So funktioniert die Berechnung
Vor deutschen Arbeitsgerichten hat sich als Ausgangspunkt die Faustformel etabliert: 0,5 Bruttomonatsgehälter × Beschäftigungsjahre. Sie ist kein Gesetz, sondern Verhandlungsbasis — und genau deshalb lohnt sich der Blick auf die Faktoren, die den Wert nach oben verschieben:
- Zweifelhafter Kündigungsgrund: Formfehler, fehlende Sozialauswahl, fehlerhafte Betriebsratsanhörung — je größer das Prozessrisiko des Arbeitgebers, desto höher die Abfindung.
- Lange Betriebszugehörigkeit und Alter: stärken den Kündigungsschutz und damit Ihre Position.
- Sonderkündigungsschutz: Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrat — hier sind Kündigungen oft kaum durchsetzbar.
- Zeitdruck des Arbeitgebers: Wer Stellen schnell abbauen will, zahlt für schnelle Klarheit.
Häufige Fragen zur Abfindung
Habe ich überhaupt Anspruch auf eine Abfindung?
Einen automatischen gesetzlichen Anspruch gibt es nur ausnahmsweise (z. B. § 1a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung mit Abfindungsangebot oder aus Sozialplänen). In der Praxis werden Abfindungen aber in den meisten Kündigungsschutzverfahren verhandelt — weil Arbeitgeber das Prozessrisiko scheuen. Die 3-Wochen-Frist für die Klage ist dabei Ihr wichtigstes Druckmittel.
Wie realistisch ist die Faustformel 0,5 Gehälter pro Jahr?
Sie ist der übliche Ausgangspunkt vor Arbeitsgerichten — kein Gesetz. Je schwächer der Kündigungsgrund, je länger die Betriebszugehörigkeit und je besser Ihr Kündigungsschutz (Alter, Sonderkündigungsschutz, Betriebsratsanhörung fehlerhaft), desto mehr ist drin: Faktoren von 0,75 bis über 1,0 sind keine Seltenheit.
Muss ich die Abfindung versteuern?
Ja, Abfindungen sind einkommensteuerpflichtig (aber sozialversicherungsfrei). Die Steuerlast lässt sich oft über die Fünftelregelung (§ 34 EStG) mildern; auch der Auszahlungszeitpunkt (z. B. Verschiebung ins Folgejahr) kann viel ausmachen. Das beziehen wir in die Verhandlungsstrategie ein.
Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Grundsätzlich nein — eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes mindert das ALG I nicht. Vorsicht aber bei Aufhebungsverträgen (Sperrzeit-Risiko) und wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird (Ruhen des Anspruchs). Genau das prüfen wir, bevor Sie etwas unterschreiben.
Was kostet es, meine Abfindung anwaltlich verhandeln zu lassen?
Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Mit Rechtsschutzversicherung übernimmt diese die Kosten. Ohne Versicherung erhalten Sie die Kosten vorab schriftlich — und wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich das Verfahren für Sie rechnet. Details: Was kostet ein Anwalt?
