Mercedes-Rückruf: Brandgefahr bei EQA und EQB

Das Wichtigste zuerst

Mercedes ruft EQA und EQB wegen Brandgefahr der Hochvoltbatterie zurück. Bis zum Software-Update wird dringend empfohlen, nur bis 80 Prozent zu laden — das kostet Reichweite und wirft die Frage auf, ob ein Update den Mangel überhaupt dauerhaft beseitigt. Beides ist für Ihre Ansprüche relevant.

Rückruf im Überblick

Die Fakten zum Mercedes-Rückruf EQA/EQB

Grundlage sind die Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA-Referenznummer 14775R, Herstellercode 5496507) und die Herstellerangaben.

33.000+

betroffene Fahrzeuge weltweit

3.100

betroffene Fahrzeuge in Deutschland (ca.)

2021–2024

Baujahre von EQA und EQB

max. 80 %

dringende Ladeempfehlung bis zum Update

Was passiert ist

Batteriezellen reagieren empfindlich auf Ladestrom-Schwankungen

  • Ursache: Nach Herstellerangaben ein Zusammentreffen von Produktionsproblemen und äußeren Umständen — insbesondere Stromschwankungen beim Laden, auf welche die Batterie nicht robust genug reagiert. Risiko: Kurzschluss bis hin zum Brand.
  • Zulieferer: Die Batteriezellen stammen Berichten zufolge vom chinesischen Zellhersteller Farasis Energy.
  • Vorfälle: In China wurden Fahrzeugbrände berichtet; dem KBA lagen Schadensmeldungen vor.
  • Maßnahme: Software-Update des Batteriemanagementsystems — ein Batterietausch ist nicht vorgesehen.

Stand: 31. Juli 2026 · Quellen: KBA-Rückrufdatenbank, Herstellerangaben, Medienberichte. Diese Seite wird bei neuen Erkenntnissen aktualisiert.

Ihre Rechte

Diese Ansprüche kommen beim EQA/EQB-Rückruf in Betracht

Die kostenlose Rückrufmaßnahme und Ihre Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer sind zwei verschiedene Dinge. Entscheidend ist, ob das Software-Update den Mangel dauerhaft und vollständig beseitigt.

  • Nacherfüllung: Bleibt es bei Software, obwohl das Zellproblem fortbesteht, kann die Nacherfüllung unvollständig sein — bis hin zum Anspruch auf Batterietausch.
  • Minderung oder Rücktritt: möglich bei erheblichem Mangel, wenn die Nacherfüllung scheitert oder unzumutbar ist.
  • Schadensersatz: Nutzungseinschränkungen, Ladeinfrastruktur-Mehraufwand und Wertverlust konkret erfassen.
  • Beweislastumkehr: Beim Verbrauchsgüterkauf wird binnen eines Jahres nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag.
  • Merkantiler Minderwert: Auch nach der Maßnahme kann ein Wertverlust bleiben, wenn das Modell mit Brandrisiken in Verbindung gebracht wird.
FAQ

Häufige Fragen zum Mercedes-Rückruf EQA/EQB

Die wichtigsten Antworten zu betroffenen Fahrzeugen, Ladebeschränkung, Software-Update und Ihren Ansprüchen.

Welche Fahrzeuge betrifft der Mercedes-Rückruf?
Betroffen sind Mercedes EQA und EQB der Baujahre 2021 bis 2024 — weltweit über 33.000 Fahrzeuge, davon rund 3.100 in Deutschland (KBA-Referenznummer 14775R, Herstellercode 5496507, Rückruf vom 13. Februar 2025).
Darf ich meinen EQA oder EQB noch voll laden?
Mercedes empfiehlt dringend, die Batterie bis zur Durchführung des Updates nicht über 80 Prozent zu laden. Halten Sie sich an diese Vorgabe und dokumentieren Sie die daraus folgende Reichweiteneinschränkung.
Reicht ein Software-Update bei Brandgefahr aus?
Das ist die zentrale Frage. Ein Update des Batteriemanagements kann eine geeignete Maßnahme sein — ob sie den Mangel dauerhaft beseitigt, muss sich zeigen. Bleiben Einschränkungen oder tritt das Problem erneut auf, kann die Nacherfüllung unvollständig sein.
Gab es bereits Brände?
Medienberichten zufolge sind in China Fahrzeugbrände aufgetreten; auch dem KBA lagen Schadensmeldungen vor. Für Ihre Ansprüche kommt es aber nicht auf einen Brand an — schon die mangelbedingte Gefahr und die Ladebeschränkung können rechtlich relevant sein.
Welche Ansprüche habe ich als Käufer?
In Betracht kommen Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz gegenüber dem Verkäufer. Beim Verbrauchsgüterkauf hilft die Beweislastumkehr: Binnen eines Jahres nach Übergabe wird vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag.
Was gilt für geleaste Fahrzeuge?
Bei Leasingfahrzeugen sind die Mängelrechte häufig an den Leasingnehmer abgetreten. Informieren Sie den Leasinggeber und lassen Sie prüfen, wer Ansprüche geltend machen kann.

Ihr Mercedes EQA oder EQB ist vom Rückruf betroffen?

Schildern Sie uns Fahrzeug, Kaufvertrag und die Einschränkungen durch die Ladebeschränkung. Wir prüfen kurzfristig, welche Ansprüche Sie haben.