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Promillerechner —
Ihr geschätzter Blutalkoholwert

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Schätzen Sie in 10 Sekunden Ihren Blutalkoholwert (BAK) nach der Widmark-Formel — samt Spitzenwert und Abbau. Wichtig: Das ist nur eine grobe Schätzung und sagt nichts über Ihre Fahrtüchtigkeit aus. Fahren Sie nach Alkoholkonsum grundsätzlich nicht.

Ihren Promillewert schätzen
Geschlecht
Ihr aktuell geschätzter Blutalkoholwert
~ 0,41 ‰
Spitzenwert ca. 0,71 ‰ · Abbau ca. 0,15 ‰ pro Stunde
0,71 ‰Maximalwert
2 hseit Trinkbeginn
0,41 ‰jetzt geschätzt
WICHTIG: Nur eine grobe Schätzung — der tatsächliche Wert hängt von vielen individuellen Faktoren ab (Trinkdauer, Magenfüllung, Tagesform). Sie sagt NICHTS über Ihre Fahrtüchtigkeit aus. Fahren Sie nach Alkoholkonsum grundsätzlich nicht. Bei einem Alkoholvorwurf im Straßenverkehr verteidigen wir Sie.
Die rechtlichen Grenzwerte im Straßenverkehr
  • 0,0 ‰ — für Fahranfänger in der Probezeit und alle Fahrer unter 21 Jahren (absolutes Alkoholverbot).
  • ab 0,3 ‰ — relative Fahruntüchtigkeit, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen → Straftat.
  • ab 0,5 ‰ — Ordnungswidrigkeit: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot.
  • ab 1,1 ‰ — absolute Fahruntüchtigkeit → Straftat nach § 316 StGB (Radfahrer ab 1,6 ‰).
  • ab 1,6 ‰ — Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Nur eine grobe Schätzung nach der Widmark-Formel — keine Rechtsberatung und keine Aussage über Ihre Fahrtüchtigkeit. Der tatsächliche Blutalkoholwert hängt von zahlreichen individuellen Faktoren ab. Fahren Sie nach Alkoholkonsum grundsätzlich nicht. Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert.

So funktioniert die Widmark-Formel

Die Widmark-Formel ist die klassische Methode, um aus der aufgenommenen Alkoholmenge einen groben Blutalkoholwert (BAK) zu schätzen. Zunächst wird die getrunkene Alkoholmenge in Gramm bestimmt — aus Menge, Volumenprozent und der Dichte von Alkohol (0,8 g/ml):

  • Bier 0,5 L, 5 % → 500 × 0,05 × 0,8 = 20 g
  • Wein/Sekt 0,2 L, 11 % → 200 × 0,11 × 0,8 = 17,6 g
  • Schnaps 4 cl, 33 % → 40 × 0,33 × 0,8 = 10,56 g

Der Spitzenwert ergibt sich daraus mit der Widmark-Formel:

BAK (‰) = Alkohol in Gramm ÷ (Körpergewicht in kg × r)

Der Verteilungsfaktor r beträgt bei Männern etwa 0,7 und bei Frauen etwa 0,6, weil sich der Alkohol im Körperwasser verteilt und Frauen anteilig weniger davon haben. Der Körper baut Alkohol anschließend mit rund 0,15 ‰ pro Stunde ab (Bereich 0,1–0,2 ‰/h). Der aktuelle Wert ist damit der Spitzenwert abzüglich des bereits abgebauten Anteils — er kann nicht unter null fallen.

Weil Resorption, Trinkdauer, Magenfüllung und Tagesform stark schwanken, ist das Ergebnis immer nur eine grobe Schätzung. Es taugt nicht als Freibrief zum Fahren.

Die Promillegrenzen im Straßenverkehr

Ob eine Alkoholfahrt geahndet wird und ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt, hängt vom Blutalkoholwert und von etwaigen Ausfallerscheinungen ab:

  • 0,0 ‰: Für Fahranfänger in der Probezeit und alle Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot.
  • ab 0,3 ‰: Es kann bereits relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien, Unfall) hinzukommen — dann liegt eine Straftat vor.
  • ab 0,5 ‰: Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverbot; beim ersten Verstoß in der Regel 500 € Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
  • ab 1,1 ‰: Absolute Fahruntüchtigkeit — unwiderlegbar. Es liegt eine Straftat nach § 316 StGB vor (Geld- oder Freiheitsstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist). Für Radfahrer gilt diese Grenze ab 1,6 ‰.
  • ab 1,6 ‰: Regelmäßig wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, bevor die Fahrerlaubnis wiedererteilt wird.

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Häufige Fragen zum Promillewert

Wie genau ist der Promillerechner?
Der Rechner liefert nur eine grobe Schätzung nach der Widmark-Formel. Der tatsächliche Wert hängt von zahlreichen individuellen Faktoren ab — Trinkdauer, Magenfüllung, Körperbau, Tagesform und dem individuellen Abbau. Der geschätzte Wert sagt nichts über Ihre tatsächliche Fahrtüchtigkeit aus. Fahren Sie nach Alkoholkonsum grundsätzlich nicht.
Welche Promillegrenzen gelten?
Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 gilt 0,0 ‰. Ab 0,3 ‰ kann relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen (Straftat). Ab 0,5 ‰ ist es eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot). Ab 1,1 ‰ gilt absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat nach § 316 StGB), für Radfahrer ab 1,6 ‰. Ab 1,6 ‰ droht zusätzlich eine MPU.
Was droht ab 0,5 bzw. 1,1 Promille?
Ab 0,5 ‰ liegt eine Ordnungswidrigkeit vor: beim ersten Verstoß regelmäßig 500 € Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, bei Wiederholung deutlich mehr. Ab 1,1 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit) ist es eine Straftat nach § 316 StGB mit Geld- oder Freiheitsstrafe, mehreren Punkten und in aller Regel Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist. Bereits ab 0,3 ‰ kann eine Straftat vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen.
Was tun bei einem Alkohol-Vorwurf?
Machen Sie keine Angaben zur Sache und zu Ihrem Trinkverhalten — Sie müssen sich nicht selbst belasten. Nennen Sie nur Ihre Personalien und schweigen Sie im Übrigen. Beauftragen Sie so früh wie möglich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht: Über die Akteneinsicht lassen sich Messwert, Verwertbarkeit der Blutentnahme und der Verfahrensablauf prüfen. Wir verteidigen Sie bei jedem Alkoholvorwurf im Straßenverkehr.
Rechtsanwältin Melanie Depner
Von Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M. — Fachanwältin für VerkehrsrechtBaier Depner Rechtsanwälte, Karlsruhe
Ebenfalls für Sie im Verkehrsrecht da: Lisa Mursa, Nadine Baier, Christoph Scholl und Andreas Baier

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