Punkterechner Flensburg — wie steht es um Ihren Punktestand?
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Prüfen Sie in 10 Sekunden Ihren Punktestand im Fahreignungsregister in Flensburg — und welche Folge als Nächstes droht: Vormerkung, Ermahnung, Verwarnung oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Geben Sie Ihren aktuellen Stand ein und rechnen Sie typische Verstöße hinzu.
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Ihr Punktestand im Fahreignungsregister
0 Punkte — keine Eintragung
noch 4 Punkte bis zur Ermahnung
0aktueller Stand
keineMaßnahme
4Puffer
Wichtig: Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Punkte werden getilgt (je nach Schwere nach 2,5, 5 oder 10 Jahren, jeweils mit Überliegefrist). Ein Fahreignungsseminar baut nur bei 1–5 Punkten und höchstens einmal in 5 Jahren einen Punkt ab. Jeder Bußgeldbescheid mit Punkten lohnt die Prüfung.
Unverbindliche Orientierung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (§ 4 StVG, Stand 2026). Berücksichtigt werden die Maßnahmenstufen und der Punktestand; individuelle Tilgungsfristen, Überliegefristen, Probezeitregelungen und die genaue Bewertung des einzelnen Verstoßes können abweichen. Die zugerechneten Beispielverstöße sind Richtwerte. Keine Rechtsberatung. Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert.
Das Fahreignungs-Bewertungssystem: 1 bis 8 Punkte
Seit 2014 gilt in Deutschland das Fahreignungs-Bewertungssystem (§ 4 StVG). Für jeden eingetragenen Verstoß gibt es je nach Schwere 1, 2 oder 3 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Mit steigendem Punktestand greifen gestufte Maßnahmen:
1–3 Punkte: Vormerkung — noch keine Maßnahme.
4–5 Punkte: schriftliche Ermahnung; ein Fahreignungsseminar ist möglich.
6–7 Punkte: Verwarnung.
8 Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis.
Wann Punkte wieder verfallen
Punkte bleiben nicht dauerhaft gespeichert, sondern werden nach festen Fristen getilgt — je nach Schwere des Verstoßes:
2,5 Jahre: einfache Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt.
5 Jahre: besonders verkehrssicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit 2 Punkten.
10 Jahre: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (3 Punkte).
Zu jeder Frist kommt eine einjährige Überliegefrist hinzu. Jeder Punkt wird getrennt getilgt. Zusätzlich lässt sich bei 1–5 Punkten durch ein Fahreignungsseminar einmal in fünf Jahren ein Punkt abbauen. Mehr zum Verfahren: Bußgeldverfahren. Was Sie ein Verstoß kostet, zeigt der Bußgeldrechner.
Häufige Fragen zu den Punkten in Flensburg
Ab wann ist der Führerschein weg?
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, sobald 8 Punkte im Fahreignungsregister erreicht sind (§ 4 StVG). Davor greifen zwei Vorstufen: Bei 4–5 Punkten erhalten Sie eine schriftliche Ermahnung, bei 6–7 Punkten eine Verwarnung. Erst der 8. Punkt führt zur Entziehung. Danach ist eine Neuerteilung frühestens nach sechs Monaten und meist erst nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) möglich.
Wie lange bleiben Punkte gespeichert?
Punkte werden je nach Schwere des Verstoßes getilgt: nach 2,5 Jahren bei einfachen Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt, nach 5 Jahren bei besonders verkehrssicherheitsrelevanten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit 2 Punkten und nach 10 Jahren bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (3 Punkte). Zu jeder Frist kommt eine einjährige Überliegefrist hinzu. Anders als früher wird jeder Punkt getrennt getilgt — die Tilgung eines Punktes verlängert also nicht mehr die Speicherung der übrigen.
Kann ich Punkte abbauen?
Ja, aber nur begrenzt: Wer 1 bis 5 Punkte hat, kann durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen. Das ist höchstens einmal innerhalb von fünf Jahren möglich. Ab 6 Punkten ist ein Punkteabbau über das Seminar nicht mehr vorgesehen. Im Übrigen verringert sich der Punktestand nur durch Tilgung nach Ablauf der gesetzlichen Fristen.
Lohnt sich der Einspruch gegen Punkte?
Häufig ja — vor allem, wenn Sie nahe an einer Maßnahmenstufe (Ermahnung, Verwarnung, Entzug) stehen oder sich noch in der Probezeit befinden. Punkte entstehen erst mit dem rechtskräftigen Bußgeldbescheid. Ein rechtzeitiger Einspruch (Frist: zwei Wochen) kann verhindern, dass Punkte überhaupt eingetragen werden — etwa bei Messfehlern, unklarer Fahreridentität oder Verfahrensfehlern. Wir prüfen den Bescheid für Sie kostenfrei.