Kostenfreie Ersteinschätzung
Der erste Schritt kostet Sie nie etwas: Wir besprechen Ihren Fall in 5–10 Minuten und sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Vorgehen lohnt — und was es kosten würde.
Die Frage stellt sich jeder — kaum eine Kanzlei beantwortet sie klar. Wir schon: Die Ersteinschätzung ist immer kostenfrei, danach gibt es jede Zahl schriftlich, bevor Kosten entstehen.
Der erste Schritt kostet Sie nie etwas: Wir besprechen Ihren Fall in 5–10 Minuten und sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Vorgehen lohnt — und was es kosten würde.
Wir prüfen Ihre Police, holen die Deckungszusage ein und rechnen direkt mit der Versicherung ab. Für Sie bleibt höchstens die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Sie erhalten vor jedem Schritt eine transparente Kostenübersicht nach RVG. Keine Überraschungen: Was nicht vorher vereinbart wurde, wird nicht berechnet.
Anwaltsgebühren sind in Deutschland gesetzlich geregelt — im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sie richten sich nach dem Gegenstandswert: dem wirtschaftlichen Wert dessen, worum es geht. Je nach Tätigkeit fallen z. B. eine Geschäftsgebühr (außergerichtlich) oder Verfahrens- und Termingebühr (gerichtlich) an.
Beispiel Kündigungsschutzklage: Der Streitwert beträgt in der Regel drei Bruttomonatsgehälter. Bei 3.000 € brutto monatlich also 9.000 € Streitwert — daraus ergeben sich die gesetzlichen Gebühren, die wir Ihnen vor Beauftragung konkret beziffern. Im Erfolgsfall steht dem regelmäßig eine Abfindung gegenüber, die die Kosten deutlich übersteigt.
Vor dem Arbeitsgericht gilt in der ersten Instanz: Jede Partei trägt ihre Anwaltskosten selbst — unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG). Das klingt zunächst nachteilig, ist aber kalkulierbar: Wir stellen die zu erwartende Abfindung den Kosten gegenüber und empfehlen ein Verfahren nur, wenn es sich für Sie rechnet. Diese Rechnung legen wir offen.
Beim unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten als Teil des Schadens — die Vertretung kostet Sie dann nichts. Im Bußgeldverfahren übernimmt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten; viele unserer Mandanten zahlen nur ihre Selbstbeteiligung.
Starten Sie mit der kostenfreien Ersteinschätzung — wir nennen Ihnen Chancen und Kosten offen.