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Haushaltsführungsschaden —
was ist Ihre Hausarbeit wert?

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Nach einem unverschuldeten Unfall können Sie Ihren Haushalt oft nur eingeschränkt führen. Dieser Schaden ist ersatzfähig — auch wenn die Familie einspringt. Berechnen Sie in 10 Sekunden eine erste Orientierung.

Ihren Haushaltsführungsschaden berechnen
Wöchentlicher Aufwand für die Haushaltsführung (Stunden) *
Ihr Haushaltsführungsschaden
2.430 €
für 6 Wochen bei 100 % Beeinträchtigung
405 €Wert pro Woche
6Wochen
13,50 €je Stunde
Wichtig: Der Anspruch besteht auch, wenn Angehörige einspringen (fiktive Abrechnung). Stundenaufwand und Beeinträchtigungsgrad werden im Streitfall über Tabellen (Schulz-Borck/Pardey) und ärztliche Atteste belegt — Versicherer setzen sie gern zu niedrig an.
Unverbindliche Orientierung: wöchentliche Haushaltsstunden × Netto-Stundensatz × Grad der Beeinträchtigung × Wochen. Stundenaufwand und Stundensatz orientieren sich an anerkannten Tabellenwerken (Schulz-Borck/Pardey, TVöD, Stand 2026); der konkrete Betrag hängt vom Einzelfall ab (Haushaltszuschnitt, ärztlich belegte Beeinträchtigung, Mithaftung). Keine Rechtsberatung. Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert.

So wird der Haushaltsführungsschaden berechnet

Wer nach einem unverschuldeten Unfall verletzt ist, kann den Haushalt häufig nicht mehr wie zuvor führen. Dieser Ausfall ist ein eigenständiger, ersatzfähiger Schaden — er wird üblicherweise so berechnet:

Schaden = wöchentliche Haushaltsstunden × Netto-Stundensatz einer Ersatzkraft × Grad der Beeinträchtigung × Anzahl Wochen

  • Stundenaufwand: je nach Haushaltsgröße und -zuschnitt; Anhaltspunkte liefern die Tabellen von Schulz-Borck/Pardey.
  • Stundensatz: der fiktive Nettolohn einer Hilfskraft, häufig orientiert am TVöD.
  • Grad der Beeinträchtigung: wie stark Sie konkret bei der Hausarbeit eingeschränkt sind — ärztlich zu belegen.

Auch bei Dauerschäden — dann als Rente

Bleibt die Beeinträchtigung dauerhaft, kann der Haushaltsführungsschaden als monatliche Rente geltend gemacht werden, unter Umständen lebenslang. Entscheidend ist eine gute Dokumentation (ärztliche Atteste, Haushaltsplan). Da hier schnell hohe Beträge zusammenkommen, lohnt sich die anwaltliche Durchsetzung besonders. Mehr zu Ihren Ansprüchen: Ihre Rechte beim Verkehrsunfall.

Häufige Fragen zum Haushaltsführungsschaden

Was ist ein Haushaltsführungsschaden?
Können Sie nach einem unverschuldeten Unfall Ihren Haushalt ganz oder teilweise nicht mehr führen, ist das ein ersatzfähiger Schaden. Ersetzt wird der Wert der Arbeit, die Sie im Haushalt nicht mehr leisten können — unabhängig davon, ob Sie eine Hilfe einstellen oder Angehörige einspringen.
Wie wird der Haushaltsführungsschaden berechnet?
Üblich ist: wöchentlicher Stundenaufwand für den Haushalt × Netto-Stundensatz einer Ersatzkraft × Grad der Beeinträchtigung × Dauer. Den Stundenaufwand entnimmt man Tabellenwerken (Schulz-Borck/Pardey) je nach Haushaltsgröße, den Stundensatz orientiert man am TVöD. Der Grad der Beeinträchtigung gibt an, wie stark Sie in der Haushaltsführung eingeschränkt sind.
Bekomme ich den Schaden auch, wenn Angehörige einspringen?
Ja. Der Anspruch besteht auch dann, wenn Familienmitglieder die Hausarbeit übernehmen oder Sie sich mit mehr Anstrengung selbst behelfen. Es wird dann fiktiv nach dem Wert einer Ersatzkraft abgerechnet — die kostenlose Mehrarbeit der Angehörigen soll nicht den Schädiger entlasten.
Für welchen Zeitraum kann ich den Haushaltsführungsschaden verlangen?
Für die gesamte Dauer der unfallbedingten Beeinträchtigung — von der akuten Verletzungsphase bis hin zu Dauerschäden, dann unter Umständen lebenslang als Rente. Bei bleibenden Folgen sollte der Anspruch gutachterlich untermauert und rechtzeitig geltend gemacht werden (Verjährung).
Rechtsanwältin Melanie Depner
Von Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M. — Fachanwältin für VerkehrsrechtBaier Depner Rechtsanwälte, Karlsruhe
Ebenfalls für Sie im Verkehrsrecht da: Lisa Mursa, Nadine Baier, Christoph Scholl und Andreas Baier

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