Mangel prüfen
Wir prüfen Defekte, Vorschäden, Laufleistung, Ausstattung, Inseratsangaben und zugesicherte Eigenschaften.
Wenn nach dem Autokauf ein Mangel auftaucht, sollten Sie nicht vorschnell reparieren lassen oder den Verkäufer nur mündlich kontaktieren. Entscheidend sind Beweise, saubere Fristen und die richtige Einordnung: Händlerkauf, Privatkauf, Gewährleistungsausschluss oder mögliche Täuschung.
Ob Gebrauchtwagen, Neuwagen, Unfallwagen oder angeblicher Privatverkauf: Wir klären, ob ein Sachmangel vorliegt und ob Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz oder Anfechtung wirtschaftlich sinnvoll ist.
Wir prüfen Defekte, Vorschäden, Laufleistung, Ausstattung, Inseratsangaben und zugesicherte Eigenschaften.
Wir setzen die Nacherfüllung rechtssicher auf, damit Fristen, Ort der Reparatur und Nachweise stimmen.
Bei erheblichen Mängeln prüfen wir die Rückabwicklung und berechnen die mögliche Nutzungsentschädigung.
Wenn Sie das Auto behalten möchten, prüfen wir Kaufpreisminderung, Reparaturkosten und weiteren Schaden.
Viele Autokauf-Fälle entscheiden sich daran, was im Inserat, im Kaufvertrag und im Verkaufsgespräch zugesichert wurde.
Motorschaden, Ölverlust, Leistungsverlust, Schaltprobleme oder defekte Kupplung sind oft wirtschaftlich erhebliche Mängel.
Ein verschwiegener relevanter Vorschaden kann Rücktritt, Minderung, Schadensersatz oder Anfechtung begründen.
Ein manipulierter oder falsch angegebener Tachostand wirkt direkt auf Wert und Kaufentscheidung.
Bordelektronik, Assistenzsysteme, Steuergeräte, Batterie und Updates können beim modernen Auto kaufentscheidend sein.
Fehlende Wartungsnachweise können relevant sein, wenn das Fahrzeug als scheckheftgepflegt verkauft wurde.
Taxi, Mietwagen, Fahrschule, Importfahrzeug oder gewerbliche Vornutzung müssen korrekt eingeordnet werden.
Beim Autokauf vom Händler haben Verbraucher starke gesetzliche Rechte. Ein vollständiger Gewährleistungsausschluss ist gegenüber Verbrauchern regelmäßig nicht möglich. Zudem kann die gesetzliche Vermutung helfen, wenn sich ein Mangel innerhalb eines Jahres nach Übergabe zeigt.
Beim Privatkauf kann ein Gewährleistungsausschluss häufiger wirksam sein. Er schützt den Verkäufer aber nicht bei arglistigem Verschweigen, falschen Angaben oder zugesicherten Eigenschaften. Genau deshalb sind Inserat, Nachrichten und Verkaufsgespräch so wichtig.
Besonders aufmerksam prüfen wir Strohmannfälle: Wenn wirtschaftlich ein Händler hinter dem Verkauf steht, der Vertrag aber formal über eine Privatperson laufen soll, kann dies ein Versuch sein, Gewährleistungsrechte zu umgehen.
Welche Lösung richtig ist, hängt vom Mangel und vom Ziel ab. Nicht jeder Fall sollte sofort auf Rücktritt ausgerichtet werden. Manchmal ist eine Minderung wirtschaftlich sinnvoller, manchmal muss zuerst sauber Nacherfüllung verlangt werden.
Lassen Sie das Auto nicht vorschnell selbst reparieren, wenn der Verkäufer noch keine Gelegenheit zur Nacherfüllung hatte. Setzen Sie keine unklaren Fristen und verlassen Sie sich nicht auf rein mündliche Zusagen.
Sichern Sie stattdessen Beweise: Kaufvertrag, Inserat, Fotos, Übergabeprotokoll, Chatverläufe, E-Mails, Werkstattbericht, Gutachten, Zahlungsnachweis und Kilometerstand. Je früher diese Unterlagen geprüft werden, desto gezielter kann die richtige Strategie gewählt werden.
Wir prüfen schnell, ob ein durchsetzbarer Mangel vorliegt und wie Sie gegenüber Händler oder Privatverkäufer sinnvoll vorgehen.
Sie schildern Kauf, Verkäufer, Mangel und bisherigen Schriftverkehr.
Wir prüfen Gewährleistung, Beweislast, Fristen, Strohmannrisiko und Erfolgsaussichten.
Wir prüfen Kaufvertrag, Inserat, Nachrichten, Werkstattbericht, Gutachten und Fotos.
Wir fordern Reparatur, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz rechtssicher ein.
Die wichtigsten Antworten zu Mängeln, Gewährleistung, Privatkauf, Strohmannverkauf, Rücktritt und Nutzungsentschädigung.
Unsere Kanzlei finden Sie im Herzen von Karlsruhe, in der Amalienstraße 19, Ecke Karlstraße, direkt hinter der Postgalerie am Stephanplatz.
Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht in Karlsruhe, bundesweit tätig.
Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir prüfen kurzfristig, welche Rechte Sie gegen Händler oder Privatverkäufer haben.