Gefahr bewerten
Wir prüfen Rückrufe, Serienfehler, Gutachten und Warnzeichen — und ob ein erheblicher Sachmangel vorliegt.
Ob Rückruf wegen Brandgefahr, Warnzeichen am eigenen Fahrzeug oder bereits ein Brandschaden: Rechtlich geht es um drei Richtungen — den Verkäufer (Gewährleistung), den Hersteller (Produkthaftung) und die Versicherung. Entscheidend sind schnelles Handeln und die Sicherung der Beweise am Fahrzeug.
Bei Brandgefahr entscheidet die Ursache darüber, wer haftet — und die Dokumentation darüber, was sich durchsetzen lässt. Wir klären beides.
Wir prüfen Rückrufe, Serienfehler, Gutachten und Warnzeichen — und ob ein erheblicher Sachmangel vorliegt.
Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz — auch bei latenter Brandgefahr ohne Brand.
Bei Personenschäden oder Schäden an anderen Sachen kommen Ansprüche direkt gegen den Hersteller in Betracht.
Teilkasko, Obliegenheiten, Wiederbeschaffungswert — und die Frage, welche Ansprüche daneben bestehen bleiben.
Brandgefahr kündigt sich oft an — durch Geruch, Warnmeldungen oder Hitzeentwicklung. Wer richtig reagiert, schützt sich selbst und erhält zugleich seine rechtlichen Möglichkeiten.
Gewährleistung gegen den Verkäufer: Ein Fahrzeug mit erhöhtem Brandrisiko kann mangelhaft sein — auch wenn es noch nicht gebrannt hat. Ein Rückruf oder ein bekannter Serienfehler ist dafür ein starkes Indiz. Dann kommen Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz in Betracht; beim gewerblichen Kauf ist die unverzügliche Rüge nach § 377 HGB zu beachten. Auch ein merkantiler Minderwert kann eine Rolle spielen, wenn das Modell wegen Brandrisiken am Markt an Wert verliert.
Produkthaftung gegen den Hersteller: Kommt es zum Brand und entstehen Personenschäden oder Schäden an anderen Sachen — etwa am Gebäude, an der Ladung oder an weiteren Fahrzeugen —, kommen Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und aus § 823 BGB direkt gegen den Hersteller in Betracht. Dafür ist die Beweissicherung am Fahrzeug entscheidend: Ohne gesicherte Brandursache lässt sich ein Produktfehler später kaum nachweisen.
Versicherung: Brand und Explosion sind in der Regel über die Teilkasko gedeckt. Melden Sie den Schaden unverzüglich und verändern Sie nichts am Fahrzeug, bevor die Ursache dokumentiert ist. Wichtig: Die Regulierung durch die Versicherung schließt Ansprüche gegen Verkäufer oder Hersteller nicht aus — oft lohnt sich die parallele Prüfung, etwa wenn die Teilkasko nur den Zeitwert ersetzt.
Risiken und wirtschaftliche Folgen unterscheiden sich je nach Fahrzeugart erheblich. Hier finden Sie die passende Vertiefung.
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Schildern Sie uns Fahrzeug, Warnzeichen oder Schadenshergang. Wir prüfen kurzfristig, welche Ansprüche gegen Verkäufer, Hersteller und Versicherung bestehen.