Wann sich der Einspruch besonders lohnt
Ein Bußgeldbescheid ist keine endgültige Entscheidung — er ist ein Angebot der Behörde, das Sie prüfen lassen können. Besonders lohnend ist der Einspruch, wenn:
- ein Fahrverbot droht und Sie beruflich aufs Fahren angewiesen sind,
- Punkte Sie dem Führerscheinentzug (8 Punkte) näherbringen,
- Sie in der Probezeit sind (A-Verstoß ab 21 km/h),
- Zweifel an der Messung bestehen — wir fordern Messprotokolle, Eichscheine und Rohmessdaten an und lassen sie bei Bedarf sachverständig prüfen.
Mehr als Geschwindigkeit
Auch bei Rotlichtverstößen (ab 90 €, bei über 1 Sekunde Rot: 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot), Abstandsverstößen und Handyverstößen gelten hohe Regelsätze mit Punkten — und dieselben Angriffspunkte bei der Beweisführung. Senden Sie uns einfach Ihren Bescheid.
Häufige Fragen zum Bußgeldbescheid
Wie viel Toleranz wird bei der Geschwindigkeitsmessung abgezogen?
Bei gemessenen Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, ab 100 km/h 3 %. Der Rechner kann das automatisch berücksichtigen. Bei bestimmten Messverfahren (z. B. Nachfahren) gelten höhere Toleranzen.
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Besonders wenn Punkte, ein Fahrverbot oder Ihre Probezeit betroffen sind — oder Sie beruflich aufs Fahren angewiesen sind. Häufige Angriffspunkte: Messverfahren, Eichung, fehlende Rohmessdaten, Fahreridentifikation, Verjährung. Mit Verkehrsrechtsschutz trägt die Versicherung die Kosten.
Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?
2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Danach wird er rechtskräftig. Senden Sie uns den Bescheid am besten sofort — wir legen fristwahrend Einspruch ein und prüfen dann in Ruhe die Akte.
Kann ich ein Fahrverbot abwenden?
In Härtefällen ja: Bei drohendem Arbeitsplatzverlust oder besonderen persönlichen Umständen kann das Gericht gegen eine Erhöhung der Geldbuße vom Fahrverbot absehen (§ 4 Abs. 4 BKatV). Das erfordert gute Begründung — genau unser Handwerk.
Was bedeutet der Verstoß in der Probezeit?
Ab 21 km/h zu viel liegt ein A-Verstoß vor: Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre plus Aufbauseminar. Schon deshalb lohnt in der Probezeit fast immer die anwaltliche Prüfung des Bescheids.
