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Schmerzensgeldrechner —
was könnte Ihnen zustehen?

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Verschaffen Sie sich in 10 Sekunden eine erste grobe Orientierung, in welcher Größenordnung sich Ihr Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall bewegen könnte. Wichtig vorweg: Schmerzensgeld ist streng einzelfallabhängig — der Rechner liefert nur eine Spanne aus Schmerzensgeldtabellen, keine verbindliche Zusage.

Ihr Schmerzensgeld grob schätzen
Wie schwer sind Ihre Verletzungen? *
Stationärer Krankenhausaufenthalt (Tage)
Bleiben dauerhafte Folgen zurück?
Mögliche Schmerzensgeld-Spanne
— €
grobe Orientierung — die tatsächliche Höhe entscheidet der Einzelfall
LeichtVerletzungsgrad
0 Tagestationär
neinberücksichtigt
Wichtig: Das ist nur eine sehr grobe Orientierung. Schmerzensgeld wird immer individuell bemessen — nach Art, Schwere und Dauer der Verletzungen, dem Heilungsverlauf und den Folgen. Gerichte orientieren sich an Schmerzensgeldtabellen mit vergleichbaren Fällen. Ihren Fall bewerten wir kostenfrei.
Sehr grobe, unverbindliche Orientierung anhand von Spannen aus gängigen Schmerzensgeldtabellen (Stand 2026) — keine Zusage und keine Rechtsberatung. Schmerzensgeld ist streng einzelfallabhängig; die tatsächliche Höhe kann erheblich abweichen und wird stets individuell nach Art, Schwere und Dauer der Verletzungen, dem Heilungsverlauf und den bleibenden Folgen bemessen. Der ausgewiesene Wert ist immer eine Spanne (von–bis), niemals ein garantierter Betrag. Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert.

Wie Schmerzensgeld bemessen wird

Für das Schmerzensgeld gibt es keine feste Formel und keinen gesetzlichen Tarif. Maßgeblich ist der immaterielle Schaden: Art, Schwere und Dauer der Verletzungen, der Heilungsverlauf, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und der Krankenhausaufenthalte sowie – besonders gewichtig – dauerhafte Folgen wie Narben, Bewegungseinschränkungen, chronische Schmerzen oder Invalidität. Das Schmerzensgeld soll zugleich einen Ausgleich für das erlittene Leid schaffen und dem Verletzten Genugtuung verschaffen (Doppelfunktion).

Weil jeder Fall anders liegt, bemessen die Gerichte das Schmerzensgeld individuell. Als Orientierung dienen Schmerzensgeldtabellen: Sammlungen bereits entschiedener Urteile, geordnet nach Verletzungsart und zugesprochenem Betrag. Vergleichbare Fälle geben den Rahmen vor — mehr aber auch nicht, denn die Beträge sind über die Jahre tendenziell gestiegen und hängen stark von den konkreten Umständen ab.

Erhöhend wirken kann außerdem das Verhalten des Schädigers oder seiner Versicherung: Wer die berechtigte Regulierung grundlos verzögert oder den Verletzten hinhält, muss unter Umständen ein höheres Schmerzensgeld zahlen. Auch ein grobes Verschulden – etwa Trunkenheit oder eine Unfallflucht – kann sich zugunsten des Geschädigten auswirken.

Neben dem Schmerzensgeld: weitere Ansprüche

Das Schmerzensgeld deckt nur den immateriellen Schaden ab. Daneben steht Ihnen der Ersatz Ihres materiellen Schadens zu — diese Ansprüche werden gesondert berechnet und kommen zum Schmerzensgeld hinzu:

  • Heilbehandlungskosten: Zuzahlungen, nicht erstattete Behandlungen, Hilfsmittel, Reha und Therapiekosten.
  • Verdienstausfall: entgangenes Einkommen während der Arbeitsunfähigkeit, bei Selbstständigen der entgangene Gewinn.
  • Haushaltsführungsschaden: Ausgleich, wenn Sie den Haushalt verletzungsbedingt nicht mehr wie gewohnt führen können.
  • Fahrtkosten: Fahrten zu Ärzten, Kliniken und Therapien sowie Besuchskosten naher Angehöriger.

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Häufige Fragen zum Schmerzensgeld

Wie wird die Höhe des Schmerzensgelds bestimmt?
Es gibt keine feste Formel. Maßgeblich sind Art, Schwere und Dauer der Verletzungen, der Heilungsverlauf, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und der Krankenhausaufenthalte sowie dauerhafte Folgen wie Narben, Bewegungseinschränkungen oder Invalidität. Auch der Grad des Verschuldens und eine schleppende Schadenregulierung können erhöhend wirken. Die Gerichte bemessen das Schmerzensgeld individuell und orientieren sich dabei an Schmerzensgeldtabellen mit vergleichbaren, bereits entschiedenen Fällen. Ein Rechner kann deshalb nur eine grobe Spanne liefern, keine verbindliche Höhe.
Was sind Schmerzensgeldtabellen?
Schmerzensgeldtabellen sind Sammlungen bereits entschiedener Gerichtsurteile, geordnet nach Verletzungsart und zugesprochenem Betrag (z. B. Hacks/Wellner/Häcker oder Beck/Slizyk). Anwälte und Gerichte ziehen vergleichbare Fälle heran, um einen angemessenen Betrag zu ermitteln. Die Tabellen liefern Anhaltspunkte, keine festen Sätze: Jeder Fall ist anders, und die zugesprochenen Beträge sind über die Jahre tendenziell gestiegen. Neuere Urteile wiegen deshalb schwerer als ältere.
Welche Ansprüche habe ich neben dem Schmerzensgeld?
Neben dem Schmerzensgeld (immaterieller Schaden) steht Ihnen der Ersatz des materiellen Schadens zu: Kosten der Heilbehandlung, Zuzahlungen, Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit, ein Haushaltsführungsschaden, Fahrtkosten zu Ärzten und Therapien sowie bei bleibenden Schäden ein Mehrbedarf. Diese Ansprüche werden gesondert berechnet und kommen zum Schmerzensgeld hinzu.
Wie lange kann ich Schmerzensgeld fordern?
Schmerzensgeldansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Unfall geschehen ist und Sie von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt haben. Drohen Spätfolgen, die sich heute noch nicht beziffern lassen, sichert eine Feststellungsklage künftige Ansprüche gegen die Verjährung. Warten Sie mit der Geltendmachung nicht zu lange — wir prüfen Fristen und Ansprüche kostenfrei.
Rechtsanwältin Melanie Depner
Von Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M. — Fachanwältin für VerkehrsrechtBaier Depner Rechtsanwälte, Karlsruhe
Ebenfalls für Sie im Verkehrsrecht da: Lisa Mursa, Nadine Baier, Christoph Scholl und Andreas Baier

Lassen Sie sich nicht mit zu wenig abspeisen.

Nach einem Unfall verletzt? Wir prüfen kostenfrei, welches Schmerzensgeld und welche weiteren Ansprüche Ihnen wirklich zustehen — und setzen sie für Sie durch.