So funktioniert die Widmark-Formel
Die Widmark-Formel ist die klassische Methode, um aus der aufgenommenen Alkoholmenge einen groben Blutalkoholwert (BAK) zu schätzen. Zunächst wird die getrunkene Alkoholmenge in Gramm bestimmt — aus Menge, Volumenprozent und der Dichte von Alkohol (0,8 g/ml):
- Bier 0,5 L, 5 % → 500 × 0,05 × 0,8 = 20 g
- Wein/Sekt 0,2 L, 11 % → 200 × 0,11 × 0,8 = 17,6 g
- Schnaps 4 cl, 33 % → 40 × 0,33 × 0,8 = 10,56 g
Der Spitzenwert ergibt sich daraus mit der Widmark-Formel:
BAK (‰) = Alkohol in Gramm ÷ (Körpergewicht in kg × r)
Der Verteilungsfaktor r beträgt bei Männern etwa 0,7 und bei Frauen etwa 0,6, weil sich der Alkohol im Körperwasser verteilt und Frauen anteilig weniger davon haben. Der Körper baut Alkohol anschließend mit rund 0,15 ‰ pro Stunde ab (Bereich 0,1–0,2 ‰/h). Der aktuelle Wert ist damit der Spitzenwert abzüglich des bereits abgebauten Anteils — er kann nicht unter null fallen.
Weil Resorption, Trinkdauer, Magenfüllung und Tagesform stark schwanken, ist das Ergebnis immer nur eine grobe Schätzung. Es taugt nicht als Freibrief zum Fahren.
Die Promillegrenzen im Straßenverkehr
Ob eine Alkoholfahrt geahndet wird und ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt, hängt vom Blutalkoholwert und von etwaigen Ausfallerscheinungen ab:
- 0,0 ‰: Für Fahranfänger in der Probezeit und alle Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot.
- ab 0,3 ‰: Es kann bereits relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien, Unfall) hinzukommen — dann liegt eine Straftat vor.
- ab 0,5 ‰: Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverbot; beim ersten Verstoß in der Regel 500 € Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
- ab 1,1 ‰: Absolute Fahruntüchtigkeit — unwiderlegbar. Es liegt eine Straftat nach § 316 StGB vor (Geld- oder Freiheitsstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist). Für Radfahrer gilt diese Grenze ab 1,6 ‰.
- ab 1,6 ‰: Regelmäßig wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, bevor die Fahrerlaubnis wiedererteilt wird.
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