Kapazitätsverlust im gewerblichen Einsatz
Tägliches (Schnell-)Laden und hohe Laufleistungen lassen die Zyklenzahl beim E-LKW deutlich schneller wachsen als beim Pkw. Streitanfällig ist die Abgrenzung: normale Degradation (kein Mangel) gegen übermäßigen oder vorzeitigen Kapazitätsverlust (Mangel- bzw. Garantiefall). Maßstab sind die SoH-Zusagen des Herstellers — z. B. ist der Mercedes eActros 600 auf 1,2 Mio. km bzw. 10 Betriebsjahre mit danach noch über 80 % SoH ausgelegt; als Garantiegrenze ist branchenweit die 70-%-SoH-Schwelle üblich.
Netto- vs. Bruttokapazität: der unterschätzte Vertragspunkt
Hersteller geben unterschiedlich viel der installierten Kapazität frei: Renault Trucks E-Tech T z. B. 624 von 780 kWh (80 %), Mercedes eActros 600 ca. 600 von 621 kWh, MAN eTGX 560 kWh netto. Für Ihre Einsatzplanung zählt allein die nutzbare (Netto-)Kapazität.
Unsere Empfehlung: Netto-Kapazität, garantierten SoH-Verlauf und Messmethode ausdrücklich als Beschaffenheit in den Kaufvertrag aufnehmen — die Bruttoangabe im Prospekt sagt wenig über die geschuldete Leistung.
Ihre Rechte bei Akku-Mängeln
Bei einem Zell- oder Moduldefekt, BMS-Fehlern oder einem SoH unter der zugesagten Schwelle stehen Ihnen Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz zu — gegen den Verkäufer; parallel läuft die Herstellergarantie. Der SoH-Nachweis (Batteriezertifikat, Telematikdaten, Diagnose) ist Ihr zentrales Beweismittel.
Beim Kauf unter Unternehmern gelten Besonderheiten, die über Erfolg und Misserfolg entscheiden:
- Untersuchungs- und Rügeobliegenheit (§ 377 HGB): Sie müssen den E-LKW unverzüglich nach Ablieferung untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen — sonst gilt die Ware als genehmigt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
- Gewährleistungsausschluss: Unter Unternehmern kann die Gewährleistung weitgehend ausgeschlossen oder verkürzt werden; in AGB gelten aber Grenzen (keine Freizeichnung bei Arglist, Vorsatz, Garantien, Kardinalpflichten).
- Keine Beweislastumkehr: § 477 BGB gilt im B2B nicht — Sie müssen den Mangel bei Gefahrübergang beweisen. Übergabeprotokoll mit SoH-Zertifikat und Telematikdaten sind zentrale Beweismittel.
Stand: Juni 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall — Rückrufe und Garantiebedingungen ändern sich laufend; aktuelle Rückrufe finden Sie in der Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA).
