Transparente Kosten

Was kostet ein Anwalt?

Transparente Kosten

Die Frage stellt sich jeder — kaum eine Kanzlei beantwortet sie klar. Wir schon: Die Ersteinschätzung ist immer kostenfrei, danach gibt es jede Zahl schriftlich, bevor Kosten entstehen.

Das Wichtigste zuerst

Drei Situationen — drei klare Antworten

IMMER

Kostenfreie Ersteinschätzung

Der erste Schritt kostet Sie nie etwas: Wir besprechen Ihren Fall in 5–10 Minuten und sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Vorgehen lohnt — und was es kosten würde.

Unverbindlich · keine versteckten Kosten
MIT RSV

Mit Rechtsschutzversicherung

Wir prüfen Ihre Police, holen die Deckungszusage ein und rechnen direkt mit der Versicherung ab. Für Sie bleibt höchstens die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen
OHNE RSV

Ohne Versicherung: Kosten vorab schriftlich

Sie erhalten vor jedem Schritt eine transparente Kostenübersicht nach RVG. Keine Überraschungen: Was nicht vorher vereinbart wurde, wird nicht berechnet.

Schriftlich, nachvollziehbar, vor Beauftragung

So entstehen Anwaltskosten: das RVG einfach erklärt

Anwaltsgebühren sind in Deutschland gesetzlich geregelt — im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sie richten sich nach dem Gegenstandswert: dem wirtschaftlichen Wert dessen, worum es geht. Je nach Tätigkeit fallen z. B. eine Geschäftsgebühr (außergerichtlich) oder Verfahrens- und Termingebühr (gerichtlich) an.

Beispiel Kündigungsschutzklage: Der Streitwert beträgt in der Regel drei Bruttomonatsgehälter. Bei 3.000 € brutto monatlich also 9.000 € Streitwert — daraus ergeben sich die gesetzlichen Gebühren, die wir Ihnen vor Beauftragung konkret beziffern. Im Erfolgsfall steht dem regelmäßig eine Abfindung gegenüber, die die Kosten deutlich übersteigt.

Besonderheit Arbeitsrecht

Vor dem Arbeitsgericht gilt in der ersten Instanz: Jede Partei trägt ihre Anwaltskosten selbst — unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG). Das klingt zunächst nachteilig, ist aber kalkulierbar: Wir stellen die zu erwartende Abfindung den Kosten gegenüber und empfehlen ein Verfahren nur, wenn es sich für Sie rechnet. Diese Rechnung legen wir offen.

Besonderheit Verkehrsrecht

Beim unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten als Teil des Schadens — die Vertretung kostet Sie dann nichts. Im Bußgeldverfahren übernimmt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten; viele unserer Mandanten zahlen nur ihre Selbstbeteiligung.

Häufige Fragen zu den Kosten

Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts. Die Ersteinschätzung (5–10 Minuten) ist bei uns immer kostenfrei und unverbindlich — egal ob Arbeitsrecht oder Verkehrsrecht. Erst wenn Sie uns danach beauftragen, entstehen Kosten, die wir vorher schriftlich festhalten.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung — was zahle ich?
In der Regel nur Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung (oft 150–300 €), sonst nichts. Wir holen die Deckungszusage ein und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab — Sie haben damit keinerlei Aufwand.
Wer zahlt den Anwalt nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall?
Die gegnerische Haftpflichtversicherung — Ihre Anwaltskosten sind Teil des Schadens. Beim unverschuldeten Unfall ist unsere Tätigkeit für Sie damit faktisch kostenlos.
Wie berechnen sich Anwaltskosten ohne Versicherung?
Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), abhängig vom Gegenstandswert. Beispiel Kündigungsschutz: Der Streitwert beträgt in der Regel 3 Bruttomonatsgehälter — daraus ergeben sich die gesetzlichen Gebühren. Vor der Beauftragung nennen wir Ihnen die konkrete Größenordnung schriftlich.
Was ist die Besonderheit im Arbeitsrecht?
Vor dem Arbeitsgericht trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten — auch bei Sieg (§ 12a ArbGG). Genau deshalb prüfen wir vorab ehrlich, ob sich ein Verfahren für Sie wirtschaftlich lohnt, und beziehen die zu erwartende Abfindung in die Empfehlung ein.
Was ist, wenn ich mir einen Anwalt nicht leisten kann?
Bei geringem Einkommen kommen Beratungshilfe (für die Beratung, beim Amtsgericht zu beantragen) und Prozesskostenhilfe (für ein Gerichtsverfahren) in Betracht. Sprechen Sie uns offen darauf an — wir unterstützen Sie bei den Anträgen.

Erst die Zahlen, dann die Entscheidung.

Starten Sie mit der kostenfreien Ersteinschätzung — wir nennen Ihnen Chancen und Kosten offen.