Darlehensvertrag und Restschuld feststellen
Darlehensvertrag heraussuchen und bei der Bank die aktuelle Restschuld abfragen. Ohne diese Zahlen lässt sich nichts rechnen.

Wer ein finanziertes Auto zurückgeben will, hat zwei Vertragspartner: Händler und Bank. Hat der Händler die Finanzierung vermittelt, wirken Rücktritt und Anfechtung auch gegenüber der Bank. Die Raten dürfen Sie trotzdem nicht einfach einstellen, sondern erst nach sauberer Erklärung und mit Plan.
Darlehensvertrag heraussuchen und bei der Bank die aktuelle Restschuld abfragen. Ohne diese Zahlen lässt sich nichts rechnen.
Wer jetzt aufhört zu zahlen, riskiert die Kündigung des Darlehens. Erst muss die Einwendung erklärt und der Bank mitgeteilt sein.
Zwei Schreiben ohne Abstimmung führen zu Widersprüchen. Erst der Plan, dann die Briefe.
Haben Sie die Finanzierung im Autohaus abgeschlossen, über die Herstellerbank oder eine Partnerbank des Händlers, liegt in der Regel ein verbundener Vertrag vor (§§ 358, 359 BGB). Kaufvertrag und Darlehen sind zwei Verträge, wirtschaftlich aber eine Einheit, weil der Händler den Kreditvertrag mit vorbereitet hat.
Die Folge ist entscheidend: Einwendungen aus dem Kaufvertrag wirken auch gegenüber der Bank (Einwendungsdurchgriff). Wer wegen eines verschwiegenen Unfallschadens oder einer Tachomanipulation zurücktritt, anficht oder mindert, kann sich darauf auch gegenüber der Bank berufen und die Rückzahlung des Darlehens verweigern, soweit die Einwendung ihn gegenüber dem Händler dazu berechtigen würde.
Das Recht, Raten zurückzuhalten, setzt also eine wirksame Einwendung voraus: einen erklärten und begründeten Rücktritt oder eine Anfechtung. Solange das fehlt, läuft das Darlehen normal weiter.
Wer einfach aufhört zu zahlen, verliert schnell die Kontrolle. Die Bank kann das Darlehen kündigen, die gesamte Restschuld fällig stellen, einen Schufa-Eintrag veranlassen und das Fahrzeug verwerten. Deshalb: Erst die Einwendung gegenüber dem Händler sauber erklären, dann der Bank mitteilen, erst danach die Raten zurückhalten.
Dazu kommt: Können Sie vom Händler noch Nacherfüllung verlangen, dürfen Sie die Rückzahlung erst verweigern, wenn diese fehlgeschlagen ist. Bei arglistiger Täuschung ist eine Fristsetzung meist entbehrlich. Das klären wir, bevor eine Rate ausbleibt.
Beim verbundenen Vertrag ist die Rückabwicklung ein Dreieck: Erklärung und Fahrzeug gehen an den Händler, das Geld fließt zwischen Händler, Bank und Ihnen. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:
Wie die Rückabwicklung läuft, hängt von der Zahlungsweise ab. Die Tabelle zeigt die fünf häufigsten Fälle.
| Konstellation | Wer ist Vertragspartner | Was gilt bei Rücktritt |
|---|---|---|
| Finanzierung über den Händler vermittelt | Händler für den Kauf, Herstellerbank oder Partnerbank für das Darlehen. Verbundener Vertrag. | Rücktritt und Anfechtung wirken auch gegenüber der Bank. Raten können verweigert werden, soweit die Einwendung reicht. |
| Eigene Bank, Ratenkredit selbst besorgt | Händler für den Kauf, Ihre Bank für das Darlehen. Kein verbundener Vertrag. | Das Darlehen läuft weiter. Der zurückgezahlte Kaufpreis tilgt den Kredit. Zinsen bis dahin als Schadensersatz gegen den Händler prüfen. |
| Ballonfinanzierung, Drei-Wege-Finanzierung | Händler für den Kauf, Bank für das Darlehen mit Schlussrate, meist über den Händler vermittelt: in der Regel verbundener Vertrag. | Wie bei der vermittelten Finanzierung. Die Schlussrate ist Teil der Restschuld, die der Händler ablöst. Die Rückgabeoption am Laufzeitende wird gegenstandslos. |
| Leasing | Der Leasinggeber ist Käufer des Fahrzeugs. Sie sind Leasingnehmer. | Mängelrechte sind meist an Sie abgetreten. Ein wirksamer Rücktritt wirkt auf den Leasingvertrag zurück. Raten laufen bis zur Klärung. |
| Barzahlung | Nur der Händler oder der Privatverkäufer. | Fahrzeug zurück, Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung zurück. Keine Bank beteiligt. |
Beim Leasing ist Käufer des Fahrzeugs der Leasinggeber, nicht Sie. Meist tritt er seine Mängelrechte gegen den Händler an Sie ab; Sie machen Rücktritt oder Minderung dann im eigenen Namen gegenüber dem Händler geltend. Ein wirksamer Rücktritt wirkt auf den Leasingvertrag zurück: Ihm fehlt die Geschäftsgrundlage, weil das Fahrzeug an den Händler zurückgeht. Bis das geklärt ist, laufen die Leasingraten weiter. Wer sie eigenmächtig einstellt, riskiert die Kündigung.
Ihr Anspruch setzt sich aus mehreren Posten zusammen: der Anzahlung, den gezahlten Raten und bei einer Täuschung den Zinsen und Kosten des Darlehens als Schadensersatz, denn ohne die Täuschung hätten Sie den Kredit nie aufgenommen. Abgezogen wird die Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.
Die Restschuld bei der Bank löst der Händler ab, Sie gehen beim verbundenen Vertrag nicht in Vorleistung. Bei einer eigenen Bank tilgen Sie den Kredit aus dem zurückerhaltenen Kaufpreis; eine Vorfälligkeitsentschädigung prüfen wir als weiteren Schadensposten.
Zu den Beweisen für die Täuschung kommt ein zweiter Stapel: die Unterlagen der Bank. Entscheidend ist der Nachweis, dass der Händler die Finanzierung vermittelt hat, etwa der im Autohaus ausgefüllte Kreditantrag mit Händlerstempel. Dazu Darlehensvertrag, Ratenaufstellung, Zahlungsbelege und die aktuelle Restschuld. Die Täuschung selbst weisen Sie wie beim Barkauf nach: mit Gutachten, Inserat und Vertrag.
Die Finanzierung ändert nichts an Ihren Rechten gegen den Händler, nur daran, wer bei der Abwicklung mit am Tisch sitzt. Die Wahl des Weges fällt vor dem ersten Brief, denn Anfechtung und Rücktritt sind bindend.
Fahrzeug zurück an den Händler, Anzahlung und Raten abzüglich Nutzungsentschädigung zurück an Sie. Der Händler löst die Restschuld ab. Zinsen, Zulassung und Gutachten kommen als Schadensersatz dazu.
Bei arglistiger Täuschung können Sie den Kaufvertrag anfechten, beim verbundenen Vertrag auch mit Wirkung gegenüber der Bank. Vertragliche Schadensersatzansprüche fallen aber mit dem Vertrag weg, deshalb vergleichen wir vorher.
Sie behalten das Fahrzeug, zahlen die Raten weiter und verlangen Minderung oder Schadensersatz vom Händler. Die Finanzierung bleibt unberührt. Oft der einfachere Weg, wenn das Auto sonst in Ordnung ist.
Auch beim finanzierten Fahrzeug zieht der Händler eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer ab.
Wohnmobile werden mit hohen Darlehenssummen und langen Laufzeiten finanziert. Die Restschuld bleibt lange hoch, und die Bank hält die Zulassungsbescheinigung Teil II. Beim Rücktritt wegen eines verschwiegenen Wasserschadens muss die Ablösung genau mit der Bank abgestimmt werden.
Beim Wohnmobilkauf getäuschtMotorräder werden oft über eine Saisonfinanzierung mit kleinen Summen direkt beim Händler gekauft. Auch dann liegt in der Regel ein verbundener Vertrag vor. Die Restschuld ist schnell abgelöst, der Streit dreht sich eher um Sturzschäden und Laufleistung.
Rechte beim MotorradkaufWir prüfen zuerst, ob ein verbundener Vertrag vorliegt und welche Einwendung trägt. Dann übernehmen wir den Schriftverkehr.
Sie schildern Kauf, Finanzierung, den entdeckten Mangel und was im Vertrag oder Inserat stand.
Wir prüfen verbundenen Vertrag, Einwendung, Restschuld und Fristen, kostenfrei.
Rücktritt oder Anfechtung gegenüber dem Händler, Mitteilung an die Bank, Regelung der Raten: alles in einem Zug.
Fahrzeugrückgabe, Ablösung der Restschuld, Rückzahlung von Anzahlung und Raten: Wir führen das Dreieck zum Abschluss.
Wir prüfen kurzfristig und kostenfrei, ob ein verbundener Vertrag vorliegt und wie Sie Anzahlung, Raten und Zinsen zurückholen.