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Der Kauf eines Motorrads ist spannend, doch manchmal zeigen sich erst nach dem Kauf Mängel, die Ihnen Sorgen bereiten können. Als Experten im Motorradrecht sind wir hier, um Ihnen zu helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und sicherzustellen, dass Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Ob neu oder gebraucht, Motorräder können nach dem Kauf verschiedene Probleme aufweisen. Zu den häufigsten Mängeln gehören:
Diese Mängel können nicht nur den Fahrspaß trüben, sondern auch gefährlich sein. Aber keine Sorge, Sie haben Rechte – und wir helfen Ihnen, diese durchzusetzen.
Wenn Sie ein Motorrad von einer Privatperson kaufen, kann es schwieriger sein, Mängel geltend zu machen. Oft wird die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen, was bedeutet, dass der Verkäufer nicht für Probleme haftet, die nach dem Kauf auftreten. Doch es gibt zwei Ausnahmen, die Ihnen helfen können:
Beim Kauf eines Motorrads vom Händler haben Sie als Verbraucher deutlich mehr Rechte:
Garantie und Gewährleistung sind nicht dasselbe:
Wenn Ihr Motorrad Mängel aufweist, haben Sie das Recht auf Nacherfüllung. Das bedeutet, der Verkäufer muss den Mangel entweder reparieren oder das Motorrad austauschen. Sollte die Reparatur nicht erfolgreich sein oder der Verkäufer ablehnen, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückfordern.
Wenn trotz Reparaturversuchen der Mangel nicht behoben wird, können Sie den Kaufvertrag rückgängig machen. Das heißt, Sie erhalten den Kaufpreis zurück und geben das Motorrad an den Verkäufer zurück. Wir stehen Ihnen bei diesem Prozess zur Seite und sorgen dafür, dass alles reibungslos abläuft.
Haben Sie Probleme mit Ihrem Motorrad oder sind unsicher, welche Rechte Sie haben? Wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und stehen Ihnen in jedem Schritt zur Seite. Kontaktieren Sie uns jetzt über unser Kontaktformular – wir kümmern uns um den Rest.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an unter 0721-48389328