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Wertminderungsrechner —
was verliert Ihr Auto trotz Reparatur?

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Auch ein fachgerecht repariertes Unfallfahrzeug ist am Markt weniger wert — diesen merkantilen Minderwert müssen Sie sich ersetzen lassen. Schätzen Sie in 10 Sekunden grob, ob und in welcher Größenordnung eine Wertminderung in Betracht kommt. Verbindlich bestimmt sie ein Sachverständigengutachten.

Ihre Wertminderung schätzen
Voraussichtliche merkantile Wertminderung
800 – 1.200 €
grobe Orientierung, Gutachten maßgeblich
3 JahreFahrzeugalter
60.000 kmLaufleistung
4.000 €Schadenhöhe
Wichtig: Nur eine grobe Orientierung. Den merkantilen Minderwert bestimmt ein Kfz-Sachverständiger im Gutachten (u. a. Methoden Ruhkopf/Sahm, BVSK, MFM) anhand von Fahrzeugart, Schadenumfang und Markt. Bei jüngeren, hochwertigen Fahrzeugen fällt er höher aus. Wir setzen ihn gegenüber der Versicherung durch.
Unverbindliche, grobe Orientierung über einen altersabhängigen Näherungsfaktor auf die Reparaturkosten (Stand 2026) — keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Der merkantile Minderwert wird verbindlich von einem Kfz-Sachverständigen ermittelt (u. a. Methoden Ruhkopf/Sahm, BVSK, MFM). Der tatsächliche Betrag hängt von Fahrzeugart, Schadenumfang und Marktlage im Einzelfall ab und kann erheblich abweichen. Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert.

Was ist die merkantile Wertminderung?

Die merkantile Wertminderung ist der Wertverlust, der einem Fahrzeug trotz vollständiger und fachgerechter Reparatur verbleibt. Der Grund liegt nicht in der Technik, sondern im Markt: Ein Auto, das einmal einen Unfall hatte, erzielt beim Verkauf regelmäßig einen niedrigeren Preis als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug — Käufer bezahlen den „Makel“ Unfallwagen mit einem Abschlag. Genau diesen Nachteil müssen Sie als Geschädigter nicht selbst tragen: Er ist Teil Ihres Schadensersatzanspruchs und wird zusätzlich zu den Reparaturkosten geltend gemacht.

Davon zu unterscheiden ist der technische Minderwert, der heute wegen moderner Reparaturmethoden kaum noch eine Rolle spielt. Praktisch relevant ist fast immer der merkantile Minderwert — und er wird von Versicherern gern übersehen oder zu niedrig angesetzt.

Wann es keine Wertminderung gibt

Als grobe Faustgrenzen gilt: Bei älteren Fahrzeugen (häufig über 5 Jahre), hoher Laufleistung (oft über 100.000 km) oder bei reinen Bagatellschäden entfällt eine merkantile Wertminderung meist. Der Gedanke dahinter: Bei solchen Fahrzeugen wirkt sich die Unfalleigenschaft am Markt kaum noch auf den Preis aus.

Diese Grenzen sind aber nicht starr. Die Rechtsprechung ist heute deutlich großzügiger als früher — gerade bei hochwertigen, langlebigen Premiumfahrzeugen kann auch jenseits von 5 Jahren oder 100.000 km ein spürbarer Minderwert bestehen. Die alten Faustregeln sind daher im Einzelfall überholt. Ob sie in Ihrem Fall greifen, sollte deshalb geprüft und nicht ungefragt hingenommen werden.

Mehr zu Ihren Rechten: Schadensregulierung nach dem Verkehrsunfall · Totalschaden oder Reparatur? — Totalschadenrechner

Häufige Fragen zur Wertminderung

Was ist ein merkantiler Minderwert?
Der Wertverlust, der einem Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur verbleibt, weil es sich nun um ein Unfallfahrzeug handelt. Am Markt erzielen unfallreparierte Fahrzeuge einen geringeren Preis als vergleichbare unfallfreie — diesen Nachteil müssen Sie sich ersetzen lassen. Er ist Teil des Schadensersatzes und wird zusätzlich zu den Reparaturkosten geltend gemacht.
Wann besteht kein Anspruch?
Als grobe Faustgrenzen entfällt eine Wertminderung meist bei hohem Alter (häufig über 5 Jahre), hoher Laufleistung (oft über 100.000 km) oder reinen Bagatellschäden. Diese Grenzen sind aber nicht starr: Die Rechtsprechung ist heute großzügiger, gerade bei Premiumfahrzeugen kann auch bei höherem Alter oder mehr Kilometern ein Minderwert bestehen. Maßgeblich ist der Einzelfall.
Wie wird er genau berechnet?
Verbindlich bestimmt ihn ein Kfz-Sachverständiger im Gutachten. Verbreitet sind u. a. die Methode Ruhkopf/Sahm, die BVSK-Methode und die MFM-Methode (Marktrelevanz- und Faktorenmethode). Sie berücksichtigen Fahrzeugart, Alter, Laufleistung, Schadenumfang, Reparaturkosten und die aktuelle Marktlage. Ein Online-Rechner kann das nur grob annähern.
Zahlt die gegnerische Versicherung die Wertminderung?
Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall ist die merkantile Wertminderung Teil Ihres Schadensersatzanspruchs und von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten — zusätzlich zu den Reparaturkosten. In der Praxis kürzen Versicherer diese Position jedoch gern. Mit einem eigenen Gutachten und anwaltlicher Vertretung setzen wir den berechtigten Betrag durch.
Rechtsanwältin Melanie Depner
Von Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M. — Fachanwältin für VerkehrsrechtBaier Depner Rechtsanwälte, Karlsruhe
Ebenfalls für Sie im Verkehrsrecht da: Lisa Mursa, Nadine Baier, Christoph Scholl und Andreas Baier

Lassen Sie sich die Wertminderung nicht kürzen.

Unverschuldeter Unfall? Wir prüfen kostenfrei, welcher Minderwert Ihnen neben den Reparaturkosten zusteht — und setzen ihn gegenüber der Versicherung durch.