Stellantis-Rückruf: Brandgefahr bei Peugeot, Citroën, DS und Opel

Das Wichtigste zuerst

Stellantis ruft Plug-in-Hybride mehrerer Marken zurück: Fehlerhafte Batteriezellen können die Hochvoltbatterie überhitzen — Brandrisiko beim Laden und im Fahrbetrieb. Bis zur Überprüfung gilt: nicht mehr laden, eSave deaktivieren. Je nach Prüfergebnis gibt es ein Software-Update oder einen kompletten Batterietausch.

Rückruf im Überblick

Die Fakten zum Stellantis-Rückruf

Grundlage sind die Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA-Referenznummern 15574R bis 15577R) und die Herstellerangaben.

39.712

betroffene Fahrzeuge weltweit

6.436

betroffene Fahrzeuge in Deutschland

2019–2022

Produktionszeitraum je nach Marke

Ladeverbot

bis zur Überprüfung — eSave deaktivieren

Betroffene Modelle

Vier Marken, ein Batterieproblem

  • Peugeot 3008 Hybrid und 508 Hybrid: Produktion 02.07.2019 bis 12.10.2022 — 1.568 Fahrzeuge in Deutschland.
  • Citroën C5 Aircross Hybrid und DS 7 Crossback Hybrid: Produktion 07.03.2019 bis 27.09.2021 — 1.320 Fahrzeuge in Deutschland.
  • Opel/Vauxhall Grandland X Hybrid: Produktion 02.07.2019 bis 19.08.2021 — 3.548 Fahrzeuge in Deutschland.
  • Ursache: Fehlerhafte Batteriezellen können zur Überhitzung der Hochvoltbatterie führen — Brandrisiko beim Laden und im Fahrbetrieb.

Stand: 31. Juli 2026 · Quellen: KBA-Rückrufdatenbank, EU Safety Gate, Herstellerangaben. Diese Seite wird bei neuen Erkenntnissen aktualisiert.

Ihre Rechte

Diese Ansprüche kommen beim Stellantis-Rückruf in Betracht

Wie beim Ford Kuga gilt: Ein Plug-in-Hybrid, der nicht geladen werden darf, ist faktisch nur ein Verbrenner. Diese Einschränkung und die Frage nach der richtigen Abhilfe sind der Kern Ihrer Ansprüche.

  • Nacherfüllung: Der Mangel muss dauerhaft beseitigt werden — je nach Zellbefund kann das den Batterietausch statt bloßer Software bedeuten.
  • Minderung oder Rücktritt: möglich bei erheblichem Mangel, wenn die Nacherfüllung scheitert oder unzumutbar lange dauert.
  • Schadensersatz: Kraftstoff-Mehrkosten während des Ladeverbots und Nutzungsausfall konkret erfassen.
  • Beweislastumkehr: Beim Verbrauchsgüterkauf wird binnen eines Jahres nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag.
  • Leasing: Mängelrechte sind häufig abgetreten — Leasinggeber informieren und Rechteverteilung klären.
FAQ

Häufige Fragen zum Stellantis-Rückruf

Die wichtigsten Antworten zu betroffenen Marken, Ladeverbot, Batterietausch und Ihren Ansprüchen.

Welche Fahrzeuge betrifft der Stellantis-Rückruf?
Betroffen sind Plug-in-Hybride der Baujahre 2019 bis 2022: Peugeot 3008 und 508 Hybrid, Citroën C5 Aircross Hybrid, DS 7 Crossback Hybrid sowie Opel/Vauxhall Grandland X Hybrid — weltweit 39.712 Fahrzeuge, davon 6.436 in Deutschland (KBA-Referenznummern 15574R bis 15577R).
Darf ich mein Fahrzeug noch laden?
Nein — Stellantis hat betroffene Halter angewiesen, die Fahrzeuge bis zur Überprüfung nicht mehr per Stecker zu laden und die eSave-Funktion zu deaktivieren. Halten Sie sich an diese Vorgabe und dokumentieren Sie die Einschränkung.
Bekomme ich eine neue Batterie oder nur ein Software-Update?
Beides kommt vor: Je nach Prüfergebnis führt Stellantis ein Software-Update des Batteriemanagements durch oder tauscht den Batterieeinsatz komplett. Lassen Sie sich das Prüfergebnis und die durchgeführte Maßnahme schriftlich bestätigen.
Was kostet mich die Rückrufmaßnahme?
Die Maßnahme selbst ist kostenlos. Nachteile durch das Ladeverbot — der Hybrid fährt faktisch nur als Verbrenner, mit höheren Kraftstoffkosten — werden dagegen nicht automatisch ersetzt und sollten geprüft werden.
Welche Ansprüche habe ich als Käufer?
In Betracht kommen Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz gegenüber dem Verkäufer. Beim Verbrauchsgüterkauf hilft die Beweislastumkehr: Binnen eines Jahres nach Übergabe wird vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag.
Was gilt für geleaste Fahrzeuge?
Bei Leasingfahrzeugen sind die Mängelrechte häufig an den Leasingnehmer abgetreten. Informieren Sie den Leasinggeber und lassen Sie prüfen, wer Ansprüche geltend machen kann.

Ihr Peugeot, Citroën, DS oder Opel ist vom Rückruf betroffen?

Schildern Sie uns Fahrzeug, Kaufvertrag und die Einschränkungen durch das Ladeverbot. Wir prüfen kurzfristig, welche Ansprüche Sie haben.