung deshalb nicht auf.
Die Zahlen auf dieser Seite gelten für den Rücktritt. Bei Anfechtung und beim Behalten sieht die Rechnung anders aus. Der Weg sollte feststehen, bevor Sie dem Verkäufer schreiben, denn Rücktritt und Anfechtung sind bindend.
Die Rechnung auf dieser Seite: Kaufpreis zurück, Nutzungsentschädigung abgezogen, Zulassung, Reparaturen, Gutachter und Finanzierung als Schadensersatz dazu. Der Vertrag bleibt Grundlage Ihrer Ansprüche.
Bei arglistiger Täuschung ist der Vertrag von Anfang an nichtig. Auch hier werden gefahrene Kilometer angerechnet. Vertragliche Schadensersatzansprüche entfallen jedoch, deshalb prüfen wir vorher, ob der Rücktritt wirtschaftlich besser ist.
Sie behalten das Fahrzeug und bekommen den Minderwert oder die Reparaturkosten. Keine Nutzungsentschädigung, keine Rückgabe. Bei überschaubaren Mängeln oft der einfachere Weg.
Bei Reisemobilen sind die Summen hoch, und die übliche Gesamtlaufleistung ist eine andere als beim Pkw: wenig gefahren, lange gehalten. Wer mit Pkw-Werten rechnet, verschenkt Geld. Zubehör wie Markise, Solaranlage oder Fahrradträger wird zur eigenen Position.
Beim Wohnmobilkauf getäuscht Wasserschaden im WohnmobilMotorräder fahren nur in der Saison und meist wenige Kilometer im Jahr. Die Nutzungsentschädigung fällt deshalb oft klein aus, selbst wenn zwischen Kauf und Rücktritt eine ganze Saison liegt. Zubehör und Umbauten werden gesondert betrachtet.
Rechte beim MotorradkaufWir rechnen zuerst durch, was Ihnen zusteht. Dann übernehmen wir den Schriftverkehr mit Verkäufer und Bank.
Sie schildern Kauf, Kilometerstände und den Mangel oder die Täuschung und laden Vertrag und Belege hoch.
Wir beziffern, was Sie zurückbekommen, und sagen Ihnen, ob Rücktritt, Anfechtung oder Behalten besser ist, kostenfrei.
Wir erklären den Rücktritt, stellen alle Posten auf und bieten das Fahrzeug zur Rückgabe an. Reagiert der Verkäufer nicht, ist er in Annahmeverzug.
Wir organisieren Rückgabe und Zahlung Zug um Zug, bei Finanzierung auch die Abwicklung mit der Bank. Notfalls klagen wir.
Schildern Sie uns Kaufpreis, Kilometerstände und den Mangel. Wir rechnen durch, was Ihnen zusteht, kostenfrei.