Reichweite: Herstellerangabe vs. Realbetrieb
Marktüblich sind real rund 300 km pro Ladung, Oberklasse-Modelle wie der eActros 600 erreichen ca. 500 km — unter günstigen Bedingungen in Tests auch mehr. Im Winter steigt der Verbrauch um 25–50 % (Daimler-Wintererprobung bei bis zu −18 °C: ca. +25 %). Witterungs- und beladungsbedingter Mehrverbrauch im üblichen Rahmen ist kein Mangel.
Rechtlich relevant wird die Abweichung, wenn die Reichweite als Beschaffenheit vereinbart war (Datenblatt, Angebot, dokumentiertes Verkaufsgespräch) oder das Fahrzeug auch unter Normbedingungen erheblich darunter bleibt. Für Pkw zieht die Rechtsprechung die Erheblichkeitsgrenze bei rund 10 % Abweichung — beim LKW ist die Rechtslage noch nicht gefestigt, die Linie dient aber als Orientierung.
Die Achslastfalle: zugesagte Nutzlast real verfehlt
Das Batteriegewicht kostet Zuladung. Zwar erlaubt die EU für emissionsfreie Sattelzüge bis zu 42 t Gesamtgewicht (+2 t gegenüber Diesel) — die Antriebsachse bleibt aber bei 11,5 t begrenzt. Da die Batterie überwiegend über dieser Achse sitzt, sind mit Standardtrailer real oft nur etwa 20 t Nutzlast erreichbar; Spezialtrailer holen mehrere Tonnen zurück.
Wurde Ihnen eine bestimmte Nutzlast zugesagt (Angebotskalkulation, Datenblatt) und erreicht das Fahrzeug sie wegen Achslastverteilung nicht, kommt ein Sachmangel oder eine Aufklärungspflichtverletzung in Betracht — ebenso bei fehlerhaften Gewichtsangaben in den CoC-Papieren.
Ihre Rechte bei Reichweiten- und Nutzlastabweichung
Entscheidend ist die Dokumentation der Zusagen und eine belastbare Messung (Normbedingungen, Wiegeprotokolle). Wir prüfen, ob Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz der wirtschaftlich beste Weg ist — und beziffern auch Folgeschäden wie zusätzliche Fahrten oder verlorene Aufträge.
Beim Kauf unter Unternehmern gelten Besonderheiten, die über Erfolg und Misserfolg entscheiden:
- Untersuchungs- und Rügeobliegenheit (§ 377 HGB): Sie müssen den E-LKW unverzüglich nach Ablieferung untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen — sonst gilt die Ware als genehmigt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
- Gewährleistungsausschluss: Unter Unternehmern kann die Gewährleistung weitgehend ausgeschlossen oder verkürzt werden; in AGB gelten aber Grenzen (keine Freizeichnung bei Arglist, Vorsatz, Garantien, Kardinalpflichten).
- Keine Beweislastumkehr: § 477 BGB gilt im B2B nicht — Sie müssen den Mangel bei Gefahrübergang beweisen. Übergabeprotokoll mit SoH-Zertifikat und Telematikdaten sind zentrale Beweismittel.
Checkliste vor dem Kauf
- Reichweite für Ihr Einsatzprofil (Beladung, Topografie, Winter) schriftlich zusichern lassen — nicht nur den Prospektwert.
- Netto-Batteriekapazität und Nutzlast (mit Ihrem Trailer!) als Beschaffenheit vereinbaren; Probewiegung vor Abnahme.
- Lade-Schnittstellen (CCS/MCS) und Ladezeiten vertraglich fixieren.
- Eingangsprüfung dokumentieren — wegen § 377 HGB unverzüglich rügen.
Stand: Juni 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall — Rückrufe und Garantiebedingungen ändern sich laufend; aktuelle Rückrufe finden Sie in der Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA).
