Daimler-Truck-Rückruf: Brandgefahr bei Actros, Arocs und eActros

Das Wichtigste zuerst

Daimler Truck ruft weltweit mehr als 131.000 Mercedes-Benz-LKW zurück: Korrosion an den Kontakten eines Chips an der Batterie kann laut der Mangelbeschreibung in der KBA-Rückrufdatenbank zu Wärmeentwicklung bis hin zu einem Brand führen. Für Halter und Fuhrparks zählt jetzt: FIN prüfen, Fristen wahren, Folgen dokumentieren.

Rückruf im Überblick

Die Fakten zum Daimler-Truck-Rückruf

Grundlage sind die Mangelbeschreibung in der Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) und die vom Hersteller bestätigten Angaben.

131.000+

zurückgerufene LKW weltweit

27.084

potenziell betroffene Fahrzeuge in Deutschland

03/2021–10/2025

Produktionszeitraum der betroffenen Fahrzeuge

Chip abklemmen

vom Hersteller vorgesehene Abhilfemaßnahme

Betroffene Modelle

Diesel- und Elektro-LKW sind betroffen

  • Mercedes-Benz Actros und Arocs: die Diesel-Modelle stellen den Großteil der zurückgerufenen Fahrzeuge.
  • eActros 300 und eActros 400 (erste Generation): auch die frühen Elektro-LKW sind Teil des Rückrufs.
  • Nicht betroffen: der eActros 600 und die zweite Generation des eActros 400.
  • Zeitraum: Produktion von Ende März 2021 bis Ende Oktober 2025.

Stand: 31. Juli 2026 · Quellen: KBA-Rückrufdatenbank, Angaben von Daimler Truck. Diese Seite wird bei neuen Erkenntnissen aktualisiert.
Aktualisierungen: 31.07.2026 — Seite erstellt, Fakten gemäß KBA-Datenbank und Herstellerangaben.

So gehen Sie vor

Ist mein LKW betroffen? Das sollten Halter und Fuhrparks jetzt tun

Für die rechtliche und wirtschaftliche Bewertung muss jedes Fahrzeug einzeln erfasst werden — mit FIN, Rückrufstatus und konkreten Folgen für den Betrieb.

  • FIN je Fahrzeug prüfen: über die KBA-Rückrufdatenbank, den Mercedes-Benz-Trucks-Servicepartner oder das Halteranschreiben.
  • Rückrufschreiben und Termine sichern: Anschreiben, Werkstatttermin, durchgeführte Maßnahme und Softwarestand dokumentieren.
  • Rüge vorbereiten: Beim gewerblichen Kauf den Mangel unverzüglich, konkret und nachweisbar gegenüber dem Verkäufer rügen.
  • Fuhrparkfolgen erfassen: Standzeiten, Ersatzfahrzeuge, Tourenausfälle, Fahrerzeiten und Vertragsstrafen von Anfang an in einer Tabelle führen.
  • Leasing und Finanzierung: Leasinggeber informieren und prüfen, wem die Mängelrechte zustehen.
Die entscheidende Frage

Reicht das Abklemmen des Chips als Abhilfe aus?

Die vom Hersteller vorgesehene Maßnahme ist schnell umgesetzt: Der betroffene Chip wird abgeklemmt. Rechtlich stellen sich damit aber zwei Fragen. Erstens: Beseitigt die Maßnahme die Gefahr dauerhaft und vollständig? Zweitens: Verliert das Fahrzeug durch das Abklemmen eine Funktion — und entspricht es danach noch der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit?

Käufer sollten sich vom Servicepartner dokumentieren lassen, welche Aufgabe der Chip hat und was sich nach der Maßnahme am Fahrzeug ändert. Bleibt eine Funktion eingeschränkt, kann die Nacherfüllung unvollständig sein — dann muss der Verkäufer gegebenenfalls nachbessern oder es kommen Minderung und Rücktritt in Betracht.

Hinzu kommt die Praxis: Bei 27.084 potenziell betroffenen Fahrzeugen allein in Deutschland können Werkstatttermine knapp werden. Für Speditionen zählt jede Standstunde — Termine, Standzeiten, Ersatzfahrzeuge und Tourenausfälle sollten deshalb von Anfang an belastbar dokumentiert werden, sonst lassen sich Folgeschäden später kaum beziffern.

Ihre Rechte

Diese Ansprüche kommen beim Daimler-Truck-Rückruf in Betracht

Die kostenlose Rückrufmaßnahme des Herstellers und Ihre Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer sind zwei verschiedene Dinge. Gerade beim gewerblichen Kauf entscheidet schnelles, dokumentiertes Handeln.

  • Rüge nach § 377 HGB: Beim beiderseitigen Handelskauf muss der Mangel unverzüglich nach Kenntnis vom Rückruf gerügt werden.
  • Nacherfüllung: Der Verkäufer muss den Mangel dauerhaft beseitigen — nicht nur eine Übergangslösung anbieten.
  • Minderung oder Rücktritt: möglich, wenn die Maßnahme unzureichend bleibt oder der LKW nicht planbar eingesetzt werden kann.
  • Schadensersatz: Standzeiten, Ersatzfahrzeuge, Tourenausfälle, Mehrkosten und Vertragsstrafen konkret erfassen und geltend machen.
  • Leasing und Flottenverträge: gesondert prüfen, wer Ansprüche geltend machen kann und wer die Ausfallkosten trägt.
FAQ

Häufige Fragen zum Daimler-Truck-Rückruf

Die wichtigsten Antworten zu betroffenen Modellen, FIN-Prüfung, Kosten, Rügepflicht und Rücktritt.

Welche Fahrzeuge betrifft der Daimler-Truck-Rückruf?
Betroffen sind Mercedes-Benz Actros und Arocs (Diesel) sowie eActros 300 und eActros 400 der ersten Generation aus der Produktion von Ende März 2021 bis Ende Oktober 2025. Nicht betroffen sind der eActros 600 und die zweite Generation des eActros 400.
Wie erfahre ich, ob mein LKW betroffen ist?
Prüfen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) in der Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts oder beim Mercedes-Benz-Trucks-Servicepartner. Halter werden in der Regel zusätzlich vom Hersteller angeschrieben. Fuhrparks sollten jedes Fahrzeug einzeln erfassen.
Was kostet mich die Rückrufmaßnahme?
Die Maßnahme selbst — das Abklemmen des Chips — führt der Hersteller kostenlos durch. Folgekosten wie Standzeiten, Anfahrt, Ersatzfahrzeuge oder Tourenausfälle werden nicht automatisch ersetzt. Ob dafür Ansprüche bestehen, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Muss ich den Rückruf gegenüber dem Verkäufer rügen?
Beim beiderseitigen Handelskauf ja: Nach § 377 HGB muss der Mangel unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden. Fuhrparks sollten den Rückruf deshalb sofort dokumentieren und konkret, schriftlich und nachweisbar gegenüber dem Verkäufer rügen.
Kann ich wegen des Rückrufs vom Kaufvertrag zurücktreten?
Nicht automatisch. In der Regel muss der Verkäufer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung erhalten. Beseitigt die Maßnahme den Mangel nicht dauerhaft oder bleiben Funktionen und Einsatzfähigkeit eingeschränkt, kommen Minderung oder Rücktritt in Betracht.
Was gilt für geleaste Fahrzeuge?
Bei Leasingfahrzeugen sind die Mängelrechte häufig vom Leasinggeber an den Leasingnehmer abgetreten. Der Leasinggeber sollte informiert werden; Vertrag und AGB müssen geprüft werden, wer Ansprüche geltend machen kann und wer Standzeiten und Kosten trägt.

Ihr Actros, Arocs oder eActros ist vom Rückruf betroffen?

Schildern Sie uns Fahrzeug, Kaufvertrag und Einsatzprofil. Wir prüfen kurzfristig, wie Sie Rüge, Nacherfüllung und Schadensersatz sichern — für einzelne Fahrzeuge und ganze Flotten.