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Bei Mängeln oder versteckten Defekten nach dem Autokauf / Motorradkauf / Wohnmobilkauf / LKW-Kauf ist es entscheidend, einen spezialisierten Rechtsanwalt an Ihrer Seite zu haben. Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Sie und setzen Ihre Ansprüche effektiv durch.
Beim KFZkauf haben Sie starke Rechte, die Sie schützen, wenn Ihr Fahrzeug Mängel aufweist oder Sie getäuscht wurden. Es ist wichtig, diese Rechte zu kennen und konsequent durchzusetzen. Als erfahrene Experten im Autokaufrecht stehen wir Ihnen zur Seite und sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen – schnell, sicher und mit dem nötigen Nachdruck.
Haben Sie nach dem Kauf Mängel an Ihrem Fahrzeug entdeckt, die Ihnen vorher nicht mitgeteilt wurden? Oder wurden diese Mängel möglicherweise sogar absichtlich verschwiegen? In diesem Fall haben Sie das Recht auf Nacherfüllung. Das bedeutet, der Verkäufer ist verpflichtet, den Mangel entweder zu reparieren oder das Fahrzeug auszutauschen. Leider versuchen Verkäufer oft, sich dieser Verantwortung zu entziehen. Genau hier setzen wir an: Als spezialisierte Anwälte im Autokaufrecht sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden. Wir stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass der Verkäufer seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt. Die rechtliche Grundlage für Ihr Recht auf Nacherfüllung finden Sie in § 439 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Gerne helfen Wir Ihnen diese Rechte für Sie geltend zu machen.
Wenn der Verkäufer sich weigert, den Mangel zu beheben, oder das Problem trotz Reparaturversuchen nicht gelöst wird, haben Sie das Recht, den Kaufpreis zu mindern. Das bedeutet, dass Sie einen Teil des Kaufpreises zurückfordern können, um den Wertverlust des Fahrzeugs auszugleichen. Diese Minderung ist Ihr gutes Recht, und wir sorgen dafür, dass Sie den Ihnen zustehenden Betrag schnell und ohne Komplikationen erhalten. Unsere Experten kennen die Fallstricke und setzen sich dafür ein, dass Ihr Anspruch auf Minderung erfolgreich durchgesetzt wird. § 441 BGB regelt dieses Recht und stellt sicher, dass Sie bei einem mangelhaften Fahrzeug nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Gerne helfen wir Ihnen professionell Ihre Rechte geltend zu machen.
In Fällen, in denen der Verkäufer trotz Aufforderung die Mängel nicht behebt oder nach mehreren Reparaturversuchen (mindestens zwei) die Mängel weiterhin bestehen, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Das bedeutet, dass Sie den Kauf rückabwickeln und den Kaufpreis zurückerhalten. Dies ist eine starke und oft notwendige Maßnahme, wenn das Fahrzeug aufgrund der Mängel nicht mehr den vertraglich vereinbarten Zustand aufweist. Unsere erfahrenen Anwälte stellen sicher, dass Ihr Rücktritt rechtlich einwandfrei und ohne Verzögerungen erfolgt. Die rechtliche Grundlage für den Rücktritt finden Sie in § 323 und § 440 BGB. Wir begleiten Sie durch diesen Prozess und sorgen dafür, dass Sie Ihr Recht vollständig durchsetzen.
In Fällen, in denen der Verkäufer trotz Aufforderung die Mängel nicht behebt oder nach mehreren Reparaturversuchen (mindestens zwei) die Mängel weiterhin bestehen, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Das bedeutet, dass Sie den Kauf rückabwickeln und den Kaufpreis zurückerhalten. Dies ist eine starke und oft notwendige Maßnahme, wenn das Fahrzeug aufgrund der Mängel nicht mehr den vertraglich vereinbarten Zustand aufweist. Unsere erfahrenen Anwälte stellen sicher, dass Ihr Rücktritt rechtlich einwandfrei und ohne Verzögerungen erfolgt. Die rechtliche Grundlage für den Rücktritt finden Sie in § 323 und § 440 BGB. Wir begleiten Sie durch diesen Prozess und sorgen dafür, dass Sie Ihr Recht vollständig durchsetzen.
Viele kennen die Klausel „Gekauft wie gesehen“ – doch was viele nicht wissen: Diese Klausel verliert ihre Gültigkeit, wenn der Verkäufer Mängel absichtlich verschwiegen hat. In einem solchen Fall haben Sie das Recht, den Kaufvertrag anzufechten und rückgängig zu machen. Eine Täuschung ist eine ernste Angelegenheit und kann für den Käufer erhebliche finanzielle Folgen haben. Deshalb ist es wichtig, sofort zu handeln. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung, um Ihre Situation genau zu bewerten und Ihre Chancen auf eine Vertragsrückabwicklung zu ermitteln. § 123 BGB schützt Sie in solchen Fällen und gibt Ihnen das Recht, bei Täuschung den Vertrag anzufechten. Wir stehen Ihnen zur Seite, damit Sie nicht auf den Kosten eines getäuschten Kaufs sitzen bleiben.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und zögern Sie nicht, Ihre Rechte durchzusetzen! Wir sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen – schnell, sicher und professionell.
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