Software, Elektronik und Telematik: die Praxisfälle
- Steuergeräte-/BMS-Software: häufigster Rückruf- und Mangeltyp bei E-Fahrzeugen; typisches Muster: erst Software-Update, bei Nichterfolg Hardwaretausch.
- 12-V-Bordnetz als Schwachstelle: Ford E-Transit, Rückruf 25S99 (2026, ca. 6.300 Fahrzeuge in Deutschland) wegen unzureichender Batterieentlüftung — später ausgeweitet auf über 590.000 Transit weltweit; dazu ein Rückruf wegen fehlerhafter CoC-Papierangaben (Gewichte!).
- Telematik-/App-Abhängigkeit: Fahrzeugfunktionen und teils Garantiebedingungen hängen an Konnektivitätsdiensten — Dienstausfälle sind ein neues Mangelfeld.
- Werkstattnetz & Ersatzteile: HV-Reparaturen erfordern zertifizierte Werkstätten; lange Lieferzeiten für Batteriemodule bedeuten Standzeiten — für Gewerbe der eigentliche wirtschaftliche Schaden.
Sonderrisiko junger Markt: Herstellerinsolvenz
Volta Trucks wurde 2023 und erneut 2025 insolvent, Nikola stellte 2025 einen Insolvenzantrag. Für Käufer heißt das: Garantien können wirtschaftlich wertlos werden, Ersatzteil- und Softwareversorgung sind ungesichert.
Absicherung im Vertrag: Ersatzteilverfügbarkeits-Klauseln, definierte Service-Level für Software/Diagnose, ggf. Escrow-Lösungen — und bei Start-ups besondere Vorsicht bei An- und Vorauszahlungen.
Ihre Rechte — und der Faktor Standzeit
Auch beim Nutzfahrzeug gilt: Software ist Teil der geschuldeten Beschaffenheit (Ware mit digitalen Elementen). Neben Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung ist beim gewerblichen Käufer der Nutzungsausfall- und Verzugsschaden zentral — dokumentieren Sie Standtage, Ersatzanmietungen und entgangene Aufträge von Anfang an.
Beim Kauf unter Unternehmern gelten Besonderheiten, die über Erfolg und Misserfolg entscheiden:
- Untersuchungs- und Rügeobliegenheit (§ 377 HGB): Sie müssen den E-LKW unverzüglich nach Ablieferung untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen — sonst gilt die Ware als genehmigt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
- Gewährleistungsausschluss: Unter Unternehmern kann die Gewährleistung weitgehend ausgeschlossen oder verkürzt werden; in AGB gelten aber Grenzen (keine Freizeichnung bei Arglist, Vorsatz, Garantien, Kardinalpflichten).
- Keine Beweislastumkehr: § 477 BGB gilt im B2B nicht — Sie müssen den Mangel bei Gefahrübergang beweisen. Übergabeprotokoll mit SoH-Zertifikat und Telematikdaten sind zentrale Beweismittel.
Stand: Juni 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall — Rückrufe und Garantiebedingungen ändern sich laufend; aktuelle Rückrufe finden Sie in der Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA).
