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Lohnfortzahlungsrechner —
was bekommen Sie bei Krankheit?

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Werden Sie krank, zahlt Ihr Arbeitgeber zunächst 6 Wochen das volle Gehalt weiter — danach übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld, das meist deutlich niedriger ausfällt. Schätzen Sie in 10 Sekunden, was auf Sie zukommt.

Ihre Lohnfortzahlung berechnen
Dauer der Arbeitsunfähigkeit (Kalendertage)
Krankengeld pro Monat (ca.)
1.811 €
ab der 7. Krankheitswoche — davor 6 Wochen volles Gehalt
6 Wochenvolle Entgeltfortzahlung
60,38 €ab Tag 43
≈ 5.987 €für 60 Tage
Grobe Schätzung. Das tatsächliche Krankengeld hängt von der Beitragsbemessungsgrenze, Ihren individuellen Sozialbeiträgen und Ihrer Krankenkasse ab. Bei Streit über die Entgeltfortzahlung (z. B. Kürzung, Fortsetzungserkrankung) helfen wir Ihnen.
Unverbindliche Orientierung. Die Entgeltfortzahlung für die ersten 6 Wochen (§ 3 EFZG) rechnet der Rechner näherungsweise mit einem Tagessatz von Bruttomonatsgehalt ÷ 30. Das Krankengeld ist eine grobe Schätzung: 70 % des Bruttoentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts, geteilt durch 30 und um rund 12,5 % Arbeitnehmer-Sozialbeiträge gemindert — ohne Beitragsbemessungsgrenze und individuelle Beitragssätze. Keine Rechtsberatung. Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert.

6 Wochen volles Gehalt — dann Krankengeld

Werden Sie unverschuldet arbeitsunfähig krank, zahlt Ihr Arbeitgeber das Arbeitsentgelt für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) in voller Höhe weiter. Das ist die Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG. Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits mindestens vier Wochen bestanden hat.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, tritt ab dem 43. Tag die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Es beträgt:

  • 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch
  • 90 % des Nettoarbeitsentgelts — der niedrigere der beiden Werte gilt,
  • geteilt durch 30 ergibt sich das Brutto-Krankengeld je Kalendertag.

Von diesem Brutto-Krankengeld gehen noch Ihre Arbeitnehmer-Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab (rund 12,5 %). Netto kommt also spürbar weniger an, als das volle Gehalt betrug. Krankengeld wegen derselben Krankheit gibt es zudem längstens 78 Wochen (einschließlich der sechs Wochen Entgeltfortzahlung) innerhalb von drei Jahren.

Wann die Entgeltfortzahlung gekürzt oder verweigert wird

Nicht immer läuft die Entgeltfortzahlung reibungslos. Häufige Streitpunkte sind:

  • Fortsetzungserkrankung: Erkranken Sie erneut an derselben Krankheit, entsteht der Anspruch auf sechs Wochen volle Zahlung nur neu, wenn Sie zuvor mindestens sechs Monate deswegen nicht krank waren — oder seit dem ersten Krankheitstag zwölf Monate vergangen sind.
  • Verschuldete Arbeitsunfähigkeit: Haben Sie die Erkrankung grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt (z. B. bei einem verbotswidrigen Verhalten), kann der Anspruch entfallen.
  • Anzeige- und Nachweispflicht: Wer die Arbeitsunfähigkeit nicht unverzüglich anzeigt oder die Bescheinigung nicht vorlegt, muss mit einem vorläufigen Zurückbehalten des Entgelts rechnen.

Wird Ihre Entgeltfortzahlung gekürzt, gestrichen oder das Gehalt einfach nicht gezahlt, lohnt sich eine schnelle rechtliche Prüfung — oft bestehen Nachzahlungsansprüche.

Häufige Fragen zur Lohnfortzahlung

Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit?
Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt für bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) in voller Höhe weiter — die Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen bestanden hat. Danach zahlt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Das gesetzliche Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Von diesem Brutto-Krankengeld gehen noch Ihre Arbeitnehmer-Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab (rund 12,5 %), sodass netto weniger ankommt. Zudem ist das Krankengeld durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Der Rechner liefert dazu nur eine grobe Schätzung.
Was gilt bei erneuter oder derselben Erkrankung?
Bei derselben Krankheit (Fortsetzungserkrankung) entsteht der Anspruch auf sechs Wochen volle Entgeltfortzahlung nur dann erneut, wenn Sie vorher mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren — oder seit dem ersten Krankheitstag zwölf Monate vergangen sind. Krankengeld wegen derselben Krankheit gibt es längstens für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
Kann der Arbeitgeber die Zahlung verweigern?
Ja, in bestimmten Fällen. Legen Sie keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor oder verletzen Sie Ihre Anzeige- und Nachweispflichten, darf der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung zunächst zurückhalten. Auch bei selbstverschuldeter Arbeitsunfähigkeit kann der Anspruch entfallen. Bei Streit über eine Kürzung oder Verweigerung sollten Sie das prüfen lassen.

Wird Ihr Gehalt bei Krankheit korrekt gezahlt?

Entgeltfortzahlung gekürzt, verweigert oder Streit über eine Fortsetzungserkrankung? Wir prüfen Ihren Anspruch kostenfrei.