Akku-Defekt beim E-LKW

Das Wichtigste zuerst

Die Batterie bestimmt den Wert Ihres E-LKW. Wir prüfen SoH-Zusagen, Garantiebedingungen und Vertragsklauseln — und setzen Ihre Ansprüche gegenüber Händler und Hersteller durch.

Kapazitätsverlust im gewerblichen Einsatz

Tägliches (Schnell-)Laden und hohe Laufleistungen lassen die Zyklenzahl beim E-LKW deutlich schneller wachsen als beim Pkw. Streitanfällig ist die Abgrenzung: normale Degradation (kein Mangel) gegen übermäßigen oder vorzeitigen Kapazitätsverlust (Mangel- bzw. Garantiefall). Maßstab sind die SoH-Zusagen des Herstellers — z. B. ist der Mercedes eActros 600 auf 1,2 Mio. km bzw. 10 Betriebsjahre mit danach noch über 80 % SoH ausgelegt; als Garantiegrenze ist branchenweit die 70-%-SoH-Schwelle üblich.

Netto- vs. Bruttokapazität: der unterschätzte Vertragspunkt

Hersteller geben unterschiedlich viel der installierten Kapazität frei: Renault Trucks E-Tech T z. B. 624 von 780 kWh (80 %), Mercedes eActros 600 ca. 600 von 621 kWh, MAN eTGX 560 kWh netto. Für Ihre Einsatzplanung zählt allein die nutzbare (Netto-)Kapazität.

Unsere Empfehlung: Netto-Kapazität, garantierten SoH-Verlauf und Messmethode ausdrücklich als Beschaffenheit in den Kaufvertrag aufnehmen — die Bruttoangabe im Prospekt sagt wenig über die geschuldete Leistung.

Ihre Rechte bei Akku-Mängeln

§§ 434, 437 BGB · § 377 HGB

Bei einem Zell- oder Moduldefekt, BMS-Fehlern oder einem SoH unter der zugesagten Schwelle stehen Ihnen Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz zu — gegen den Verkäufer; parallel läuft die Herstellergarantie. Der SoH-Nachweis (Batteriezertifikat, Telematikdaten, Diagnose) ist Ihr zentrales Beweismittel.

Beim Kauf unter Unternehmern gelten Besonderheiten, die über Erfolg und Misserfolg entscheiden:

  • Untersuchungs- und Rügeobliegenheit (§ 377 HGB): Sie müssen den E-LKW unverzüglich nach Ablieferung untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen — sonst gilt die Ware als genehmigt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
  • Gewährleistungsausschluss: Unter Unternehmern kann die Gewährleistung weitgehend ausgeschlossen oder verkürzt werden; in AGB gelten aber Grenzen (keine Freizeichnung bei Arglist, Vorsatz, Garantien, Kardinalpflichten).
  • Keine Beweislastumkehr: § 477 BGB gilt im B2B nicht — Sie müssen den Mangel bei Gefahrübergang beweisen. Übergabeprotokoll mit SoH-Zertifikat und Telematikdaten sind zentrale Beweismittel.

Stand: Juni 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall — Rückrufe und Garantiebedingungen ändern sich laufend; aktuelle Rückrufe finden Sie in der Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA).

Häufige Fragen

Wie viel Kapazitätsverlust ist beim E-LKW normal?
Durch tägliches Schnellladen und hohe Laufleistungen altert die Batterie schneller als beim Pkw. Maßstab sind die SoH-Zusagen des Herstellers; als Garantiegrenze ist branchenweit die 70-%-SoH-Schwelle üblich. Normale Degradation ist kein Mangel.
Gilt beim E-LKW-Kauf die Rügepflicht nach § 377 HGB?
Ja, beim beiderseitigen Handelskauf müssen Sie das Fahrzeug unverzüglich untersuchen und Mängel sofort rügen — sonst gilt die Ware als genehmigt. Dokumentieren Sie die Eingangsprüfung inklusive SoH-Auslesung.
Worauf muss ich bei Batteriezusagen im Vertrag achten?
Auf den Unterschied zwischen Netto- und Bruttokapazität und darauf, dass „ausgelegt auf“ keine vertragliche Garantiezusage ist. Prüfen Sie die konkrete Garantieurkunde inklusive Auflagen wie Telematikpflicht oder Vertragswerkstatt.

Mangel am E-Fahrzeug? Lassen Sie Ihre Rechte prüfen.

Kurzfristige kostenfreie Ersteinschätzung — unverbindlich.