Typische Software-Mängel beim E-Auto
- Fehlgeschlagene Over-the-Air-Updates: Dokumentierte Fälle etwa beim VW ID.3/ID.4 — Update bleibt hängen, Fahrzeug zeitweise nicht fahrbereit; nach einem OTA-Update fiel bei etlichen Fahrzeugen das SOS-Notrufmodul und teils alle Assistenzsysteme aus.
- Sicherheitsrelevante Software-Rückrufe: Tesla musste u. a. über 2 Mio. Fahrzeuge wegen unzureichender Fahrerüberwachung beim Autopilot sowie ca. 390.000 Model 3/Y wegen fehlerhafter Reifendruck-Warnung per Update nachbessern.
- Fehlfunktionen von Assistenzsystemen (Phantombremsungen, ausfallende Sensorik, Spurhalte-Aussetzer) — sicherheitsrelevant und regelmäßig mangelbegründend.
- Infotainment-/Steuergeräte-Abstürze, App-Anbindung und Konnektivitätsausfälle.
Ihr Vorteil: das Kaufrecht für digitale Produkte
Seit der Kaufrechtsreform 2022 ist das E-Auto eine „Ware mit digitalen Elementen“: Der Verkäufer schuldet nicht nur ein funktionierendes Fahrzeug bei Übergabe, sondern auch Aktualisierungen (Updates) für den Zeitraum, den Sie als Käufer erwarten dürfen. Ein E-Auto ohne funktionierende, gepflegte Software ist mangelhaft.
Die Beweislastumkehr des § 477 BGB (1 Jahr) erfasst auch die Software-Komponenten. Verursacht erst ein Hersteller-Update einen neuen Fehler, kommen daneben Garantie- und Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller in Betracht.
Ihre Rechte bei Software-Mängeln
Liegt ein Sachmangel vor, stehen Ihnen gegen den Verkäufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu — unabhängig von einer zusätzlichen Herstellergarantie:
- Nacherfüllung (§ 439 BGB): Reparatur oder Ersatzlieferung — Ihre Wahl, die Kosten trägt der Verkäufer.
- Rücktritt (§§ 323, 440 BGB): Bei erheblichen Mängeln nach erfolglosem Nacherfüllungsverlangen — Fahrzeug zurück, Kaufpreis zurück (abzüglich Nutzungsentschädigung).
- Minderung (§ 441 BGB): Kaufpreis entsprechend dem Mangel herabsetzen.
- Schadensersatz (§ 280 BGB): z. B. für Gutachten, Nutzungsausfall oder Folgeschäden.
Beim Verbraucherkauf vom Händler gilt zusätzlich die Beweislastumkehr des § 477 BGB: Zeigt sich der Mangel innerhalb eines Jahres ab Übergabe, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag — der Händler muss das Gegenteil beweisen.
So sichern Sie Beweise
- Fehlermeldungen fotografieren/abfilmen (mit Datum), Update-Versionsstände notieren.
- Jeden Werkstattbesuch und jede Hersteller-Hotline-Meldung schriftlich bestätigen lassen.
- Bei sicherheitsrelevanten Ausfällen (Notruf, Assistenz, Bremsen): Fahrzeug nicht weiter nutzen und Mangel unverzüglich anzeigen.
Stand: Juni 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall — Rückrufe und Garantiebedingungen ändern sich laufend; aktuelle Rückrufe finden Sie in der Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA).
