Renault-Rückruf: Brandgefahr bei Renault 4 und 5 E-Tech

Das Wichtigste zuerst

Renault ruft die neuen Elektromodelle Renault 4 und Renault 5 E-Tech zurück: Fehlerhafte Batteriezellen können einen internen Kurzschluss in der Traktionsbatterie auslösen — mit Ladeproblemen, Überhitzung und Brandgefahr. Das Besondere: Die Fahrzeuge sind praktisch neu. Genau deshalb ist Ihre rechtliche Position als Käufer stark.

Rückruf im Überblick

Die Fakten zum Renault-Rückruf

Grundlage sind die EU-Safety-Gate-Meldung SR/00796/26 vom 19. März 2026 und die Herstellerangaben. Konkrete Stückzahlen wurden bislang nicht veröffentlicht.

R4 & R5

Renault 4 und Renault 5 E-Tech betroffen

12/2025–01/2026

Produktionszeitraum der betroffenen Fahrzeuge

Zellfehler

Delamination an der Anode — interner Kurzschluss möglich

Werkstatt

kostenlose Überprüfung und Instandsetzung nach FIN-Prüfung

Was passiert ist

Produktionsfehler in der Zellfertigung des Zulieferers

  • Ursache: Bei einer Produktionsanomalie kann sich Material an der Anode einer Batteriezelle ablösen (Delamination), Bauteile in der Zelle beschädigen und einen internen Kurzschluss auslösen.
  • Mögliche Folgen: Ladeprobleme, Überhitzung der Traktionsbatterie, Brandgefahr.
  • Meldung: EU Safety Gate SR/00796/26 vom 19. März 2026.
  • Maßnahme: FIN-Prüfung, dann kostenlose Überprüfung und technische Instandsetzung in der Werkstatt.

Stand: 31. Juli 2026 · Quellen: EU Safety Gate (SR/00796/26), KBA-Rückrufdatenbank, Herstellerangaben. Diese Seite wird bei neuen Erkenntnissen aktualisiert.

Ihre Rechte

Diese Ansprüche kommen beim Renault-Rückruf in Betracht

Bei einem praktisch neuen Fahrzeug mit sicherheitsrelevantem Zellfehler stehen Käufern alle Gewährleistungswege offen — es lohnt sich, sie strategisch zu wählen.

  • Nacherfüllung nach Wahl: Reparatur oder Ersatzlieferung — bei jungen Fahrzeugen ist die Neulieferung eine ernsthafte Option.
  • Minderung oder Rücktritt: möglich, wenn die Nacherfüllung scheitert, unzumutbar ist oder der Mangel erheblich bleibt.
  • Schadensersatz: Nutzungsausfall, Ersatzmobilität und Mehrkosten während der Werkstattzeit erfassen.
  • Beweislastumkehr: Binnen eines Jahres nach Übergabe wird vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag — hier klar erfüllt.
  • Leasing und Finanzierung: Rechteverteilung klären, Leasinggeber informieren.
FAQ

Häufige Fragen zum Renault-Rückruf

Die wichtigsten Antworten zu betroffenen Fahrzeugen, Ursache, Neuwagen-Rechten und Rücktritt.

Welche Fahrzeuge betrifft der Renault-Rückruf?
Betroffen sind Renault 4 E-Tech und Renault 5 E-Tech aus der Produktion vom 12. Dezember 2025 bis 28. Januar 2026 (EU-Safety-Gate-Meldung SR/00796/26 vom 19. März 2026). Konkrete Stückzahlen wurden bislang nicht veröffentlicht.
Was ist die Ursache?
Eine Produktionsanomalie beim Zulieferer: An der Anode einer Batteriezelle kann es zu einer Delamination kommen. Gelöstes Material kann Bauteile in der Zelle beschädigen und einen internen Kurzschluss in der Traktionsbatterie auslösen — mögliche Folgen sind Ladeprobleme, Überhitzung und Brandgefahr.
Wie erfahre ich, ob mein Renault betroffen ist?
Prüfen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) beim Renault-Servicepartner oder in der KBA-Rückrufdatenbank und vereinbaren Sie bei Betroffenheit einen Werkstatttermin. Halter werden in der Regel zusätzlich angeschrieben.
Warum ist meine Position bei einem Neufahrzeug besonders stark?
Die betroffenen Fahrzeuge sind erst wenige Monate alt. Beim Verbrauchsgüterkauf wird binnen eines Jahres nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag — und bei einem praktisch neuen Fahrzeug kommt neben der Reparatur auch die Ersatzlieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs als Nacherfüllung in Betracht.
Kann ich vom Kauf zurücktreten?
Nicht automatisch. Zunächst muss der Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung erhalten. Scheitert diese oder bleiben Probleme bestehen, kommen Minderung oder Rücktritt in Betracht — bei einem Neuwagen mit Batterieproblemen oft eine realistische Option.
Was gilt für geleaste oder finanzierte Fahrzeuge?
Bei Leasingfahrzeugen sind die Mängelrechte häufig an den Leasingnehmer abgetreten. Informieren Sie den Leasinggeber und lassen Sie prüfen, wer Ansprüche geltend machen kann.

Ihr Renault 4 oder 5 E-Tech ist vom Rückruf betroffen?

Schildern Sie uns Kaufdatum, Fahrzeug und aufgetretene Probleme. Wir prüfen kurzfristig, ob Reparatur, Neulieferung oder Rückabwicklung für Sie der beste Weg ist.