Ihre Experten beim Abstandsverstoß

Das Wichtigste zuerst

Bei einem Abstandsverstoß hängen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot von Geschwindigkeit und gemessenem Abstand ab. Für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gilt grundsätzlich eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung. Wir prüfen Videoauswertung, Messstrecke, Fahrzeugzuordnung, Geschwindigkeit und mögliche Einscherer.

Schnelle Einordnung

Was nach einem Abstandsvorwurf wichtig ist.

Bei Abstandsmessungen geht es selten nur um einen einzelnen Moment. Entscheidend ist, ob der Abstand über eine relevante Strecke vorwerfbar unterschritten wurde und ob Messung und Auswertung belastbar sind.

Abstand prüfen

Wir prüfen Abstandswert, Geschwindigkeit, Messstrecke und die Einordnung nach dem halben Tachowert.

Frist sichern

Nach Zustellung des Bußgeldbescheids bleiben grundsätzlich nur 2 Wochen für den Einspruch.

Folgen einordnen

Wir bewerten Bußgeld, Punkte, Fahrverbot, Probezeitfolgen und berufliche Härten.

Einspruch prüfen

Wann sich eine Prüfung besonders lohnt.

Ein Einspruch kann sich besonders lohnen, wenn ein Fahrverbot droht, die Videoauswertung unklar ist oder ein Fahrzeug kurz vorher eingeschert ist. Ohne Akteneinsicht lässt sich häufig nicht seriös bewerten, ob der Abstandsvorwurf hält.

  • Punkte oder Fahrverbot drohen
  • Einscherer oder wechselnde Verkehrslage sind erkennbar
  • Fahrzeugzuordnung oder Geschwindigkeit sind zweifelhaft
  • Rechtsschutz, Probezeit oder berufliche Folgen stehen im Raum

Anhörungsbogen erhalten?

Zur Person müssen Angaben gemacht werden. Zum Tatvorwurf sollten Sie ohne Akteneinsicht in der Regel keine Angaben machen. Gerade bei Abstandsmessungen ist die Akte mit Videoauswertung entscheidend.

Anhörungsbogen prüfen lassen

Bußgeldkatalog

Was bei einem Abstandsverstoß drohen kann.

Die folgenden Werte sind Regelsätze bei gewöhnlichen Tatumständen. Maßgeblich sind Geschwindigkeit und Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in Zehnteln des halben Tachowertes.

Mehr als 80 km/h

Abstand weniger alsRegelbuße / PunkteFahrverbot
5/10 des halben Tachowertes75 EUR, 1 Punkt-
4/10 des halben Tachowertes100 EUR, 1 Punkt-
3/10 des halben Tachowertes160 EUR, 1 Punkt-
2/10 des halben Tachowertes240 EUR, 1 Punkt-
1/10 des halben Tachowertes320 EUR, 1 Punkt-

Mehr als 100 km/h

Abstand weniger alsRegelbuße / PunkteFahrverbot
5/10 des halben Tachowertes75 EUR, 1 Punkt-
4/10 des halben Tachowertes100 EUR, 1 Punkt-
3/10 des halben Tachowertes160 EUR, 2 Punkte1 Monat
2/10 des halben Tachowertes240 EUR, 2 Punkte2 Monate
1/10 des halben Tachowertes320 EUR, 2 Punkte3 Monate

Mehr als 130 km/h

Abstand weniger alsRegelbuße / PunkteFahrverbot
5/10 des halben Tachowertes100 EUR, 1 Punkt-
4/10 des halben Tachowertes180 EUR, 1 Punkt-
3/10 des halben Tachowertes240 EUR, 2 Punkte1 Monat
2/10 des halben Tachowertes320 EUR, 2 Punkte2 Monate
1/10 des halben Tachowertes400 EUR, 2 Punkte3 Monate
Angriffspunkte

Typische Verteidigungsansätze beim Abstandsverstoß.

Ob ein Vorwurf hält, zeigt sich meist erst nach Akteneinsicht. Gerade Videoauswertung und Verkehrssituation sind entscheidend.

Messstrecke

War der Abstand über eine ausreichende Strecke zu gering oder nur kurzfristig?

Einscherer

Ist ein anderes Fahrzeug vor Ihnen eingeschert und hat den Abstand kurzfristig verkürzt?

Videoauswertung

Stimmen Perspektive, Markierungen, Auswertezeitpunkte und Fahrzeugzuordnung?

Geschwindigkeit

Wurde die Geschwindigkeit korrekt bestimmt und passt sie zur gewählten Bußgeldstufe?

Fahreridentifikation

Ist sicher nachweisbar, wer gefahren ist, oder ist das Fahrerfoto nicht belastbar?

Fahrverbot

Bei beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein prüfen wir, ob das Fahrverbot angreifbar ist.

Ablauf

So prüfen wir Ihren Abstandsbescheid.

Wir halten den Ablauf klar: kurze Einordnung, fristwahrender Einspruch, Akteneinsicht und gezielte Verteidigung.

SCHRITT 01

Bescheid hochladen

Sie senden Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen oder Fahrerfoto digital an uns.

SCHRITT 02

Telefonische Ersteinschätzung

Wir ordnen in der Regel in etwa 5 Minuten ein, was droht und ob Einspruch sinnvoll ist.

SCHRITT 03

Einspruch & Akteneinsicht

Bei Beauftragung sichern wir die Frist und fordern Messakte und Unterlagen an.

SCHRITT 04

Verteidigung

Wir greifen Messung, Abstand, Geschwindigkeit, Fahreridentifikation oder Fahrverbot gezielt an.

FAQ

Häufige Fragen zum Abstandsverstoß.

Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?
Gegen einen Bußgeldbescheid gilt grundsätzlich eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung.
Ab wann droht ein Fahrverbot beim Abstandsverstoß?
Ein Fahrverbot droht vor allem bei mehr als 100 km/h oder mehr als 130 km/h, wenn der Abstand besonders deutlich unter dem halben Tachowert liegt.
Was bedeutet halber Tachowert?
Bei 100 km/h entspricht der halbe Tachowert 50 Metern. Der Bußgeldkatalog bewertet dann, ob der Abstand weniger als 5/10, 4/10, 3/10, 2/10 oder 1/10 dieses Wertes betrug.
Kann ein Einscherer helfen?
Ja. Wenn ein anderes Fahrzeug kurz vor Ihnen eingeschert ist, kann der Abstand kurzfristig unterschritten worden sein, ohne dass der Vorwurf trägt.
Kann ein Fahrverbot verhindert werden?
In bestimmten Einzelfällen ja. Maßgeblich sind Abstand, Geschwindigkeit, Messung, Vorbelastungen, berufliche Härten und die konkrete Aktenlage.
Rechtsanwältin Melanie Depner
Geprüft von Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M. — Fachanwältin für Verkehrsrecht
Baier Depner Rechtsanwälte, Karlsruhe

Abstandsbescheid prüfen lassen.

Laden Sie Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen oder Fahrerfoto hoch. Wir melden uns kurzfristig zur telefonischen Ersteinschätzung.

2-Wochen-Frist beachten · telefonisch ca. 5 Minuten · transparent zu Kosten und Rechtsschutz