Software-Mängel beim E-LKW

Das Wichtigste zuerst

Beim gewerblichen Fahrzeug zählt jeder Standtag. Wir setzen Ihre Mängelrechte durch und beziffern Nutzungsausfall und Folgeschäden — gegenüber Händler und Hersteller.

Software, Elektronik und Telematik: die Praxisfälle

  • Steuergeräte-/BMS-Software: häufigster Rückruf- und Mangeltyp bei E-Fahrzeugen; typisches Muster: erst Software-Update, bei Nichterfolg Hardwaretausch.
  • 12-V-Bordnetz als Schwachstelle: Ford E-Transit, Rückruf 25S99 (2026, ca. 6.300 Fahrzeuge in Deutschland) wegen unzureichender Batterieentlüftung — später ausgeweitet auf über 590.000 Transit weltweit; dazu ein Rückruf wegen fehlerhafter CoC-Papierangaben (Gewichte!).
  • Telematik-/App-Abhängigkeit: Fahrzeugfunktionen und teils Garantiebedingungen hängen an Konnektivitätsdiensten — Dienstausfälle sind ein neues Mangelfeld.
  • Werkstattnetz & Ersatzteile: HV-Reparaturen erfordern zertifizierte Werkstätten; lange Lieferzeiten für Batteriemodule bedeuten Standzeiten — für Gewerbe der eigentliche wirtschaftliche Schaden.

Sonderrisiko junger Markt: Herstellerinsolvenz

Volta Trucks wurde 2023 und erneut 2025 insolvent, Nikola stellte 2025 einen Insolvenzantrag. Für Käufer heißt das: Garantien können wirtschaftlich wertlos werden, Ersatzteil- und Softwareversorgung sind ungesichert.

Absicherung im Vertrag: Ersatzteilverfügbarkeits-Klauseln, definierte Service-Level für Software/Diagnose, ggf. Escrow-Lösungen — und bei Start-ups besondere Vorsicht bei An- und Vorauszahlungen.

Ihre Rechte — und der Faktor Standzeit

§§ 434, 437, 475b BGB · § 377 HGB

Auch beim Nutzfahrzeug gilt: Software ist Teil der geschuldeten Beschaffenheit (Ware mit digitalen Elementen). Neben Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung ist beim gewerblichen Käufer der Nutzungsausfall- und Verzugsschaden zentral — dokumentieren Sie Standtage, Ersatzanmietungen und entgangene Aufträge von Anfang an.

Beim Kauf unter Unternehmern gelten Besonderheiten, die über Erfolg und Misserfolg entscheiden:

  • Untersuchungs- und Rügeobliegenheit (§ 377 HGB): Sie müssen den E-LKW unverzüglich nach Ablieferung untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen — sonst gilt die Ware als genehmigt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
  • Gewährleistungsausschluss: Unter Unternehmern kann die Gewährleistung weitgehend ausgeschlossen oder verkürzt werden; in AGB gelten aber Grenzen (keine Freizeichnung bei Arglist, Vorsatz, Garantien, Kardinalpflichten).
  • Keine Beweislastumkehr: § 477 BGB gilt im B2B nicht — Sie müssen den Mangel bei Gefahrübergang beweisen. Übergabeprotokoll mit SoH-Zertifikat und Telematikdaten sind zentrale Beweismittel.

Stand: Juni 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall — Rückrufe und Garantiebedingungen ändern sich laufend; aktuelle Rückrufe finden Sie in der Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA).

Häufige Fragen

Welche Rechte habe ich bei Software-Mängeln am E-LKW?
Gewährleistungsrechte nach §§ 434, 437 BGB und — da das Fahrzeug eine Ware mit digitalen Elementen ist — die Aktualisierungspflicht nach §§ 475b ff. BGB. Typisches Muster: erst Software-Update, bei Nichterfolg Hardwaretausch.
Wer trägt die Kosten der Standzeiten?
Beim gewerblichen Fahrzeug zählt jeder Standtag: Nutzungsausfall und Folgeschäden lassen sich beziffern und als Schadensersatz gegenüber Händler bzw. Hersteller geltend machen.
Muss ich Elektronik-Mängel sofort melden?
Ja. Beim beiderseitigen Handelskauf gilt § 377 HGB: unverzüglich untersuchen und rügen, sonst gilt das Fahrzeug als genehmigt. Dokumentieren Sie Fehlermeldungen und Ausfallzeiten lückenlos.

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