Zahlungsdatum festhalten
Die Zinsen laufen ab einem Datum. Sichern Sie Überweisung oder Quittung mit dem Tag, an dem der Verkäufer das Geld bekam.

Bei der Rückabwicklung hatte der Verkäufer Ihr Geld, Sie hatten sein Auto. So wie Sie für die gefahrenen Kilometer zahlen, schuldet er Zinsen auf den Kaufpreis. Bei Täuschung laufen sie ab dem Tag Ihrer Zahlung, beim Privatverkäufer oft gar nicht. Der Rechner zeigt, was in Ihrem Fall zusammenkommt.
Die Zinsen laufen ab einem Datum. Sichern Sie Überweisung oder Quittung mit dem Tag, an dem der Verkäufer das Geld bekam.
Händler oder Privatperson entscheidet, ob Kapitalnutzungen überhaupt in Frage kommen. Weitere Inserate und Vertrag zeigen es.
Verzugszinsen gibt es erst nach einer wirksamen Mahnung. Ein fehlerhaftes Schreiben kostet Monate an Zinsen.
Wer vom Kaufvertrag zurücktritt, gibt das Fahrzeug zurück und bekommt den Kaufpreis. Das Gesetz verlangt aber mehr: Beide Seiten geben auch die Nutzungen heraus, die sie aus der Leistung des anderen gezogen haben. Ihre Nutzung sind die gefahrenen Kilometer, dafür wird die Nutzungsentschädigung abgezogen. Die Nutzung des Verkäufers ist das Geld. Er konnte damit arbeiten, Waren einkaufen, Kredite tilgen oder es anlegen. Diese Nutzungen heißen Kapitalnutzungen, ihr Ersatz Kapitalnutzungsersatz.
In der Praxis wird dieser Posten oft vergessen, weil die Abrechnung des Verkäufers ihn schlicht nicht enthält. Bei einem Kaufpreis von 20.000 oder 30.000 Euro und einem Streit, der sich über ein Jahr zieht, geht es aber um mehrere hundert bis über tausend Euro. Und bei einer nachgewiesenen Täuschung laufen die Zinsen nicht erst ab dem Streit, sondern ab dem Tag, an dem Sie gezahlt haben.
Die Kehrseite: Es gibt Fälle, in denen der Anspruch ins Leere geht. Wer das weiß, verhandelt realistisch und lässt sich weder abspeisen noch mit Forderungen aufhalten, die vor Gericht nicht tragen.
Welcher Weg greift, hängt vom Verkäufer, vom Verlauf des Streits und davon ab, ob eine Täuschung bewiesen ist. Die Wege schließen sich für denselben Zeitraum gegenseitig aus.
Der Verkäufer muss die Nutzungen herausgeben, die er aus dem Kaufpreis gezogen hat, und Ersatz leisten, wenn er sie schuldhaft nicht gezogen hat. Bei einem Händler wird angenommen, dass er mit dem Geld gearbeitet hat. Die Höhe schätzt das Gericht, es gibt keinen festen Satz.
Wer den Kaufpreis durch arglistige Täuschung erlangt hat, haftet verschärft. Er muss das Geld so verzinsen, als wäre er von Anfang an verklagt gewesen: fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, ab Empfang des Geldes. Das ist der stärkste Hebel, setzt aber den Beweis der Arglist voraus.
Zahlt der Verkäufer nach Fälligkeit und Mahnung nicht, gerät er in Verzug und schuldet Verzugszinsen, fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Spätestens ab Zustellung der Klage laufen Prozesszinsen in gleicher Höhe. Dieser Weg steht bei jedem Verkäufer offen.
Zuerst die Kilometer, dann das Geld. Der zweite Rechner übernimmt Kaufpreis und Nutzungsentschädigung aus dem ersten.
Sie haben am 1. September 2025 einen Gebrauchtwagen für 24.000 € beim Händler gekauft. Ein Jahr später, am 1. September 2026, zahlt er den Kaufpreis zurück. Der Basiszinssatz liegt in diesem Beispiel bei 1,27 Prozent, der gesetzliche Verzugszins damit bei 6,27 Prozent.
| Weg | Rechnung | Zinsen |
|---|---|---|
| Kapitalnutzungen beim Rücktritt (Händler, Annahme 4 %) | 24.000 × 4 % × 365 ÷ 365 Tage | 960 € |
| Zinsen bei nachgewiesener Täuschung, ab Zahlung | 24.000 × 6,27 % × 365 ÷ 365 Tage | 1.505 € |
| Verzugszinsen, Mahnung drei Monate vor Rückzahlung | 24.000 × 6,27 % × 92 ÷ 365 Tage | 379 € |
Die drei Zeilen addieren sich nicht. Ist die Täuschung bewiesen, gilt die zweite Zeile für das ganze Jahr. Ist sie es nicht, bringt der Händlerfall 960 € Kapitalnutzung, ersetzt für die letzten drei Monate durch die Verzugszinsen. Beim Privatverkäufer bleiben ohne Täuschung nur die 379 € ab Mahnung. Genau diese Unterscheidung entscheidet, wie die Forderung formuliert wird.
Für jeden der drei Wege zählt ein Anfangsdatum: der Tag der Zahlung, der Zugang der Mahnung oder die Zustellung der Klage. Sichern Sie den Zahlungsbeleg mit Datum, den Kaufvertrag und die Unterlagen, die den Verkäufer als Händler ausweisen. Für die Täuschung gelten die Beweise der jeweiligen Themenseite, etwa zum verschwiegenen Unfallschaden oder zum manipulierten Tacho. Wie Sie Arglist nachweisen, steht auf der Seite Täuschung beweisen.
Bei Kaufpreisen von 60.000 bis über 100.000 € sind die Zinsen kein Nebenposten mehr. Ein Jahr Verzug bringt schnell mehrere tausend Euro. Gerade hier lohnt es sich, die Forderung von Anfang an mit Zinsen zu beziffern und den Verzug früh herzustellen.
Beim Wohnmobilkauf getäuschtBei kleineren Kaufpreisen bleiben die Zinsen überschaubar. Sie können aber den Unterschied machen, ob sich der Streit lohnt, etwa wenn Verzugszinsen über Monate die Kosten des Gutachtens auffangen.
Rechte beim MotorradkaufWir beziffern die Forderung von Anfang an vollständig: Kaufpreis, Nutzungsentschädigung, Zinsen, Kosten. Und wir stellen den Verzug so her, dass die Zinsen tatsächlich laufen.
Sie schildern Kauf, Verkäufer, Zahlungsdatum und was Sie entdeckt haben.
Wir prüfen, welcher Zinsweg bei Ihnen greift und ob die Täuschung beweisbar ist, kostenfrei.
Rücktritt oder Anfechtung erklären, Frist setzen, Verzug herstellen. Ab jetzt laufen die Zinsen sicher.
Rückzahlung Zug um Zug gegen das Fahrzeug, mit Zinsen und Kosten, notfalls vor Gericht.
Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir beziffern, was Ihnen mit Nutzungsentschädigung, Zinsen und Kosten wirklich zusteht.